Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

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Sanella
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 17.06.2009, 14:23

Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Sanella »

Hallo Leute,

ich sitze grade über einer Vollstrekungsankündigung gesponsert bei Kabel Deutschland... Ich weiß mittlerweile überhaupt nicht mehr ob ich im Recht bin - oder nicht - oder ob ich überhaupt Vertragspartner bin ;-)

Ich versuchs kurz zu erklären.

Ich habe damals von 2003 - Juni 2005 mit meinem Ex-Mann in Niedersachsen zusammengelebt, dann bin ich im Juni zurück in meine Stadt Kiel gezogen. Mein Ex verlief die Wohnung Ende des Jahres. Ich kann mich nicht daran erinnern in NS je Kabelgebühren gezahlt zu haben, zumal unser Fernsehanschluß von Anfang an einfach lief... Nun bekam Mitte letzten Jahres (2008 - 3 Jahre später!!) urplötzlich eine Zahlungsaufforderung von KD, für dein Zeitraum 25.05.05 bis dato. Ohne Aufstellung der Beträge, der Rechnungsnummer, einfach nur mit Summe 439,76 €.

Das fiel mir natürlich schwer zu akzeptieren und ich habe einen ewigen Papierkrieg angefangen :wand: Unter anderem bat ich den Anwalt, der später Kabel vetrat mir den Ursprungsvertrag, Rechnungen, Mahnungen ect vorzulegen. Irgendwann habe ich dann mal seine Sektretärin angerufen und Sie um Kopien gebeten - "Nein, die würden momentan nicht vorliegen, und das sei nicht so einfach". Ungeachtet meiner Briefe kamen immer nur weitere Zahlungsaufforderungen - bis heute, wo der Vollstreckungsbescheid über mittlerweile 800 € vorliegt.

Was mir nun nicht klar ist...

1. weder mein Mann noch ich haben ja eine Rechnung, Mahnung, oder sonstwas von Kabel in der Post gehabt. Wohin wollen die denn die 3 Jahre geschrieben haben? Wie gesagt... "Vorlage geht grad schlecht" ^^

2. Weder er noch ich können uns erinnern je einen Vertrag unterschreiben zu haben. WENN dann sicherlich ich, weil ich ja als Hausfrau dagewesen sein muss als der Vertreter kam. Dann kann ich aber nur die Kontonummer meines Mann (nein, keine gemeinsame Verfügung) angegeben haben. Bin ich ICH dann jetzt trotzdem deren Opferlämmchen?

3. mein Mann ist als letztes aus der Wohung ausgezogen und dann ja eigentlich kündigen müssen - wenns dann vorgelsegen hätte... hat er also nicht. Bald nach ihm sind neue Mieter eingezogen. Hätte Kabel dann nicht merken müssen, das die Wohnung "doppelt belegt" ist?

4. AM WICHTIGSTEN
besteht denn irgendeine Möglichkeit der Verjährung? Ich HABE KEINEN EINZIGEN Brief von Kabel in den Jahren dazwischen erhalten!

Also... es wär toll wenn da jemand mehr durchblicken würde als ich und mir schnell einen Rat gibt - ich muss den scheiss Bescheid ja beantworten.

Ich finds wirklich wild, das die 2 Jahre ohne eine Rechnung, ohne eine Zahlung einfach weiterberechnen... da hätte doch schon jede andere Firma gekündigt *grübl*


Gruss
Conny
theo-xii
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Registriert: 14.09.2008, 21:26

Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von theo-xii »

Hallo

besorg dir einen Anwalt , gehe dagegen vor und lass dir die Verträge zeigen.KD muß dir deine Schuld beweisen nicht du deine Unschuld.Meine Erfahrung mit KD, die haben einen an der Waffel.

Gruß

Theo-xii
Fabian
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Beiträge: 3138
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Fabian »

Sanella hat geschrieben:Hallo Leute,

ich sitze grade über einer Vollstrekungsankündigung gesponsert bei Kabel Deutschland... Ich weiß mittlerweile überhaupt nicht mehr ob ich im Recht bin - oder nicht - oder ob ich überhaupt Vertragspartner bin ;-)

Conny
Hallo Conny,

Du solltest Dich schnellstmöglich mit dem zuständigen Bearbeiter der Vollstreckungsbehörde in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern.

Wenn ein Vertrag mit KD vorhanden war, muss man entsprechend der AGB bei Beendigung des Vertrages schriftlich kündigen.

Ich würde, wenn ich mir nicht sicher wäre und Du möglicherweise in deiner alten Wohnung Kabel TV hattest, davon ausgehen, dass KD eine vertragliche Vereibarung nachweisen kann.

Es wäre aber zu prüfen, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht, wenn die Wohnung, in dem der Kabelanschluss ist, von einem selbst nicht mehr bewohnt wird. KD reduziert bzw. stellt meines Wissens normalerweise die Leistungen ein, wenn Sie die Beträge nicht mehr vom Konto einziehen konnen.
Die Frage der Verjährung stellt sich auch, wenn überhaupt keine Mahnungen bei Dir angekommen sind.

Besorg Dir deshalb lieber einen Rechtsanwalt, der Dir viel Stress abnehmen kann.
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Bärliner
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Bärliner »

Also wenn Du Verträge abschließt ohne dich daran zu errinern, dann solltest Du dir fachlichen Rat holen oder zahlen.

Falls Du aber in Errinerung hast das Du mit KD keinen Vertrag geschlossen hast, dann kann KD dir gar nichts.
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Nibelungen
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Nibelungen »

Du schreibst Du hast einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Hast Du auch einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen?

Das müßte nämlich so sein - erst ger. Mahnbescheid - dann Vollstreckungsbescheid.

Nun die bittere Wahrheit:
Dem gerichtlichen Mahnbescheid kann man wiedersprechen (bei Gericht wos herkommt - nicht bei KDG!). Tut man das nicht - wird die Forderung RECHTSKRÄFTIG!

Egal was da vorher lief (Stern-TV hatte mal eine alte Dame drin, die soll mal was für 20 Euro wo bestellt haben - nicht bezahlt haben, blabla - Summe wurde immer höher, sie widersprach NICHT - und MUSSTE zahlen!). Egal ob es legal/illegal/rechtmäßig/Abzocke war.

Wenn man nicht widerspricht wird die Forderung (durch unterlassenen Widerruf) anerkannt! Dann magst Du "vertraglich" oder "moralisch" im Recht sein - aber Du mußt trotzdem zahlen (bei Stern-TV hat dann die Sendung die Sache bezahlt).

Wenn Du damals widersprochen hast - dann geht KDG den nächsten Schritt.

Wie schon meine Vorredner sagten: DRINGEND AB ZUM ANWALT! Könnte sein dass es bereits zu spät ist - muß aber nicht sein. Nur ein Fachmann kann Dir jetzt noch helfen!
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SchaGi
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von SchaGi »

Hallo Sanella, aus aktuellem Anlass :x würde es mir sehr interessieren, was bei dir rausgekommen ist.
Ich habe eine gerichtliche Androhung bekommen, weil ich angeblich in einer Wohnung in der ich seit 3 Jahren nicht mehr wohne (andere Stadt) noch Kabel beziehen würde und 2008 5 Monate nicht gezahlt hätte !!

Hab Einspruch eingelegt und die wollen jetzt meine Kündigung sehen. Ich hatte aber nie einen Vertrag und hab deswegen auch nicht gekündigt !
Bin etwas verwirrt und überlege meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten.

Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke & Gruß SchaGi
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Thyrael
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Thyrael »

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen gegen das Schreiben vom Gericht, danach sofort Rechtsschutzversicherung einschalten. Mach nicht den Fehler und versuch selbst irgendetwas da irgendwie geradezubiegen und somit die Forderung noch weiter ansteigen zu lassen, sofort zum Anwalt damit, dafür ist deine Versicherung ja da.
SchaGi
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von SchaGi »

Hallo,
danke für deine Antwort. Werde mich heut nachmittag mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen.
Werde berichten.

Gruss
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Nibelungen
Forenmutti
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von Nibelungen »

Na ja, geh halt zum Anwalt. Eine Beratung wird von der Versicherung eh gezahlt. Der Anwalt setzt sich mit der Versicherung in Verbindung - wenn eine Kostenzusage kommt übernimmt er den Fall (wenn nicht wird er Dir bestimmt dennoch anbieten den Fall zu übernehmen, nur halt von Dir bezahlt *gg*).

Ein Anwalt in Vertragsrecht würde meiner Meinung nach am ehesten sinnvoll sein, wenn möglich bereits mit Erfahrung mit KDG. Wie man die jetzt wieder findet weiß ich nicht - hatte noch keinen Grund einen Anwalt aufzusuchen.
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SchaGi
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Re: Ratlos - Vertragsbedingungen, wenn überhaupt Vetrag...

Beitrag von SchaGi »

Hallo,
nach Rücksprache mit einer Anwältin meiner Rechtsschutzsversicherung muss Kabel BW den Nachweis eines Vertragsabschlusses erbringen.
Und falls jemand ähnliche Probleme hat, lasst Euch nicht darauf ein den Widerspruch per Mail zu schicken, weil es so angebliche "viel schneller bearbeitet wird" ! Nur per Einschreiben, diese Anwaltskanzlei macht das wohl hauptberuflich mit diesen Forderungen & Drohungen ... :x

Gruss