MB-Berlin hat geschrieben:Meine Vermutung:
Eine Rückwegstörung im Bereich um 60 MHz.
Da Du scheinbar aber kein ernsthaftes Interesse hast, den Fehler beseitigt zu bekommen, wird Dir wohl keiner helfen können. Du wählst zumindest immer die ungeeignetsten Kontaktmöglichkeiten für eine schnelle Störungsbehebung.
MB-Berlin
PS:
5. entstörung
5.1. Kabel Deutschland stellt dem Kunden täglich 24 Stunden eine Hotline für Störungsmeldungen
zur Verfügung.
Laut AGB bräuchte die KDG auf Briefe zur Störungsmeldung also gar nicht zu reagieren!
Laut AGB gibt es nur einen offiziellen Meldeweg -> die kostenfreie Hotline!
Die von Dir genannte AGB-Klausel erfuellt offensichtlich ihren Zweck.
Der Zweck besteht darin, dem Kunden zu seinem Nachteil zu genau diesem Schluss kommen zu lassen.
Tatsache ist, dass vom BGB die Schriftform vorgeschrieben ist fuer gerichtsfeste Maengelruegen und Aufforderung zu deren Beseitigung.
Diese BGB-Bestimmungen sind nicht abdingbar. Dies wird von KD auch gar nicht versucht, da ein solcher Abdingungsversuch von vornherein nichtig waere.
(Zudem wuerde solches fuer KD weitere Nachteile mit sich bringen, da in der Praxis bei nichtigen Klauseln, die den Kunden unangemessen und rechtswidrig benachteiligen, von Gerichten meist auch das restliche Verhalten besonders kritisch betrachtet wird.)
Tatsache ist, dass alles, was telefonisch von KD -beispielsweise im Zusammenhang mit Stoerungsmeldungen- zugesagt wird, rechtlich betrachtet nichts anderes als muendliche Nebenabreden sind. Solche sind jedoch fuer KD in keiner Weise bindend, da von vornherein unwirksam.
Zusaetzlich geht man die Gefahr ein, dass einem spaeter vor Gericht die berechtigte Frage entgegengehalten wird, warum man nicht rechtzeitig die Beseitigung der Maengel in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform gefordert hat.
Der Verzicht auf die Schriftform kann (und wird) immer wieder zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.
Konkret: Laesst der Kunde zuviel Zeit verstreichen, bevor er seine Nachbesserungsaufforderung, statt bei der Hotline anzurufen, in der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form einreicht, wird ihm regelmaessig entgegengehalten, dass er den Zustand schliesslich lange geduldet hat, bis er sich rechtlich wirksam beschwert hat.
Rechtlich bedeutet das, dass der Kunde durch seine Duldung der Misstaende seine Rechte teilweise verwirkt hat. In der Rechtsprechung hat dies regelmaessig fuer den Kunden insbesondere hinsichtlich seiner Ruecktrittsrechte vom Vertrag nachteilige Auswirkungen.
Kurz: Wer einen Misstand zu lange duldet, kann sich hinterher nicht beklagen, dass er seine Rechte verwirkt hat!
Fazit:
Wer sich -auch im Irrtum- darauf einlaesst, in vertragsbezogenen Dingen mit KD muendlich zu kommunizieren, laeuft Gefahr, sich erhebliche Rechtsnachteile einzuhandeln; insbesondere die Moeglichkeit, bei unzureichender Vertragserfuellung seitens KD vom Vertrag zurueckzutreten.
Vor diesem Licht muss die faktische Weigerung seitens KD zu (verbindlicher) schriftlicher Kommunikation besonders kritisch betrachtet werden.
Durch das beharrliche Ignorieren schriftlicher Mitteilungen versucht KD offensichtlich, ihre Kunden zu noetigen, bei der Hotline anzurufen und sich mit rechtlich voellig unverbindlichen Zusagen abspeisen zu lassen.
Um vor Rechtsnachteilen sicher zu sein, bleibt nur eine Moeglichkeit:
Den vom Buergerlichen Gesetzbuch vorgeschriebenen schriftlichen Weg einzuhalten.
Aufgrund KDs beharrlichem Nichtbeantworten schriftlicher Eingaben, ob per Stoerungsmeldeformular oder per EMail, bleibt nur die rechtssichere Maengelruege mit Fristsetzung und Kuendigungsandrohung aufgrund von Nichterfuellung per Einschreiben mit Rueckschein.