Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

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VBE-Berlin
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Re: Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

Beitrag von VBE-Berlin »

kdg_hass hat geschrieben:In meiner Preisliste, die mir bei Abschluss des Vertrags vorlag, stehen nur 4 Wochen Kündigungsfrist!
Solltest Du keinerlei Tarifwechsel gemacht haben, dann gilt die auch immer noch. Ist aber eh egal, siehe unten.
kdg_hass hat geschrieben:Fakt ist jedoch: ich habe gekündigt, weil ich beruflich in ein Gebiet gezogen bin, wo ich über KD eh keinen Anschluss bekommen kann.
Also klar ein Sonderkündigungsgrund. Diesen Grund mit neuer Adresse, Nachweis des Umzuges als Widerspruch gegen die Kündigung bzw. neue Kündigung abschicken. Dann geht das auch klar.

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Bubblegum
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Re: Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

Beitrag von Bubblegum »

Ein Punkt, der mich gern immer wieder aufregt ...

Wie soll der Anbieter wissen, ob eine Sonderkündigung erfolgen kann, wenn der Kunde einfach schreibt " ich kündige" ...

Eine Mitteilung des Grundes (wegen Umzug nach ... ) könnte da zum einenm Arbeitsaufwand und zum anderen manches Bauchgrummeln ersparen. Das ein Anbieter dann einen Nachweis über den Umzug wünscht, hat auch schon manchen aufgeregt - für mich ebenso unverständlich.

Die Nichtbeachtung der Kündigungsfristen und Bestätigungsschreiben führt zusätzlich zu Ärger. Dann wird auf den Anbieter eingeschlagen, obwohl man selbst die Ursache ist - und sei es, weil nicht richtig gelesen. Für Auftragsbestätigungen gilt das ebenso ...

Ärgerlich finde ich jedoch, das in den AGB´s und sonstigen Vereinbarungen über eine Sonderkündigungsmodalität nichts vermerkt ist, und von daher so mancher unbedarft in die Problematik reinstolpert. Überraschenderweise weisen andere Anbieter eine Sonderkündigung wegen Umzug auch nicht aus, in manchen Fällen wird dies als Grund dann auch nicht akzeptiert, auch wenn an der neuen Adresse der Dienst nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
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soundclub
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Re: Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

Beitrag von soundclub »

sonderkündigungen können nie in den AGBs stehen, da dies immer kulanzentscheidungen des unternehmens sind...

wenn du umziehst und nachweisbar ist das das gebiet nicht versorgt wird, dann kann der anbieter einen nachweis verlangen um dich aus dem vertrag zu entlassen, weil sonst könnte ja jeder kommen...
weisst ja wie ichs meine :-)
mfg

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Bubblegum
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Re: Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

Beitrag von Bubblegum »

Alle Sonderfälle zu erfassen ist natürlich nicht drin - deswegen ja auch Sonderkündigung.
Bin allerdings der Meinung, das die Behandlung einer umzugsbedingten Vertragsänderung durchaus erfasst werden sollte. Den sehr oft ist es leider so, daß das Procedere dazu erst dann anläuft, wenn der Kunde die Abschlußrechnung mit Berechnung der Mindestvertragslaufzeit auf dem Tisch hat oder er sich über den bestätigten Kündigungstermin gewundert hat, da nach AGB bearbeitet wurde und erforderliche Angaben im Vorfeld nicht vorhanden waren.

Könnte meines Erachtens die Vertragsabteilung und das Mahnwesen deutlich entlasten ...

Und darüber hinaus dem Kunden maches Telefonat und somit Gebühren sparen.


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Edit wegen grottiger Rechtschreibung .... Sorry
kdg_hass
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Re: Meine KD-Kündigung wurde falsch bearbeitet! (09 statt 08)

Beitrag von kdg_hass »

MB-Berlin hat geschrieben:
kdg_hass hat geschrieben:In meiner Preisliste, die mir bei Abschluss des Vertrags vorlag, stehen nur 4 Wochen Kündigungsfrist!
Solltest Du keinerlei Tarifwechsel gemacht haben, dann gilt die auch immer noch. Ist aber eh egal, siehe unten.
Ja gut, dann war ich ja immer noch in der Frist, denn ich habe nichts gewechselt.
Bubblegum hat geschrieben:Ein Punkt, der mich gern immer wieder aufregt ... Wie soll der Anbieter wissen, ob eine Sonderkündigung erfolgen kann, wenn der Kunde einfach schreibt " ich kündige" ...
Außerordentlich wollte ich eigentlich eh nicht kündigen (ziehe ich jetzt halt nur wegen des Ärgers in Erwägung), weil ich eh keine Mindestlaufzeit mehr hatte und eben von den 4 Wochen ausging - damit geht mein Umzug die nichts an und ich wollte auch vermeiden, dass sie nach all dem Ärger den ich bereits hatte, meine neue Anschrift erfahren. Aber somit kam der Brief korrekt an - nicht mein Problem, wie hier ja schon oft behauptet.

Gut, dann fühle ich mich schon mal ein bisschen besser und wenn mein Brief jetzt nichts bewirkt, bin ich doch optimistisch was eine evtl. Beauftragung eines Anwalts angeht.