Sonderkündigungsrecht bei Umzug

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steinitoon
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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von steinitoon »

Hallo,
ich habe da eine Frage.

Ich bin umgezogen und wollte eigentlich meinen Vertrag mit KD mitnehmen.
Anfangs schien alles kein Problem zu sein.
Doch dann informierte man mich, das es nur noch digital möglich sei, es also zwingend einen digitalen Anschluss mit erhöhten Kosten geben würde.

Das wollte ich nicht und teilte dies dem KD Vertreter beim nächsten Rückruf mit.
Daraufhin teilte mir der Vertreter mit, das man den Anschluss an meiner neuen Adresse Ende November abschalten (Sperrfilter) werde.
Ich kündigte nun und ging von Sonderkündigung aus. Ist dem so???

Jedoch erhielt ich die Bestätigung, das die Kündigung erst zum 31.12. wirksam werde und ich 1 Monat zahlen muss, ohne eine Leistung zu bekommen.

Was muss ich tun, wie verhalten???

LG
Sven
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Kabelmensch
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von Kabelmensch »

steinitoon hat geschrieben: Was muss ich tun, wie verhalten???
Zahlen.

Dein vertrag läuft anscheinend bis genanntem Datum. An Deiner neuen Adresse ist Dein gewohnter Sondervertrag nicht möglich, sondern nur der normale Standard-Digital. Nimm ihn oder erfülle Deinen Vertrag bis Laufzeitende - die AGB hast Du doch gelesen?
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steinitoon
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von steinitoon »

Es ist also korrekt, das mir die Leistung von KD einen Monat lang verwehrt wird und ich aber dafür zahlen muss?
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Nibelungen
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von Nibelungen »

Boah, 1 Monat...

Es gibt genug Leute die aus irgendwelchen Vertrags-Blabla-Gründen monatelang was zahlen was sie nicht nutzen können und Du machst so nen Wind wegen einem MONAT.

Ach ja:
Sonderkündigungsrecht gibt Dir KDG nur wenn an der neuen Adresse kein Kabelanschluß von ihnen möglich ist. Nicht möglich heißt: Kein Kabel-TV im Haus vorhanden oder eine andere Firma (etwa Unitymedia) zuständig.

Bei Dir IST aber Kabel verfügbar - nur halt in einer anderen Vertragslage. Kann schon sein dass das etwas teuerer wird weil Du z.B. früher über die Nebenkosten gezahlt hast und jetzt nen Einzelnutzervertrag brauchst (weil es keine Hausverwaltung gibt die nen Rahmenvertrag hat). Aber verfügbar IST es.
Und dann besteht halt KDG drauf dass Du bis zum Ende der Laufzeit zahlen mußt! Das ist nur noch EINEN MONAT - sei froh drum!
Oder buche den Einzelnutzervertrag - dann wird Dir der Monat in der alten Wohnung bestimmt erlassen. Kannste Dir jetzt aussuchen.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
chris_09
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von chris_09 »

Hallo,

möchte mich dem Thema anschließen, da ich ebenfalls aufgrund eines Umzuges den Vertrag gekündigt habe.

Hätte gern mal Infos von den Fachleuten von KD hier.

Mein Einzelnutzervertrag (nicht über die Miete) mit unbestimmter Laufzeit lief seit Januar 2001 (damals noch DeTeKabelservice). Gelten die AGB von damals oder die über die Jahre geänderten aktuellen AGB?

Ist das irgendwo festgeschrieben, dass Änderungen der AGB nicht für bestehende Verträge gelten und liegt den Sachbearbeitern von KD jede einzelne Fassung der AGB vor um die jeweils gültige Fassung den einzelnen Verträgen zuordnen zu können? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da wird es ja sehr viele Änderungen geben.

In meinem Vertragsexemplar steht: "Der Kunde kann bei Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten kündigen."
Liegt schwarz auf weiß vor...ohne weitere Bedingungen.
Dabei handelt es sich nach meiner Auffassung um ein Sonderkündigungsrecht.

Nun ist die Frage welche AGB nun gelten, die heutigen oder die alten?

Bei meiner Kündigung wurde sich nur an die damalige regelmäßige Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) erinnert, nicht jedoch an dieses Sonderkündigungsrecht.
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von VBE-Berlin »

chris_09 hat geschrieben:Gelten die AGB von damals oder die über die Jahre geänderten aktuellen AGB?
Es gelten die AGB's der öetzten Vertragsänderung.
Wenn es keine gab, die vom Vertragsabschluss.
chris_09 hat geschrieben:liegt den Sachbearbeitern von KD jede einzelne Fassung der AGB vor um die jeweils gültige Fassung den einzelnen Verträgen zuordnen zu können?
Das ist im System der KDG verankert. Regelt sich also automatisch. Der Bearbeiter schaut nur in das entsprechende Feld: Nächstmögliches Vertragsende.
chris_09 hat geschrieben:In meinem Vertragsexemplar steht: "Der Kunde kann bei Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten kündigen."
Das kenne ich z.B. auch nicht. Am besten bei Kündigung einfach als Kopie entsprechend gemarkert mitschicken.
chris_09 hat geschrieben:Bei meiner Kündigung wurde sich nur an die damalige regelmäßige Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) erinnert,
Diese Frist kenne ich auch.

In dem Fall jetzt:

Widerspruch einlegen. Kopie der AGB's gemarkert mitschicken.
Nachweis der Kündigung des Mietverhältnisses nicht vergessen.


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chris_09
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Beitrag von chris_09 »

Besten Dank für die Antwort.
Das sind ja mal sachliche Fakten. Läuft ja hier nicht immer so gegenüber "verzweifelten" Kunden...

Dann hoffe ich mal, dass man doch noch zum Erfolg kommt. Die Sache zieht sich ja schon seit dem Frühjahr hin.

Hätte nie gedacht, dass man als langjähriger zahlender Kunde so einen Abschied von KDG bereitet bekommt.
Ich hatte ja extra rechtzeitig über mein KDG Online-Profil per Chat nachgefragt, wann ich fristgerecht zum Ende des 1.Quartals kündigen muss, die Info war 4 Wochen vorher. Meine Kündigung war Ende Januar und bestätigt wurde mir dann zum 30.06.09.
Ich habe sofort telefonisch Kontakt aufgenommen, auf meinen Umzug zum 31.03.09 und die anderslautende Info hingewiesen, aber es gab kein Einlenken.

Na ja Ende vom Lied war, dass kurze Zeit nach der Rechnung für's 2. Quartal die lustigen Gesellen von BFS Inkasso mir 2 Tage Zeit nach Erhalt ihrer Mahnung zur Bezahlung der Forderung einräumten und daraufhin nach vielleicht weiteren 4-5 Tagen der ebenso lustige Rechtsanwalt Schneider mich ebenfalls noch mal zur Zahlung aufforderte. Das beide Parteien jeweils eine üppige Entlohnung ihrer Dienste beifügten, versteht sich von selbst...

Ich hatte echt Mühe rechtzeitig die Widersprüche überall hinzuschicken, viel Zeit wurde mir ja nicht gelassen. Leider haben die "Eintreiber" keine Zeit die Schreiben mit den entsprechenden Unterlagen zu lesen.
Dann werde ich Herrn Schneider noch mal den alten Vertrag zukommen lassen, vielleicht hat er ja über die Feiertage Zeit, Antwortschreiben zu lesen...

KDG in guter Erinnerung zu behalten, wird einem nicht leicht gemacht