Mutige Angebote für Geschäftskunden

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Bubblegum »

Kabel Deutschland mit neuen Angeboten für Geschäftskunden

Gemäß der letzten Pressemitteilung sind neue Telekommunikationsprodukte für Kleinstunternehmen nun verfügbar:

"Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen haben bei Kabel Deutschland ab sofort die Wahl zwischen dem Doppelflat-Produkt Paket Comfort Business und der Internet-Flatrate Flat Comfort Business. Beide sind beim Herunterladen bis zu 32 Mbit/s und beim Hochladen von Inhalten im Internet bis zu 2 Mbit/s schnell. Dank der Fritz!Box 7270 (HomeBox), die im Paket Comfort Business inklusive ist, können Kunden wie kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern zudem wie bei ISDN telefonieren."

Weiterhin wird vom erweiterten technischen Kundenservice gesprochen.

Bei den im Forum immer wieder berichteten Problemen mit den verfügbaren / bereitgestellten Bandbreiten bei der Internetverbindung und die oftmals anfällige Telefonqualität stellt sich die Frage, ob KDG ein nicht zu hohes Risiko eingeht, wenn die Leistung nicht geliefert werden kann. Für Firmen sind Ausfälle mit anderen Ausmaßen zu bewerten, Folgen könnten tatsächliche Schadensersatzforderungen sein, da diese eher beziffert werden können.

Der Privatkunde wird maximal mit Gutschriften, wenn überhaupt "ruhig gestellt".

Parallel dazu die Frage: Wer wagt tatsächlich den Wechsel, wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, dass die eingeschränkte oder gar fehlende Funktionalität das Unternehmen und vielleicht die Existenz gefährden?

Wäre es da nicht sinnvoller, als Anbieter erstmal ein "stabiles" Produkt anzubieten, um nicht nun auch nach dem Privatkunden nun auch Geschäftskunden mit neuen Tarifen und Angeboten in die Verfügbarkeitsenge zu treiben?
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von VBE-Berlin »

Zumindest im Internetbereich ist KDG für viele Geschäftskunden eine Breitbandmöglichkeit, die die Telekom selbst in Berlin nicht flächendeckend anbieten kann. Auch im Telefonbereich betreue ich div. Geschäftskunden, die aber im Vorfeld wissen, worauf sie sich einlassen. Verfügbarkeit, das Problem "shared Medium" etc. sind selbstverständlich ein Teil der Beratung.
Ein Kunde, der im Vorfeld alles abwägen kann und sich dann für die KDG entscheidet, wird auch ein zufriedener Kunde sein.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Thyrael »

Zufrieden wird der Kunde nur sein wenn der Anschluß läuft und er darüber problemlos arbeiten kann. ;) Gibt es dabei Probleme wirkt sich das unmittelbar auf den Geschäftsbetrieb aus und somit :kotz: der Kunde ziemlich schnell. Natürlich soll das nicht heissen das es allgemein bei KDG und bei jedem Kunden Probleme gibt.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von VBE-Berlin »

Generelle Ausfälle zähle ich nicht zu dem, was der Kunde ständig zu erwarten hat.
Wäre schlimm, wenn das überall so wäre.
Aber die 98,5% Verfügbarkeit sollte ein ein Geschäftsmann schon wissen und einschätzen können, was dieses für seinen Arbeitsablauf bedeutet.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
P90-Fighter
Kabelexperte
Beiträge: 607
Registriert: 19.02.2008, 10:39

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von P90-Fighter »

Ich finde diese trügerische Sicherheit von 98.5% Verfügbarkeit nicht so doll.

Man nehme nur zum Beispiel , ein Geschäftsmann will sich in Berlin 12349 einen Kabelanschluss besorgen und verlässt sich auf diese Aussage. Das Geschäft soll ausschliesslich über Internet und Telefon laufen. Was würde denn passieren, wenn bei diesem massive Störungen auftreten, wie sie in Berlin 12349 zur Zeit üblich sind?

Von einer Entschädigung ( Verdienstausfall usw.) steht nichts in den AGB's ! und die weitere Formulierung lässt KD völlig freie Hand in der Auslegung.

3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu
erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende
Verfügbarkeit gehört nicht
zur Leistungsverpflichtung von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland
ist berechtigt, die
Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken
oder die Leistung
teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit,
aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der
Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter
oder technisch
notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Thyrael »

Gibt es denn nicht andere AGB´s für Businesskunden? Wenn ein Businessanschluss gebucht wird und es dort zu Problemen kommt die von der Dauer her über dieser 98,5% Marke liegen dann kann bzw. sollte der Kunde seinen Anwalt einschalten und den durch die Störung verursachten Schaden geltend machen, wenn denn überhaupt ein Schaden vorliegt.
Master2
Kabelexperte
Beiträge: 716
Registriert: 29.11.2008, 19:07
Wohnort: München

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Master2 »

Thyrael hat geschrieben:Gibt es denn nicht andere AGB´s für Businesskunden? Wenn ein Businessanschluss gebucht wird und es dort zu Problemen kommt die von der Dauer her über dieser 98,5% Marke liegen dann kann bzw. sollte der Kunde seinen Anwalt einschalten und den durch die Störung verursachten Schaden geltend machen, wenn denn überhaupt ein Schaden vorliegt.
Man muss bei dem Thema zwei Punkte sehen:
  • Zum einen ist KD in vielen Regionen der einzige Anbieter von Breitbandinternetzugängen, auch noch dort, wo es überhaupt kein DSL oder nur DSL-light gibt. Nachdem aber viele Unternehmungen mittlerweile darauf angewiesen sind, größere Datenmengen übertragen zu können, bietet sich oft keine Alternative. Und selbst ein schlechter Kabelzugang kann weitaus besser sein als ein Zugang per analogem Telefon oder ISDN. Die wenigsten sind Onlinespieler mit strengen Anforderungen an die Pings.
  • Es spricht nichts dagegen, dass Telefon beispielsweise von T-Com zu nehmen und das Internet von KD. Wer vom Geschäft her auf Internet und Telefon unbedingt angewiesen ist, sollte sich ohnehin um Redundanz bei beidem kümmern. Denn auch Festnetztelefone können ausfallen. Es ist mir eher unverständlich, wie Geschäfte sich auf einen einzigen Anbieter zu 100% verlassen können und dann gleich nach Schadenersatz rufen. Denn selbst, wenn Schadenersatz lt. AGB möglich ist, so haftet erstens der Anbieter nicht unbegrenzt und zweitens muss der Schaden vom Kläger nachgewiesen werden können.
wolkenkrieger
Fortgeschrittener
Beiträge: 200
Registriert: 24.12.2008, 00:02

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von wolkenkrieger »

"Wenn er weis, worauf er sich einlässt" oder "redundant arbeiten" ... es ist doch vollkommen egal, ob Businessanschluus oder Privatleitung.

KDG schließt in beiden Fällen einen rechtsgültigen Vertrag ab, der beide Vertragspartner zu einer Leistungserbringung verpflichtet. Der Kunde ist zur Erbringung einer Geldleistung verpflichtet und KDG eben zur Bereitstellung eines funktionierenden Internet/Phone-Anschlusses.

Punkt!

An dem Status gibt es nichts zu rütteln und nichts schön zu reden. Fertig!

KDG pocht in Form von Mahnkosten, Drosselungen, etc. auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden - selbiges kann der Kunde ebenso von seinem Vertragspartner verlangen!

Und da macht es rechtlich keinen Unterschied, ob man als Privatmensch oder als Firma solch einen Vertrag abschließt. Sätze, wie die von mir oben skizzierten, sind dabei nur Wischiwaschigerede, um Vertragsverletzungen seitens KDG irgendwie zu kaschieren oder abzumildern oder sonstwas.
Benutzeravatar
Nibelungen
Forenmutti
Beiträge: 3790
Registriert: 31.12.2008, 02:50

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Nibelungen »

Wolkenkrieger - Du vergißt da was! Eine Firma LEBT davon dass die Technik läuft. Selbst wenn KDG Schadenersatz leisten würde - bringts der Firma nichts weil sie schon "20 Kunden" verprellt hat. Da nutzt Dein Grundsatzgerede einfach gar nichts. Ja, ein paar Euronen fließen dann - aber die verprellten Kunden vertreiben weitere potentielle Kunden.

Wenn eine Firma NUR von Internet-/Telefon lebt (z.B. Online-Shops usw) - dann ist es in derem EIGENEN Interesse für Sicherheit zu sorgen (etwa durch ne parallele T-Leitung). Wenn es bei KDG dann nen Ausfall gibt - kann man ja immer noch um Schadensersatz kämpfen. Man kann bei T einen Vertrag machen wo keine Flats inklusive sind - halt als Notfall. Muß man den benutzen weil bei KDG was ausgefallen ist ---> hat man auf der Rechnung ganz genau stehen was man für den Ersatzzugang zahlen mußte. Darum kann man dann ja kämpfen.

Rundum-Aufklärung ist sau wichtig bei Firmen - viel mehr noch als für privat. Als Privatmann ärgere ich mich auch wenn Internet nicht geht, aber ich LEBE nun mal nicht davon dass es geht. Sorry - aber Grundsatzparolen sind da einfach nix.

Es kommt halt sehr stark darauf an was die Firma macht, obs ein Onlineshop ist oder ein Handwerker oder oder oder...

KDG versucht hier sein Glück, sie wenden sich an -kleine- Firmen. Große Firmen würden sofort losklagen wenn was nicht passt - deshalb wenden sie sich an die gar nicht erst.

Aber eines stimmt, im ländlichen Bereich ist KDG oft die einzig ernst zu nehmende Option fürs Internet heutzutage (sagt ein ehemaliges DSL-ultra-light-Opfer).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Master2
Kabelexperte
Beiträge: 716
Registriert: 29.11.2008, 19:07
Wohnort: München

Re: Mutige Angebote für Geschäftskunden

Beitrag von Master2 »

wolkenkrieger hat geschrieben:"Wenn er weis, worauf er sich einlässt" oder "redundant arbeiten" ... es ist doch vollkommen egal, ob Businessanschluus oder Privatleitung.

KDG schließt in beiden Fällen einen rechtsgültigen Vertrag ab, der beide Vertragspartner zu einer Leistungserbringung verpflichtet. Der Kunde ist zur Erbringung einer Geldleistung verpflichtet und KDG eben zur Bereitstellung eines funktionierenden Internet/Phone-Anschlusses.

Punkt!

An dem Status gibt es nichts zu rütteln und nichts schön zu reden. Fertig!

KDG pocht in Form von Mahnkosten, Drosselungen, etc. auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden - selbiges kann der Kunde ebenso von seinem Vertragspartner verlangen!

Und da macht es rechtlich keinen Unterschied, ob man als Privatmensch oder als Firma solch einen Vertrag abschließt. Sätze, wie die von mir oben skizzierten, sind dabei nur Wischiwaschigerede, um Vertragsverletzungen seitens KDG irgendwie zu kaschieren oder abzumildern oder sonstwas.
Wolkenkrieger, juristisch gesehen hast Du Recht. Vertrag ist Vertrag und der ist einzuhalten, egal wie die beiden Seite das schaffen.

Nur gibt es noch eine andere Seite. Jeder, der mit Kunden zu tun hat, weiß dass es dauern kann, bis sich genügend und vor allem dauerhafte Kunden finden, von denen man leben kann. Wenn die Arbeit nun auf Telefon und Internet angewiesen ist, dann ist es schon im Interesse des Unternehmer, ein Fallback zu haben. Denn einen verlorenen Kunden kann man nicht durch Schadenersatz wieder gutmachen, die negative Werbung, die er verbreitet, wiegt noch schwerer. Es ist auch schwer, solche Dinge in einer Schadenersatzklage durchzusetzen. Denn wie will man beweisen, dass der Kunde nicht nächsten Monat auch so gegangen wäre.

Von daher ist es für ein Unternehmen schon aus diesen Gründen wichtig, sein Schicksal nicht an einen einziger Zulieferer zu hängen, auch, wenn im Vertrag eine 99,99% Verfügbarkeit garantiert würde. Paragraphenreiterei bringt in diesem Falle nichts.