Burkhard10 hat geschrieben:Was du da alles schreibst stimmt nicht. Die AGB sind bindend. Da ist nichts sittenwidrig. Kabel D. kann jederzeit Sender entfernen oder hinzufügen. Dem hast du bei Abschluss des Vertrages zugestimmt.
Nur durch Wiederholung wird das nicht richtiger! Den entscheidenden Passus der AGB habe ich in diesem Thread schon zwei Mal zitiert. Tue es aber gerne noch einmal:
5.2. Leistungsumfang Kabel Deutschland erbringt im Rahmen von Abo-TV folgende Leistungen: a) Kabel Deutschland
- stellt dem Kunden die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. B. Kinder oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache (nachfolgend Programmpaket) zur Verfügung. Das Programmpaket besteht aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung. Kabel Deutschland ist in der konkreten Auswahl der Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
Die vereinbarte Produktbeschreibung dürfte sich in der Regel aus der zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses gültigen "Preisliste und Leistungsbeschreibung" ergeben. Und da gibt es eben Pakete in denen "mehr als 35 digitale TV-Programme ohne Werbeunterbrechung" beschrieben und beworben wurden (z.B. Kabel Digital Home bei Vertagsabschluss im Mai 2010 oder Kabel Digital Home HD bei Vertragsabschluss im Dezember 2010), die durch die gestrige Abschaltung nun nicht mehr gegeben sind! Wenn ich mich nicht verzählt habe dürften die genannten Pakete nun nur noch 33 Programme enthalten, es müssten aber nach Leistungsbeschreibung "mehr als 35" und somit mindestens 36 Programme sein! KDG darf natürlich jederzeit Sender aus dem Paket entfernen oder hinzufügen nach der genannten AGB-Klausel, solange eben die erwähnte Mindestanzahl nicht unterschritten wird. Würde sie durch die Entfernung eines Programmes ohne dass dieses durch ein anderes Programm ersetzt wird unter die vereinbarte Zahl fallen, ist das Entfernen nach AGB eben gerade nicht zulässig!
Ich kann das Paket zwar nicht kündigen, weil der Sender, den ich vermisse nicht mehr dabei ist, aber es gibt durchaus Konstellationen, in denen KDG nun vertragsbrüchig geworden ist! Dies berechtigt ggf. nach Anmahnung diesen Mangel zu beheben dann meiner Ansicht nach auch zur ausserordentlichen Kündigung. Natürlich bin ich kein Anwalt, aber so interpretiere ich die AGB und aus Vorsicht: Dies ist natürlich keine Rechtsberatung!
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD