Bestätigung Kündigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Registriert: 06.01.2010, 00:54
Bestätigung Kündigung
Guten Tag,
vor knapp einem Monat habe ich meinen Kabelanschluss bei Kabel Deutschland gekündigt.
Kurzer Auszug:
Hiermit Kündige ich...
..fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zugleich widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung vom Konto XXXX
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Ich weiß nicht mehr wann der Vertrag abgeschlossen wurde und Unterlagen sind auch nicht mehr vorhanden.Daher auch die Formulierung "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Ich habe die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Nach über einer Woche kam der unterzeichnete Rückschein wieder bei mir an.
Wann sollte eine Kündigungsbestätigung bei mir eintreffen?
Steht es Kabel Deutschland frei mir erst eine Bestätigung zu schicken wenn das Datum erreicht ist an dem der Vertrag ausläuft?
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Bestätigung der Kündigung?
Ich meine ohne Bestätigung, läuft der Vertrag ja immer weiter und ich sehe es höchstens an meinem Konto ob die Kündigung erfolgreich verlaufen ist oder nicht.
Danke im Voraus
vor knapp einem Monat habe ich meinen Kabelanschluss bei Kabel Deutschland gekündigt.
Kurzer Auszug:
Hiermit Kündige ich...
..fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zugleich widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung vom Konto XXXX
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Ich weiß nicht mehr wann der Vertrag abgeschlossen wurde und Unterlagen sind auch nicht mehr vorhanden.Daher auch die Formulierung "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Ich habe die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Nach über einer Woche kam der unterzeichnete Rückschein wieder bei mir an.
Wann sollte eine Kündigungsbestätigung bei mir eintreffen?
Steht es Kabel Deutschland frei mir erst eine Bestätigung zu schicken wenn das Datum erreicht ist an dem der Vertrag ausläuft?
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Bestätigung der Kündigung?
Ich meine ohne Bestätigung, läuft der Vertrag ja immer weiter und ich sehe es höchstens an meinem Konto ob die Kündigung erfolgreich verlaufen ist oder nicht.
Danke im Voraus
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- Fortgeschrittener
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Re: Bestätigung Kündigung
Mahlzeitmuffyone hat geschrieben: Nach über einer Woche kam der unterzeichnete Rückschein wieder bei mir an.
2 - 3 Wochen sollten es sein. Wobei man berücksichtigen sollte das Feiertage dazwischen waren.Wann sollte eine Kündigungsbestätigung bei mir eintreffen?
Sie müssen dir keine Bestätigung schicken.Steht es Kabel Deutschland frei mir erst eine Bestätigung zu schicken wenn das Datum erreicht ist an dem der Vertrag ausläuft?
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Bestätigung der Kündigung?
Wie wäre es denn erst einmal in Erfahrung zu bringen wie lange noch deine Laufzeit ist?Ich meine ohne Bestätigung, läuft der Vertrag ja immer weiter und ich sehe es höchstens an meinem Konto ob die Kündigung erfolgreich verlaufen ist oder nicht.
Einfach die Hotline anrufen und gleich mit fragen wann die Kündigungsbestätigung kommt...
Gruß Gastanmeldung
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Re: Bestätigung Kündigung
Im Bereich der KDG eine äußerst unglückliche Formulierung:muffyone hat geschrieben:Hiermit Kündige ich...
..fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zugleich widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung vom Konto XXXX
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
1. Wird die Einzugsermächtigung so SOFORT entzogen und nicht erst zum Zeitpunkt der Kündigung! D.h. abe diesem Zeitpunkt kommen noch selbstzahlerpauschalen dazu und man muss an das überweisen denken.
2. Selbst wenn die Einzugsermächtigung erst zum Kündigungstag entzogen wird, wird dann zu diesem Termin die Bankverbindung GELÖSCHT. Sollte sich also ein Guthaben mit der Abschlussrechnung eine Abrechnungszeitraum später ergeben, wird das dem Kundenkonto zwar gutgeschrieben, kann aber nicht mehr überwiesen werden.
Einzugsermächtigungen sind sowieso vertragsgebunden! D.h. sie erlöschen eh, wenn der Vertrag mit allen Abschlussbuchungen endet.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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Re: Bestätigung Kündigung
Hi MB,
als tatgeneigter Aussteiger bei KD lese ich mit Interesse Ihre Anmerkungen zum Stichwort Kündigung. Das sofortige Entziehen der Einzugsermächtigung scheint mir ein probates Mittel zu sein, um die hier viel gelesene Reaktionsmüdigkeit auf Kündigungen zu beschleunigen.
Die erwähnte Selbstzahlerpauschale ist spannend. Wenn der Bankeinzug 1994 vereinbart wurde und man seit dem keine AGB von denen erhalten hat, dürfte die Durchsetzung nicht trivial sein. Dieses eBilling macht Schule. Gibt es eigentlich schon Grundsatzurteile? Ich finde es frech, daß mir Unternehmen aufbürden, auf Papierrechnungen zu verzichten und mir die auflagenschwangere Verwahrung von PDF Files anhalsen, wenn ich nicht bereit bin einen Betrag X zu bezahlen. Gestern war das noch kalkulierter Bestandteil der Leistung…
Eigentlich habe ich ein ganz anderes Problem:
Was mache ich denn nun, wenn keine Reaktion auf meine durchaus fristgerechte Kündigung erfolgt?
als tatgeneigter Aussteiger bei KD lese ich mit Interesse Ihre Anmerkungen zum Stichwort Kündigung. Das sofortige Entziehen der Einzugsermächtigung scheint mir ein probates Mittel zu sein, um die hier viel gelesene Reaktionsmüdigkeit auf Kündigungen zu beschleunigen.
Die erwähnte Selbstzahlerpauschale ist spannend. Wenn der Bankeinzug 1994 vereinbart wurde und man seit dem keine AGB von denen erhalten hat, dürfte die Durchsetzung nicht trivial sein. Dieses eBilling macht Schule. Gibt es eigentlich schon Grundsatzurteile? Ich finde es frech, daß mir Unternehmen aufbürden, auf Papierrechnungen zu verzichten und mir die auflagenschwangere Verwahrung von PDF Files anhalsen, wenn ich nicht bereit bin einen Betrag X zu bezahlen. Gestern war das noch kalkulierter Bestandteil der Leistung…
Eigentlich habe ich ein ganz anderes Problem:
Was mache ich denn nun, wenn keine Reaktion auf meine durchaus fristgerechte Kündigung erfolgt?
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Re: Bestätigung Kündigung
Nachhaken - und das am Besten vor Erreichen der Frist.Was mache ich denn nun, wenn keine Reaktion auf meine durchaus fristgerechte Kündigung erfolgt?
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Re: Bestätigung Kündigung
Was bedeutet denn "durchaus fristgerecht"? Entweder sie ist fristgerecht oder nicht.
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Re: Bestätigung Kündigung
Grundsatzurteile gibt es sicherlich zu Hauf. Natürlich nur in Rechtssystemen, in denen Recht nicht durch Gesetze (wie in Deutschland), sondern durch Urteile (wie in den USA) fortgeschrieben wird. Äh; von welchem Land sprachen wir doch gleich?Parzival hat geschrieben:Dieses eBilling macht Schule. Gibt es eigentlich schon Grundsatzurteile?

kabelmensch.de
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Re: Bestätigung Kündigung
Druck Dir doch die RGs aus wenn Du keine PDFs aufbewahren möchtest. Wo ist das Problem? Die Firmen sparen halt so wieder ein paar Cent (die RG, die Verpackungsstraße und das Porto) - die mußt Du jetzt fürs Drucken ausgeben.Parzival hat geschrieben:auflagenschwangere Verwahrung von PDF Files anhalsen,
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Bestätigung Kündigung
Hallo Kabelfreunde!
Danke für die netten Resonanzen.
Falls also auf die Kündigung nicht reagiert wird, könnte Nachhaken helfen. Das hatte ich mir gedacht.
Noch besser ist es, wenn die Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde.
Denn dann läßt sich der Verlauf der Angelegenheit viel entspannter beobachten.
Vorab muß ich gleich gestehen, daß ich im Moment das Kabel noch nutze und nur den ins
Haus stehende Fall der Kündigung in all seinen Facetten schon einmal recherchiere.
Wenn man die AGBs von KD studiert, ist eigentlich alles sonnenklar:
10.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Quasi am 1. März per Einschreiben in die Post und am 31.März ist die Angelegenheit erledigt!
Das meint der Nichtjurist, wenn er von „durchaus fristgerecht“ fabuliert.
Wenn das so ist, schreibe ich hier allen ein fröhliches: Was wollt ihr nur, es geht doch!
Schau’n wir mal – ich melde mich.
Grundsatzurteile?
Lieber Kabelmensch, ganz empirisch und ohne leisestes Rechtempfinden, drängte sich mir in der Vergangenheit stets der
Eindruck auf – und ich habe schon in einigen Verhandlungen sitzen dürfen, in denen gute und weniger gute Anwälte um das
Recht ihrer Mandanten stritten - wie hilfreich es da stets war, wenn einer der Advocaten auf eine Entscheidung
irgendeines OLG’s verweisen konnte. Insofern werden wir doch nicht in Streit geraten, wenn ich behaupte,
daß Entscheidungen höherer Instanzen gern als Orientierung angenommen werden.
…und die vielerorts beobachtete Durchsetzung der papierlosen Rechnung ist sicher so nicht im HGB geregelt.
Rechnung als PDF File - Lieber Nibelunge, eines vorweg – ich finde es eigentlich praktisch, wenn ich meine
Telefonrechnung als PDF File bekomme. Übrigens habe ich gerade festgestellt, daß ich seit vielen Jahren von KD weder
eine Rechnung in Papier noch als PDF bekomme – nur der Einzug der 14,95 ist sehr stetig.
Für den computerversierten Privatier ist das gut und komfortabel. Meine Eltern würde es schmerzen,
wenn bspw. die Stadtwerke für den Versand der Rechnung Geld verlangen würden. Mit welchem Recht auch?
Ich würde es verstehen, wenn die „elektronischen“ Rechnungen einen Gutschriftsbetrag von zwei EURO enthielten.
Möge sich doch endlich jemand finden, der das in zweiter Instanz durchkämpft.
Zum Stichwort „ausdrucken und abheften“.
So einfach ist das eben nicht. Eine ausgedruckte PDF Rechnung ist kein Rechnungsbeleg,
der beim Finanzamt zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Wer das will (also jemand mit gewerblichen Ambitionen),
muß das PDF File, ein entsprechendes Signaturfile und ein Signaturzertifikat ( in Worten: drei Dateien) „ablegen“
(will heißen: manipulationssicher digital speichern) und ggf. wiederfinden. Das finde ich schon ganz schön anstrengend,
weil der Rechnungsempfänger davon eigentlich überhaupt keinen Vorteil hat.
Egal - Wir sind uns sicher alle einig, daß das Erheben einer Gebühr für den Erhalt einer
„Papier-Rechnung“ eine kleine (und damit leider Usus werdende) Unverschämtheit ist.
Zurück zum Thema: Kabel D könnte eventuell nicht auf die Kündigung reagieren!
Ich werde sehen und dann sofort nachhaken und vor allem bericheten...
Beste Grüße
Danke für die netten Resonanzen.
Falls also auf die Kündigung nicht reagiert wird, könnte Nachhaken helfen. Das hatte ich mir gedacht.
Noch besser ist es, wenn die Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde.
Denn dann läßt sich der Verlauf der Angelegenheit viel entspannter beobachten.
Vorab muß ich gleich gestehen, daß ich im Moment das Kabel noch nutze und nur den ins
Haus stehende Fall der Kündigung in all seinen Facetten schon einmal recherchiere.
Wenn man die AGBs von KD studiert, ist eigentlich alles sonnenklar:
10.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Quasi am 1. März per Einschreiben in die Post und am 31.März ist die Angelegenheit erledigt!
Das meint der Nichtjurist, wenn er von „durchaus fristgerecht“ fabuliert.
Wenn das so ist, schreibe ich hier allen ein fröhliches: Was wollt ihr nur, es geht doch!
Schau’n wir mal – ich melde mich.
Grundsatzurteile?
Lieber Kabelmensch, ganz empirisch und ohne leisestes Rechtempfinden, drängte sich mir in der Vergangenheit stets der
Eindruck auf – und ich habe schon in einigen Verhandlungen sitzen dürfen, in denen gute und weniger gute Anwälte um das
Recht ihrer Mandanten stritten - wie hilfreich es da stets war, wenn einer der Advocaten auf eine Entscheidung
irgendeines OLG’s verweisen konnte. Insofern werden wir doch nicht in Streit geraten, wenn ich behaupte,
daß Entscheidungen höherer Instanzen gern als Orientierung angenommen werden.
…und die vielerorts beobachtete Durchsetzung der papierlosen Rechnung ist sicher so nicht im HGB geregelt.
Rechnung als PDF File - Lieber Nibelunge, eines vorweg – ich finde es eigentlich praktisch, wenn ich meine
Telefonrechnung als PDF File bekomme. Übrigens habe ich gerade festgestellt, daß ich seit vielen Jahren von KD weder
eine Rechnung in Papier noch als PDF bekomme – nur der Einzug der 14,95 ist sehr stetig.
Für den computerversierten Privatier ist das gut und komfortabel. Meine Eltern würde es schmerzen,
wenn bspw. die Stadtwerke für den Versand der Rechnung Geld verlangen würden. Mit welchem Recht auch?
Ich würde es verstehen, wenn die „elektronischen“ Rechnungen einen Gutschriftsbetrag von zwei EURO enthielten.
Möge sich doch endlich jemand finden, der das in zweiter Instanz durchkämpft.
Zum Stichwort „ausdrucken und abheften“.
So einfach ist das eben nicht. Eine ausgedruckte PDF Rechnung ist kein Rechnungsbeleg,
der beim Finanzamt zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Wer das will (also jemand mit gewerblichen Ambitionen),
muß das PDF File, ein entsprechendes Signaturfile und ein Signaturzertifikat ( in Worten: drei Dateien) „ablegen“
(will heißen: manipulationssicher digital speichern) und ggf. wiederfinden. Das finde ich schon ganz schön anstrengend,
weil der Rechnungsempfänger davon eigentlich überhaupt keinen Vorteil hat.
Egal - Wir sind uns sicher alle einig, daß das Erheben einer Gebühr für den Erhalt einer
„Papier-Rechnung“ eine kleine (und damit leider Usus werdende) Unverschämtheit ist.
Zurück zum Thema: Kabel D könnte eventuell nicht auf die Kündigung reagieren!
Ich werde sehen und dann sofort nachhaken und vor allem bericheten...
Beste Grüße
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- Forenmutti
- Beiträge: 3790
- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Bestätigung Kündigung
Wenn stets gleiche Beträge fällig sind dann stellt KDG nicht ständig ne neue RG. Beim Fernsehanschluß ist das ja so (mal von Select Kino abgesehen).
Ich krieg meine RGs dennoch (obwohl immer standfeste 16,90 fürs Fernsehen) online - aber halt nicht mehr auf Papier (wobei die ersten paar RGs auf Papier gekommen sind - weil nämlich der RG-Empfänger einen anderen Namen hat).
Für "gewerblich" eventuell suboptimal, aber der Großteil der Kunden ist privat. Fernsehanschlüsse "dürfen" nicht gewerblich angemeldet werden (hatten wir erst letztens nen Thread dazu) und für I-Net/Phone gibts erst seit einigen Monaten offziell ein gewerbliches Angebot (vorher haben natürlich auch schon Kleinfirmen KDG genutzt, aber offiziell wurde das als Privatanschluß auf den Namen des Firmeninhabers geführt).
Und ja, eine Gutschrift für die reinen Online-RG-Kunden wäre toll *gg*. Ganz Deine Meinung. Ich hab mich dagegen erst gewehrt, aber inzwischen bin ich froh dass mein Papierberg nicht mehr so wächst (auch Handy-RGs etc. krieg ich ja alle online inzwischen).
Ich krieg meine RGs dennoch (obwohl immer standfeste 16,90 fürs Fernsehen) online - aber halt nicht mehr auf Papier (wobei die ersten paar RGs auf Papier gekommen sind - weil nämlich der RG-Empfänger einen anderen Namen hat).
Für "gewerblich" eventuell suboptimal, aber der Großteil der Kunden ist privat. Fernsehanschlüsse "dürfen" nicht gewerblich angemeldet werden (hatten wir erst letztens nen Thread dazu) und für I-Net/Phone gibts erst seit einigen Monaten offziell ein gewerbliches Angebot (vorher haben natürlich auch schon Kleinfirmen KDG genutzt, aber offiziell wurde das als Privatanschluß auf den Namen des Firmeninhabers geführt).
Und ja, eine Gutschrift für die reinen Online-RG-Kunden wäre toll *gg*. Ganz Deine Meinung. Ich hab mich dagegen erst gewehrt, aber inzwischen bin ich froh dass mein Papierberg nicht mehr so wächst (auch Handy-RGs etc. krieg ich ja alle online inzwischen).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.