Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Scraby
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Scraby »

Groofty hat geschrieben:Ja Schaden kann entstehen, wenn man beruflich vom Internet und Telefon abhängig ist.
Solang du kein Geschäftskunde bist und einen entsprechenden Vertrag hast, hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hast du also nur einen Privatkundenvertrag, wirst du kaum beruflichen Schaden geltend machen können. Steht auch irgendwo in den AGB bin aber grad zu faul zum suchen.
Groofty hat geschrieben:Mal davon abzusehen das Kabel Deutschland ja weiter einzieht für was was ich nicht nutzen kann.
Eigentlich wird der Vertrag für die Zeit des Umzuges nicht berechnet. Er wird zum Umzugstag abgeschalten und ruht bis er durch einen Techniker installiert wurde.
BlackSh33p hat geschrieben:wennn du laut KDG -Techniker nicht ausgebaut werden kannst, hast du ein Sonderkündigungsrecht... und dein Vertrag kann rückwirkend zu Umzugstermin beendet werden... Wer gibt mir recht...
Keiner, da es kein Sonderkündigungsrecht für Internet & Telefon gibt. Sollte Kabel Deutschland den Vertrag an der neuen Adresse nicht versorgen können, ist es eine reine KULANZ den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu beenden.
ihk.
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von ihk. »

Scraby hat geschrieben:Keiner, da es kein Sonderkündigungsrecht für Internet & Telefon gibt. Sollte Kabel Deutschland den Vertrag an der neuen Adresse nicht versorgen können, ist es eine reine KULANZ den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu beenden.
Wobei man sich über das richterl. Urteil trefflich streiten kann. Hier war ein DSL-Anbieter betroffen. Das Urteil bezog sich m.E. auf DSL-Anbieter.
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Scraby
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Scraby »

Hast ja recht, aber ich seh die Begründung auch maßgebend für Internet & Telefon. Denn das Urteil bezieht sich auf Dienstleistungen und nicht explizit auf einen DSL-Anschluss (Auch wenn es sicherlich nicht zu Gunsten von Kunden ausgelegt wurde.)

Wer einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Newty
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Newty »

Scraby hat geschrieben:
Groofty hat geschrieben:Ja Schaden kann entstehen, wenn man beruflich vom Internet und Telefon abhängig ist.
Solang du kein Geschäftskunde bist und einen entsprechenden Vertrag hast, hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hast du also nur einen Privatkundenvertrag, wirst du kaum beruflichen Schaden geltend machen können.
Selbst dann ist Verursacher des schädigenden Zustands der Geschäftskunde, der umgezogen ist. Er hat nicht die notwendige Sorgfalt bei Wahl der neuen Geschäftsadresse walten lassen: Das Fehlen einer Kabelanschlussdose lässt auch für den Laien auf einen Versorgungszustand schließen, der eine Klärung und Absprache mit dem Anbieter erfordert. - Keine Rechtsberatung

Weiterhin gilt auch hier wieder: Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der KDG überlassen. Schaden hätte minimiert werden können durch Nutzung von Weiterleitungen aufs Mobiltelefon sowie Nutzung von mobilen Internetdiensten ohne Vertragslaufzeit.
Mit Glasfaser in den Keller
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Groofty
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Groofty »

Hallo,

Der Techniker denn ich beauftragt habe kann es legen es ist möglich. Die Techniker von Kabel Deutschland haben nur keinen Bock gehabt. Ich hatte heute nochmal mit dennen ganz oben telefoniert und na na die haben sich auf gewundert was da mit mir gespielt wird. Aber ich denke ich werde das mal in eine juristische Hand geben müssen. Wenn technisch nicht machbar klar Sonderkündigung. Es ist aber machbar habe es bewissen kann es vorlegen und dann will ich das auch haben. Aber ich denke ich lasse die Leitung legen und bestelle dann nur noch die Produkte und dann müssen die mir nur noch das Signal schicken.

Und der Rest macht Anwalt worfür gibts eine Rechtschutz.
Groofty
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Groofty »

Ja der Techniker war da und er kann es auch legen. Er hat ja ehemals für Kabel Deutschland die Aufträge gemacht. Nun aber nicht mehr. Aber drum kennt er sich aus. Ich denke die Techniker von Kabel Deutschland haben nur Bock wenns um eine komplette Hausinstallation geht und nicht um einen Einzelversorgungsanschluss. So lasse ich die ganze Leitung selber verlegen und lass mir von Kabel Deutschland nur das Signal die Freischaltung und die Produkte geben der Rest geht an denn Anwalt über. Ich fühl mich völlig verarscht.
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Bubblegum
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Bubblegum »

Am Besten wird für KD sein, den Vertragstransfer gar nicht anzunehmen. So wie das Ganze schon anfängt, Absage und Kündigung durch KD zum Umzugstag, dabei den Verweis auf das jüngste Urteil und wie bei KD eigentlich üblich doch ohne Berechnung Restlaufzeit wegen Nichtversorgbarkeit.

Ich frag mich ohnehin, weshalb KD relativ leichtgläubig Vertragsanfragen ohne ein Mindestmaß an Prüfung annimmt, oder automatische Vertragsverlängerungen bei Kunden umsetzt, welche die angestrebte Gewinnspanne nicht einmal im Ansatz erzielen.

Aber vielleicht ist die konsequente Vermeidung von Unmut nicht ausreichend zu beziffern oder wird optimistischer mit Minimalerträgen gegengerechnet als dem gemeinen Beobachter nachvollziehbar sein kann.
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Scraby
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Scraby »

Meine Güte warum rennt denn jeder gleich zum Anwalt. Was soll der denn hier machen???

Du schreibst selber:
Groofty hat geschrieben:Alle sagen, dass sie die Leitung nicht in meine Wohnung nicht legen können nicht wirtschaftlich da Einzelversorger aber gleich das ganze Haus verkabeln wollen es will aber niemand außer mir Kabelanschluss haben.
Also ist das Ding für KDG durch.

Mal nen Rechenbeispiel: (Kenne mich mit den Preisen nicht aus, daher weiß ich nicht ob die realistisch sind)

Die komplette Hausverkabelung kostet KDG 600 - 700 Euro. Der Anschluss deiner Wohnung über eine Singleline kostet 500 Euro. Sollten nun weitere Mieter irgendwann mal Internet wollen, muss KDG wieder in die Hausverkabelung investieren und zahlen.

Du zahlst im ersten Jahr 19,90 Euro und im zweiten 29,90 Euro. Macht in zwei Jahren also 597,60 Euro Grundgebühr. Also müsstest du erstmal über 20 Monate Kunde sein, eh sich hier was für KDG rentiert.

Wenn jetzt in den zwei Jahren eventuell noch einer Internet anmeldet wird die Ganze Hausverkabelung erneuert. Also waren die Kosten, die KDG für dich investiert hätte umsonst.

Was soll deine Rechtschutz denn machen? KDG ist nicht verpflichtet, dir die Dienste zur Verfügung zu stellen. Wenn es nicht wirtschaftlich ist, besteht für KDG das Recht einer außerordentlichen Kündigung.
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Kabelmensch
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von Kabelmensch »

BlackSh33p hat geschrieben:Ps: war der Techniker schon da den du beauftragt hast. Würde gerne wissen ob er verlegen kann oder nicht, ich meine tech. gesehen. weil dann zahlst du und zahlst du und es geht immer noch nicht...
Vor allem, wenn ohne Einhaltung der Brandschutzbestimmungen verlegt wurde - dann zahlt Kunde spätestens beim nächsten Besichtigungstermin durch die örtliche Feuerwehr ;-)
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BlackSh33p
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Re: Übergabepunkt im Haus jedoch nicht bis in meine Wohnung

Beitrag von BlackSh33p »

Aber dan is er arm....dran :|
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