Speedprobleme->Kündigung->Beträge nicht gezahlt-> Inkasso

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Bubblegum
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Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Speedprobleme->Kündigung->Beträge nicht gezahlt-> Inkasso

Beitrag von Bubblegum »

Ich brauch KDG nicht einmal in Schutz zu nehmen - die Regelungen zum Fernabsatzvertrag sind deutlich, die Verfahren zur Mängelanzeige ebenso.

Bitte nicht falsch verstehen - KDG hat einen Teil der Leistung (in Form der Bandbreite) offensichtlich nicht erbracht - im Gegenzug wurde keine Zahlung geleistet - bessere Karten wären vorhanden, wenn nach Ankündigung lediglich der Teil bezahlt worden wäre, der auch erbracht wurde.

Ich ziehe mal den Vergleich zur Mietzahlung einer Wohnung: Fenster undicht, Kürzung der Miete nach Mängelanzeige und Frist zur Nachbesserung erlaubt - es darf sich aber keiner Wundern, wenn der Mietvertrag gekündigt wird, wenn gar keine Miete gezahlt wird ...

(Vergleichbar, da es sich hier ebenfalls um ein Dauerschuldverhältnis mit beschriebener Leistungserbringung bei gleichbleibendem Zahlungsryhtmus und Betrag handelt)
Shoko
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Beiträge: 13
Registriert: 12.12.2008, 15:58

Re: Speedprobleme->Kündigung->Beträge nicht gezahlt-> Inkasso

Beitrag von Shoko »

deN, wenn du sowieso alles besser weißt, warum fragst du dann überhaupt im Forum nach?
Einfach die Zahlung einzustellen, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen, ist einfach nur ...

Bitte versprich eines:

Bitte berichte uns wie es weitergeht, bis zum bitteren Ende.
Ich würde gerne lesen, wie dir Kabel Deutschland deine Klage um die Ohren haut, und dir klar wird, dass dein Anwalt auch nur Kohle mit dir machen wollte.

Danke.
Marvin007
Newbie
Beiträge: 28
Registriert: 20.02.2008, 08:47

Re: Speedprobleme->Kündigung->Beträge nicht gezahlt-> Inkasso

Beitrag von Marvin007 »

Die Diskussion ist lächerlich. KD hat die Leistung erbracht. In den AGB steht eindeutig "BIS ZU" und nicht man bekommt. Und damit hat der gute Mann verloren.
Aber wenn du vor Gericht gehst und sagst denen, daß du nicht mal die AGB gelesen hast (weil du dich ja nie in das Kundencenter eingeloggt hast), würde mich interessieren ob der Richter gleich vor Lachen vom Stuhl fällt.
Wenn man etwas kauft, sollte man sich VORHER informieren ob das Produkt meine Kriterien erfüllt und welche Möglichkeiten des Vertragsrücktrittes es gibt.

Aber viel Glück vor Gericht. Mag sich der Anwalt ein schönes Weihnachtsgeschenk gönnen und die Gerichte noch mehr ausgelastet sein.

Gruß Marvin007