MB-Berlin hat geschrieben:Das Bestelldatum ist aber nicht immer das entscheidende.
Jeder der sein Paket inzwischen geändert hat (HD zugebucht, Privat zugebucht ...) hat automatisch zu diesem Zeitpunkt die neuen AGB akzeptiert.
Die Formulierung Bestelldatum war in der Tat ungünstig gewählt, in anderen Posts zu dem Thema hab ich auch von Vertragsstand geschrieben und hatte bisher auch angenommen, dass die Buchung von Privat HD einen neuen Vertragsstand begründet. Aber je mehr ich darüber nachdenke, komme ich zu dem Schluß, dass es wohl doch nicht ganz so einfach ist. Da ich selber kein Privat HD gebucht habe, kann ich mich zwar nur auf Auftragsbestätigungen, die im Internet zu finden sind beziehen, aber diese bestätigen lediglich die Buchung von Privat HD – nicht eventuell vorhandene Vorpakete.
http://imageshack.us/photo/my-images/90/privathd.jpg/
http://imageshack.us/f/818/scangz.jpg/
Ich gebe jedoch zu, dass beide Bestätigungen eher untypisch sind, da dort Privat HD für 0€ monatlich gebucht wurde. Dennoch finde ich keinerlei Hinweis, dass sich am bestehenden Produkt etwas ändert. In der aktuellen öffentlich verfügbaren Kabel Deutschland Preisliste findet sich dann auch weder das Produkt Privat HD noch Kabel Digital Home HD, es gibt lediglich für Privat HD eine zusätzliche Preisliste (zu finden unter:
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... vat_HD.pdf ) und hier steht nur, dass sich bei Zubuchung von Privat HD die Mindestlaufzeit um 12 Monate verlängert. Umkehrschluss ist, dass sonstige Details des Vertrages – einschliesslich der vereinbarten Mindestsenderzahl – unangetastet bleiben, sonst müsste dies in der Produktbeschreibung von Privat HD oder mindestens in der Auftragsbestätigung beschrieben sein. Eine mögliche Gültigkeit der aktuellen AGB ist meiner Meinung nebensächlich, da diese den erwähnten Passus zur Mindestsenderzahl unverändert enthalten und diese sich ja auch nur auf eine Mindestanzahl, welche in der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung zu finden ist, bezieht, aber eben nicht auf eine aktuelle Preisliste oder Produktbeschreibung. Aber so wie ich das sehe, wird eben bei der Buchung von Privat HD zum "Altvertrag" nichts weiter vereinbart (und bestätigt), als dass der Altvertrag sich um 12 Monate verlängert. Es wird auch schwierig auf eine aktuelle Produktbeschreibung für Kabel Digital Home HD zu verweisen, da dieses Produkt in der Preisliste nicht mehr enthalten ist.
Aber das ist alles natürlich nur meine Interpretation der AGB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen, die ich finden konnte, möglich ist natürlich dass ich etwas übersehen habe. Kabel Deutschland wird da naturgemäß anderer Ansicht sein und ein Jurist möglicherweise auch. Auch ist es natürlich richtig, dass in jeder einzelnen Vertragskonstellation natürlich auch noch andere Faktoren reinspielen können. Ich für meinen Teil werde Kabel Deutschland schriftlich dazu auffordern die vertraglich vereinbarte Leistung wieder zu erbringen – mein Vertrag wurde aber auch seit Dezember 2010 nicht angefasst.
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