Vor Bestellung Vermieter fragen?

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isa.b1960
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Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von isa.b1960 »

Hallo,

ich habe jetzt schon einiges gelesen - hier leider erst NACH der Bestellung bei Kabel Deutschland.
Deshalb folgende Fragen im Nachhinein - evtl. kann das jemand beantworten - das wäre nett:

1. Muß vor einer Bestellung zwingend der Vermieter gefragt werden, ob er genehmigt, daß der Mieter Kabel Internet bestellt???

Ich habe das nicht gemacht.
Meine Wohnung befindet sich in Berlin Süd in einem Wohnblock einer Wohnungsbaugesellschaft.
In meiner Wohnung (wahrscheinlich in allen) ist Kabel TV im Mietvertrag integriert.

Bei einem Verfügungstest wurde mir das auch so angegeben - und daß digital und auch Internet/Phone an meiner Adresse verfügbar sind.

Daraufhin habe ich am 13.01. online bestellt - das im Moment beworbene günstige Paket Comfort (Internet/Phone).
Eine Bestellbestätigung per Email habe ich erhalten.

2. Besteht auch die Möglichkeit, daß der Vermieter solche Dinge schon im Vorfeld geregelt hat - und Kabel Deutschland also jetzt schon weiß, ob es realisiert werden kann oder nicht?
3. Oder wird der Vermieter von KD kontaktiert?
4. Oder muß ich das noch machen? Und
5. was geschieht nun als nächstes und wie lange dauert das?

Mir geht es eigentlich nur darum, daß ich hier nicht warte und warte und nichts passiert.

Vielen Dank.
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NURadio
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von NURadio »

isa.b1960 hat geschrieben:1. Muß vor einer Bestellung zwingend der Vermieter gefragt werden, ob er genehmigt, daß der Mieter Kabel Internet bestellt???
Wäre jedenfalls nicht verkehrt. Denn allein die Multimediadose in deiner Wohnung darf nur getauscht werden, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

isa.b1960 hat geschrieben:2. Besteht auch die Möglichkeit, daß der Vermieter solche Dinge schon im Vorfeld geregelt hat - und Kabel Deutschland also jetzt schon weiß, ob es realisiert werden kann oder nicht?
Eher nicht. Die Verfügbarkeit bezieht sich nur auf die Netzebene 3, also auf das Kabel bis zum Übergabepunkt im entsprechenden Objekt. Die Hausverkabelung ist Sache des Vermieters. Er muss dann die Voraussetzungen schaffen, damit HSI auch möglich ist. Kleiner Tipp. Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass dein Kabelanschluss ein "Breitbandkabelanschluss" ist, hast du gute Karten gegenüber deinem Vermieter, dass er die entsprechenden Maßnahmen auch ergreift. :wink:

isa.b1960 hat geschrieben:3. Oder wird der Vermieter von KD kontaktiert?
Das weiß ich nicht so genau. Fakt ist, dass der Vermieter direkter Kunde der KDG ist. Wenn die KDG in deiner Wohnung HSI verfügbar machen möchte, braucht sie die Zustimmung des Eigentümers. Wer da nun Kontakt aufnimmt, kann ich nicht sagen.

isa.b1960 hat geschrieben:4. Oder muß ich das noch machen?
Wahrscheinlich, sonst bewegt sich nicht viel.
MfG NURadio
isa.b1960
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von isa.b1960 »

Danke für die ausführliche Antwort.

Da steht Breitbandkabelnetz
...... Zu den Betriebskosten eines Breitbandkabelnetzes und der damit verbundenen Verteilanlage gehören daneben auch die monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse, die zu gleichen Teilen auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden.
Ich habe jetzt mal eine Email an den Vermieter geschrieben - ab Montag müßte das ja dort dann einer lesen.

Ich gehe mal davon aus, daß der Vertrag von KDG storniert wird - sollte der Vermieter etwas verweigern. Oder nicht???
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NURadio
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von NURadio »

isa.b1960 hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, daß der Vertrag von KDG storniert wird - sollte der Vermieter etwas verweigern. Oder nicht???
Jo. Denn ohne Vermieterzustimmung kann die KDG gar nichts anbieten...
MfG NURadio
schoppe
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von schoppe »

isa.b1960 hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt schon einiges gelesen - hier leider erst NACH der Bestellung bei Kabel Deutschland.
Deshalb folgende Fragen im Nachhinein - evtl. kann das jemand beantworten - das wäre nett:

1. Muß vor einer Bestellung zwingend der Vermieter gefragt werden, ob er genehmigt, daß der Mieter Kabel Internet bestellt???
Es muss grundsätzlich immer ein sog. "Multimediagestattungsvertrag" (ich hoffe ich habe es richtig benannt") vorliegen. Das ist die Theorie.
Die Praxis ist: wir erhalten einen Auftrag und fahren hin, vor Ort schlägt der Kunde oft die Hände über dem Kopf zusammen, wenn er hört was alles gemacht werden muss oder es ist ihm egal - Hauptsache Internet/Phone. Eine schriftliche oder auch nur mündliche Genehmigung liegt in den meisten Fällen nicht vor.

Ich habe das nicht gemacht.
Meine Wohnung befindet sich in Berlin Süd in einem Wohnblock einer Wohnungsbaugesellschaft.
In meiner Wohnung (wahrscheinlich in allen) ist Kabel TV im Mietvertrag integriert.

Bei einem Verfügungstest wurde mir das auch so angegeben - und daß digital und auch Internet/Phone an meiner Adresse verfügbar sind.

Daraufhin habe ich am 13.01. online bestellt - das im Moment beworbene günstige Paket Comfort (Internet/Phone).
Eine Bestellbestätigung per Email habe ich erhalten.

2. Besteht auch die Möglichkeit, daß der Vermieter solche Dinge schon im Vorfeld geregelt hat - und Kabel Deutschland also jetzt schon weiß, ob es realisiert werden kann oder nicht?
Ja, gibt es. Dann sind die Häuser oft aber auch schon komplett aufgerüstet, d.h. in den Wohnungen sind schon Multimediadosen installiert. In ganz seltenen Fällen liegt Kabel Deutschland eine allgemeine Erlaubnis zum Bau vor (z.B. dass Kabel gelegt werden dürfen)
3. Oder wird der Vermieter von KD kontaktiert?
Ist mir nicht bekannt.
4. Oder muß ich das noch machen? Und
Kann ich Dir nur raten, um Ärger im Vorfeld zu vermeiden.
5. was geschieht nun als nächstes und wie lange dauert das?
Sobald der Auftrag beim Subunternehmer von KD eingegangen ist, fangen die in der Regel sofort an die Kunden anzurufen um einen Termin fest zu machen. Ich habe gerade diese Woche mehrere Aufträge installiert, die gerade mal ein bis zwei Tage vorher bestellt wurden. Aber Du kannst ja sagen, dass Du erst einen späteren Termin willst, um alles vorher abzuklären.
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von isa.b1960 »

Vielen Dank auch Dir, für die ausführliche Antwort.

Leider habe ich heute die Antwort auf meine Email an meinen Vermieter bekommen - daß hier nichts rückkanalfähig ist und es mir nicht möglich ist Kabel Internet zu bestellen/zu nutzen - und das auch nicht vorgesehen sei.

Ich kann die Bestellung nun leider auch nicht selbst stornieren, da ich noch keine Auftragsbestätigung habe, zwecks Zuordnung - lediglich die Bestellbestätigung (ohne Nummer etc.).

Muß ich nun zuerst auf ein Schreiben von KD warten??
Oder denen nur unter Angabe meiner Adresse eine Stornierung zusenden??
Oder geht das tatsächlich von KD aus, wenn diese mich kontaktieren - und ich die Situation weitergebe??
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von soundclub »

warte einfach ab, bis der techniker dich anruft, dann kannst du das telefonisch absagen...
naja so ein großer umbau wär es ja nicht...wundert mich das die hausverwaltung es ablehnt, obwohl ja kdg den umbau ohne mehrkosten übernimmt...
mfg

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Nibelungen
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von Nibelungen »

Hm, warum nicht nochmal beim Vermieter nachhaken?

Also warum, wiso? Wenns um gefürchtete Extra-Kosten geht sind diese Befürchtungen teilweise ja unbegründet. Andererseits kann die Verkabelung irgendwie so sein dass es nicht geht (keine Ahnung - vielleicht keine Stern- sondern Reihen-Verkabelung oder sowas).

Also höflich nachgefragt sollte so eine Auskunft keine Probleme bereiten. Wer weiß - vielleicht fragen mehr Leute nach, dann merkt die Hausverwaltung mal dass die Mieter das wollen. Vielleicht ahnen die das noch gar nicht.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von soundclub »

oder wenn der servicetechniker anruft dem das mitteilen, manche sind so kulant das sie sich selbst nochmal beim vermieter melden um dies zu erklären :-)
mfg

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isa.b1960
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Re: Vor Bestellung Vermieter fragen?

Beitrag von isa.b1960 »

Danke.

Aber selbstverständlich hatte ich nach der 1. Antwort nochmals nachgefragt und darauf hingewiesen, was auch hier angeführt wird.

In Zukunft wäre das vorgesehen - wann, steht noch nicht fest - derzeit definitiv nicht und deshalb nicht möglich.