cartman hat geschrieben:Was du da alles schreibst stimmt nicht. Die AGB sind bindend. Da ist nichts sittenwidrig. Kabel D. kann jederzeit Sender entfernen oder hinzufügen. Dem hast du bei Abschluss des Vertrages zugestimmt.

Die AGB sind nur bindend, solange sie Dich als Verbraucher nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Insofern sind die Unternehmen an die geltende Rechtslage und das Grundgesetz gebunden. Da Kabel Deutschland mit den Sendern in den Pay-TV Paket wirbt, ist das Unternehmen auch daran gebunden die Leistung zu erbringen. Tut es dass nicht, kannst Du nach vorheriger Mängelrüge und Androhung der Kündigung unverzüglich außerordentlich kündigen. Da Kabel Deutschland sich darauf eingelassen hat, dass es nicht liefern will und kann, würde ich dies tun, wenn Du den Vertrag nicht mehr haben willst. Benke aber, dass Du nur das Paket kündigen kannst, indem Kabel Deutschland einseitig durch Änderung und Streichungen in Dein Rechtsbereich eingreift.
Wenn Du Vollkaufmann und nicht Privatmann bist, dann wären die AGB allerdings für Dich in der bestehenden Form bindend. D. h. aber nicht, dass die AGB nun gar nicht für Dich bindend sind, weil Du Endverbraucher bist. I. d. R. gibt es deshalb salvatorische Klauseln in den Vertragsdokumenten, die verhindern sollen, dass ein Vertrag durch eine nichtige Vertragsvereinbarung generell nichtig ist. Die Passagen, mit den Du nicht in den AGB als Verbraucher rechnen musst, sind aber in jedem Fall nicht bindend. Dazu gehört z. B. die Streichung von Sendern, mit denen Kabel Deutschland bei Vertragsschluss geworben hat. Übrigens wirbt Kabel Deutschland immer noch mit den Sendern in den Pay-TV Paketen auf seiner Homepage, was wettbewerbswidrig ist. Das Unternehmen kann daher z. B. dafür abgemahnt werden und eine saftige Strafzahlung aufgedrückt bekommen, weil es die Konkurrenz und Verbraucher durch diese Werbeaktion ungerechtfertigt benachteiligt und in die Irre führt.
Ich habe den Sachverhalt daher zuvor als Beweis sicherstellen lassen für meine Kündigung bei Kabel Deutschland.
Übrigens habe ich nicht ausdrücklich mit Vertragsabschluss zugestimmt, dass ich damit einverstanden bin, dass Kabel Deutschland willkürlich Sender hinzufügen und entfernen kann. In den AGB ist solch ein Passus für Endverbraucher nichtig und gilt nicht als Zustimmung. Das würde ja sonst bedeuten, dass Kabel Deutschland gar nicht mehr liefern braucht und Du bis zum Kündigungstermin weiter bezahlen musst. Da die Sender ihre Tätigkeit nicht eingestellt haben, hast Du weiterhin einen Anspruch auf Lieferung.