Kündigungsrecht im Garantiefall

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DocOetker
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Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von DocOetker »

Hallo

Ich habe mal wieder ärger mit KD.

Vor einigen Tagen hat sich mein Receiver als Defekt dargstellt (RGB Ausgang defekt), ich also bei KD angerufen und denen das gesagt. Nach ewigen Diskussionen meinten die nur der Fehler sei nicht bekannt und sie könnten leider nichts für mich tuen, soll ich halt ohne RGB gucken.

Darauf war ich stinksauer und hab mir mal die AGBs durchgelesen.
Daraus habe ich geschlossen dass KD verpflichtet ist meine Garantieansprüche bei defekter Hardware zu akzeptieren, haben Sie aber nicht getan. Ich also fristlos gekündigt.

Die Kündigung ist laut Rückschein am 9.1. bei denen angekommen, bis heute keine Antwort.

Was würdet Ihr machen? Einfach nächste Lastschrift zurückbuchen und Smartcard zuschicken?
Hab inzwischen eh Satelit, liegt eh nur in der Ecke.


Gruß:
René
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VBE-Berlin
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von VBE-Berlin »

Mit den Daten kann man leider nichts anfangen.

Interessant wären:
- Vertragsart
- wann gebucht
- monatlicher Preis

Dann kann man mal weitersehen.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
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DocOetker
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von DocOetker »

Also
Vertrag ist KD Home mit Digital für 27 euro irgendwas, läuft im Mai aus. 24 Monate

Also hab ich ja auch noch Garantie auf dem Receiver, und die haben die mir ja verweigert.
Und in den AGBs steht ja eindeutig drin dass ich ein Gewährleistungsrecht habe.

Was jetzt am Receiver defekt ist ist ja egal, es geht ja einfach darum, dass die sich den nichtmal angucken wollen sondern gleich sagen geht nicht, und das auch noch ohne Begründung. Also für mich ist das ein Verstoß von KD gegen die AGBs

Es liegt übrigens definitiv am Receiver, denn über Sat funktionierts ja jetzt.
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Bubblegum
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von Bubblegum »

Genau, erstmal nach einem Anruf fristlos kündigen und davon ausgehen dass KDG dies akzeptiert ...
:wand:


Im Ernst - sollte da ein Gewährleistungsanspruch bestehen, so muß dieser geltend gemacht werden mit Nachbesserung bzw. der Erfüllung der Gewährleistung. Die Nachweisführung der Beweggründe aus einem Telefonat heraus wird schwierig im Streitfall. Eine vorzeitige fristlose Kündigung deswegen wird so nicht durchzuboxen sein ...

Unterschieden wird zudem ja auch unter "übereignetem Gerät" (=Kundeneigentum nach Übergabe), ein für die Dauer der Nutzung zur Verfügung gestelltes Gerät und eins durch den Kunden gekauftes.

Grundsätzlich gilt:

7.3. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher
Regelungen bleibt unberührt.

Der Schaden oder Leistungsfall muß KDG mitgeteilt werden - aber halt nicht telefonisch.
DocOetker
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von DocOetker »

ja das ganze hab ich denen ja auch versucht zu erklären.
Ich hab denen ja angeboten den Receiver hinzuschicken, dass die sich den mal angucken. Da haben die nur gesagt "dann kriegen sie ihn wieder zurück den können wir nicht annehmen, benutzen Sie ihn doch ohne diese Funktion"
Geniale Aussage, und wenn ich mir ne Waschmaschine kaufe die dann nicht mehr schleudert hänge ich meine Wäsche halt ne Woche zum trocknen auf.
Ich meine was is das denn für ein Kundenservice?
Wenn ich ein defektes Gerät habe kann ich ja wohl erwarten, dass es getauscht oder repariert wird, schließlich zahle ich Geld dafür also kann ich ja wohl auch nen anständiges Service erwarten und auf meine Rechte als Kunde bestehen.
Wenn die der Meinung sind ihren Vertrag nicht erfüllen zu müssen kündige ich halt.

Und schriftlich funktioniert bei denen sowieso nicht. Habe vor 2 Monaten einen Brief hingeschickt um mich über meine mangelnde DSL Geschwindikeit zu beschweren, der ist anscheind bis heute nicht angekommen. Nach insgesamt 3 Monate rumtelefoniererei sind die mir dann endlich mal entgegengekommen und haben meinen Tarif der Geschwindigkeit angepasst.

Achja, zum Thema Beweis des Anrufes, ich zeichne schon seit langem Telefonate über solche Themen zur Sicherheit auf, hab da schon öfter Ärger gehabt, z.B. mit Premiere.

Also könnt Ihr euch ja vorstellen was ich inzwischen von KD halte....
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Bubblegum
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von Bubblegum »

Der Verlauf des Gespräches erscheint alles andere als gut und glücklich gewesen zu sein - entweder wußte der Hotliner daß keine (?) Verpflichtung besteht, hatte partout keine Lust oder keine Ahnung - zumindest nicht das Eingeständnis es nachprüfen zu müssen, da es nicht bekannt ist.
Wenn die der Meinung sind ihren Vertrag nicht erfüllen zu müssen kündige ich halt.
Eine logische Folge wenn man Kundenservice auf die Mindestvertragslaufzeit beschränkt ...

Aber:
Achja, zum Thema Beweis des Anrufes, ich zeichne schon seit langem Telefonate über solche Themen zur Sicherheit auf, hab da schon öfter Ärger gehabt, z.B. mit Premiere.
Das dies erstens ohne Ankündigung und Einverständnis nicht zulässig ist und dann zweitens juristisch für die Beweisführung dann ohne Bedeutung ist, ist bekannt?

Klärt nur leider alles nicht die Frage, ob tatsächlich KDG hier Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zu erfüllen hat und nachgewiesener Weise davon in Kenntnis gesetzt wurde ...
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von DocOetker »

naja das tolle daran war ja, erstmal dufte ich dem 5 minuten erklären was überhaupt kaputt ist, ok akzeptiere ich, war halt kein experte, bemüht hat er sich ja auch, er hat mehrmals rücksprache mit der teamleitung gehalten. Es hörte sich sogar für mich so an als würde er mir helfen wollen, nur gewisse herren auf höherer ebene haben nein gesagt.
Und selbst wenn der Fehler nicht in die Gewährleistung fällt würde ich das akzeptieren, nur wie wollen die das Wissen wenn sie den Fehler anscheind nicht kennen aber trotzdem nicht bereit sind sich ihn anzugucken.

Mir geht es einfach darum, dass es eine frechheit ist mich so abzuspeisen, obwohl offensichtlich ist, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Zumal der Fehler bei den Thomson Receivern sehr wohl bekannt ist und öfters vorkommt. Ich vermute KD weiß das genau und die haben einfach keinen Bock mehr ständig Receiver zu tauschen. Ist ja genau das gleiche wie mit den DSL Downlinks, da wird man ja auch ständig ignoriert obwohl die genau wissen woran es liegt.

Aber wenn du eine bessere Idee hast was ich gegen solche sturheit machen kann, immer raus damit. Denn akzeptieren werde ich es nicht.
Ich bin einfach nur stinksauer, dass ich mir für fast 30 Euro im Monat sowas bieten lassen muss, zumal diese Receiver ja nun wirklich nicht teuer sind.
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von soundclub »

naja was heisst frechheit,...
wenn das gerät wirklich zu deinem eigentum übergegangen ist dann wird kdg das nicht tauschen, wenn es ausserhalb der garantie ist,...
da der tausch immernoch dann vom hersteller durchgeführt wird und er die gesetzlichen regelungen auch nur einhaltn muss...
andersherum bei zur nutzung überlassener geräte, die werden problemlos vom hersteller getauscht.

daher ist es kdg auch "egal" wie oft die ein gerät bei dem hersteller tauschen lassen müssen, um den zweifel aus der welt zu räumen

kannst es ja gerne noch beim gerätehersteller direkt probieren, nur ob der es machen würde, bezweifel ich
mfg

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DocOetker
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von DocOetker »

eben das ist es, denn sowas läuft immer über den Händler, und das ist nunmal KD. Zumal die das nichtmal angedeutet haben dass ichs bei Thomson versuchen soll. Ich vermute mal sogar dass wenn ichs bei Thomson versuch die mir sagen würden ich soll zu KD gehen, da dieses Gerät nur für KD produziert wurde und im Handel gar nicht verfügbar ist.

Mir geht es ja auch nicht darum dass ich den jetzt unbedingt repariert haben möchte, benutz den ja jetzt eh nicht mehr. Sondern es geht darum dass die sich einfach mal weigern das Ding sich anzugucken nur weil sie anscheind den Fehler nicht kennen. Zumal ja sogar in den AGBs drin steht dass die dafür zuständig sind. Sowas regt mich einfach auf dass Großfirmen keine Interesse am Kunden mehr zeigen sobald der irgendwo unterschrieben hat und fleißig bezahlt.
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Re: Kündigungsrecht im Garantiefall

Beitrag von soundclub »

okay, dann bestehe auf ein techniker...bedenke aber eines:

- das gerät ist ausserhalb der garantie, findet der techniker vor ort einen fehler an deinem endgeräten, darunter fällt auch der receiver, oder deiner eigenen verkabelung, dann kostet dich das 99,50 euro...da ist ein neuer receiver von kdg für 49 euro billiger
mfg

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