Nun, die grundlegende Idee des Urteils ist wohl, dass unabhängig von der GPL keine Änderungen an der Software vorgenommen werden dürfen, die es so erscheinen lassen, als wäre die AVM-eigene Software defekt - das Anliegen von AVM ist nachvollziehbar. Die wollen halt vermeiden, dass sie Supportanfragen und schlechte Presse bekommen, weil ihr Produkt angeblich nicht funktioniert, obwohl nur die Drittherstellersoftware Murks baut. Das ist in gewisser Weise auf die KDG-Situation übertragbar: KDG will es vermeiden, dass sie schwer nachvollziehbare Supportanfragen, Beschwerden und Kritik bekommen, wenn irgendwas am Fernsehen oder Telefon hakt, weil jemand in nicht nachvollziehbarer Weise an seiner Box gedreht hat. Für den Juristen dürften die Fälle durchaus ähnlich gelagert sein, denke ich.Kunterbunter hat geschrieben:Bin mir aber nicht sicher, ob das für diesen Thread überhaupt relevant ist.
Den größten Unterschied zur Diskussion im Thread sehe ich darin, dass es hier um Wettbewerbsrecht geht. Die Änderungen, die ein Einzelner an seiner TV-Anlage durchführt, dürften davon kaum betroffen sein, so lange die Änderungen an der FB nicht als Gewerbe betrieben werden. Ich denke, dass hier eher der Vertrag zwischen KDG und TV-Kunden eine Rolle spielt. Wenn der Vertrag Änderungen am Gerät verbietet, was prinzipiell legitim wäre, wäre es vermutlich durchaus rechtens, wenn die KDG den Vertrag bei Zuwiderhandlung kündigt. Das hat dann mit technischen Fragen wie der GPL absolut gar nichts zu tun, sondern ist eher damit zu vergleichen, dass man einen verplombten Stromzähler ja auch nicht einfach aufmachen und modifizieren darf.
Auch wenn es hart und ungerecht klingt: Wenn die Vertragsbedingungen der KDG einem nicht passen, darf man halt keinen Vertrag mit der KDG abschließen, so einfach ist das. Es ist ja nicht so, dass es keine Alternativangebote geben würde - ich bin beispielsweise mit meinem VDSL50 der Telekom sehr zufrieden, und mein Router, der vor einem dummen Modem hängt, kann von mir in jeder gewünschten Weise modifiziert werden - es handelt sich übrigens um das schwarze Ding direkt unter dem Switch im nachfolgenden Bild:
[ externes Bild ]
Kleiner Disclaimer: Ich bin Informatiker, Jim, kein Anwalt. Obige Einschätzung basiert auf Laienwissen, wer es genau wissen will, muss einen Juristen fragen.