Da mein Kabelanschluss grade mal sowieso wieder tot ist, habe ich gerade erst beim lesen des Forums von dieser Abschaltung erfahren. Ich muss zugeben, dass ich entsetzt bin, aber wirklich aufregen, kann ich mich nach all den Abschaltungen der letzten Monate ehrlich gesagt nicht mehr. Irgendwie bin ich gerade richtig froh, dass ich mich beim anstehenden Wechsel des Telefon- und Internetanbieters für einen Entertain-Anschluss der Telekom entschieden habe und das nicht mal wirklich wegen IPTV sondern nur, weil es nicht deutlich teurer ist als ohne IPTV bei dem Angebot, dass mir vorlag und weil dort nicht der Gefahr der Drosselung des VDSL-ANschlusses nach 100 bzw. 200 GB besteht. Nun habe ich dann aber eine Lösung zum Fernsehen, die auch funktioniert, wenn Kabel mal wieder tot ist und auch die MTV-Programme bekomme ich dort günstig und monatlich kündbar. Wenn es mir bei KDG also zu bunt wird, fällt KD Home HD eben weg. Bleiben zwei Wermutstropfen: Bin beim alten Telefonanbieter noch bis April 2012 gebunden, solange muss ich noch warten und selbst wenn ich komplett über Entertain schauen sollte, muss ich über die Nebenkosten weiter an KDG löhnen.
Wobei ich bin im Gegensatz zu KDG und manch anderem hier durchaus der Meinung, dass die gestrige Abschaltung durchaus ein Sonderkündigungsrecht hergibt. Gucken wir erstmal in die AGB:
Kabel Deutschland
- stellt dem Kunden die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. B. Kinder oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache (nachfolgend Programmpaket) zur Verfügung. Das Programmpaket besteht aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung. Kabel Deutschland ist in der konkreten Auswahl der Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
Da steht etwas von Mindestanzahl an Fernsehsendern. Leider habe ich keine Leistungsbeschreibung aus der "Kabel Digital Home HD"-Ära vorliegen, aber vor KD Home HD war für in der Leistungsbeschreibung von KD Home (SD) von "mehr als 35 digitalen TV-Sendern" die Rede, auch in meinem Anschreiben mit der Auftragsbestätigung zu KD Home HD von Dezember 2010 ist die Rede von "mehr als 35 digitalen TV-Sendern in hochauflösender Qualität (HD) und Standard-Qualität (SD)". So darf man davon ausgehen, dass die Mindestzahl für Kabel Digital Home bzw. Kabel Digital Home HD bei 35 Programmen liegt – zumindest ist dies die Zahl die KDG dem Kunden kommuniziert hat. Diese Zahl wurde gestern dann unterschritten, denn es bleiben nur noch 33 Programme übrig, wenn ich mich nicht verzählt habe! Mir ist bekannt, dass später auch mit weniger Programmen geworben wurde, aber mein und etliche andere Verträge gehen halt von diesen 35 Programmen aus. (Streng genommen sogar 36, da immer von mehr als 35 die Rede ist!) KDG ist hier also vertragsbrüchig. Aber das könnte von KDG durchaus beabsichtigt sein, vielleicht will man so die Altverträge los werden. Natürlich kann man nicht wegen einzelner Programme kündigen, die Klausel macht ja auch Sinn, da KDG manchmal wirklich nicht verantwortlich ist, wenn ein Programm wegfällt.
Für Kunden die Premium Extra gebucht haben nützt das natürlich nicht viel, da dort ja eben mehr als 20 Programme vereinbart sind und diese eben noch erreicht werden.
In dem Zusammenhang: Hat noch jemand die Preisliste und Leistungsbeschreibung vom Dezember 2010 nach der Umstellung auf KD Home HD? Wenn ja könnte er sie hier posten oder mir anderweitig zukommen lassen?
Unabhängig davon ist natürlich die Kommunikation von KDG unter aller Sau. Die Entscheidung die Programme abzuschalten bzw. zu ersetzen, wird nicht erst in der Nacht zum 1.12. gefallen sein. Man hätte dies im Vorfeld dem Kunden kommunizieren können.
Burkhard10 hat geschrieben:Das bringt nichts.
Kabel D. hat kein Monopol, denn man kann den Anbieter frei wählen.
Es gibt DVB T , Telekom Iptv, Satellit. Ob das im Einzelfall immer alles möglich ist, spielt keine Rolle.
Viele denken die Kabelanbieter haben ein Monopol, dem ist aber nicht so.
Kabel Deutschland hat vielleicht kein Monopol im herkömmlichen Sinne, wobei es auch davon abhängt welchen Markt man genau betrachtet. Betrachtet man als Markt Kabelfernseh-Anbieter hat KDG in den meisten Bereichen, wo KDG aktiv ist durchaus ein Monopol, da eben nur Kabel Deutschland dort Kabel gezogen hat, dass man in einem Haus frei zwischen zwei Kabelanbietern wählen könnte, ist schon eine Ausnahme. Man könnte nun auch den Markt der Fernsehzugangsmöglichkeiten betrachten. Auch hier hat KDG auf jeden Fall eine exponierte Stellung durch Verträge mit der Wohnungswirtschaft, die einem Großteil der Kunden keine Wahl lässt. Hinzu kommt, dass die möglichen Alternativen nicht immer zur Verfügung stehen. Sat-Empfang kann technisch unmöglich sein (keine freie Sicht nach Süden) oder durch den Vermieter (mit Verweis auf vorhandenes Kabel) untersagt werden. IPTV ist auch nicht überall möglich. DVB-T sehe ich wegen der deutlich geringeren Programmauswahl, dem fehlenden HDTV- und Pay-TV-Angebot nicht als Alternative an. Daher halte ich eine Regulierung der Netzbetreiber durch die BNetzA oder Landesmedienastalten schon für angemessen. Die Mobilfunknetzbetreiber haben ja z.B. auch kein Monopol (es gibt schließlich vier davon), dennoch unterliegen der Regulierung durch die BNetzA. Ähnliches gilt im Festnetz für die Telekom, welche ja auch der Regulierung unterliegt!
palauman hat geschrieben:Guten Morgen liebe VH1 - Leidensgenossen,
4 Sender raus. Ein Sender rein. Feier und Freu bei MTV wegen der Erweiterung des Programmangebotes. Eigenartige Logik. Mal sehen, ob ich der Logik folgen kann. Ich mauere einfach 4 Türen in meiner Wohnung zu und lebe nur noch auf der Toilette und freue mich, ein vielfaches an Wohnraum dazugewonnen zu haben. OK. Die Logik funktioniert. Gebt nicht Kabeldeutschland die Schuld! Wir alle sind Schuld. Ja wir sind Sünder und haben uns alle falsch verhalten. Hätten wir nur immer brav ASTRO TV und VIVA eingeschaltet, dann würden wir jetzt vor dem Fernseher MTV Brand New anbeten und nicht VH1 nachtrauen. Ich kündige meinen Vertrag, sollte VH 1 jemals wieder aufgeschaltet werden. Wie..., Was... Ah, die Herren mit der Weste zum hinten zuschnürren klingeln gerade. Dann geh ich mal aufmachen.
Natürlich freut sich das (deutsche) MTV darüber sein eigenes Programm MTV Brand New nun bei KDG untergebracht zu haben. Man darf nicht vergessen MTV Dance und MTV Hits sind britische Programme, MTV Brand New ist ein Deutsches!
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