Kündigungsrückgewinnung

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Trebo
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von Trebo »

P90-Fighter hat geschrieben:Also schrieb ich am 03.12.2008 nochmals ein Einschreiben ( Übergabeeinschreiben ) an KD.
Das war nicht der beste Weg. Ein Übergabeeinschreiben gilt erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger es abgeholt hat.
Ein Einwurf-Einschreiben dagegen gilt dann als zugestellt, wenn es eben "eingeworfen" wurde.
Der Einwurf wird von der Post protokolliert.
Zur Sicherheit noch dasselbe Schreiben an die Faxnummer und als Email an den Kundenservice von KD.
Im Streitfall dürfte KD es schwerhaben, wenn behauptet wird, alle 3 Sendungen wären nicht angekommen.
Auch Fax und Email sind schließlich rechtsgültige Kündigungswege. Beim Fax gibt es den Sendebericht mit der Empfängernummer.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit, ein Einschreiben durch einen Gerichtsvollzieher übergeben zu lassen ??
Gibt es. Und kostet, wenn ich mich richtig erinnere, auch kaum mehr als ein Einschreiben --> Klick
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P90-Fighter
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von P90-Fighter »

Danke für den Link!

Mache aber was anderes.. Bringe das Schreiben direkt in die Berliner Niederlassung und lasse mir dort den Empfang bestätigen. Am Telefon wollte man mich erst abwimmeln, aber als ich den Vorfall erklärt habe, bot man mir an, das Schreiben zwischen 08:00 -17:00 Uhr anzunehmen und nach Erfurt weiterzuleiten.
amax
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von amax »

Scheint eine Masche zu sein.
Mein Einschreiben liegt auch schon seit dem 04.12.2008 dort.

Wie das nachher rechtlich aussieht ist die Frage.
Das kann doch nicht das Problem des Kunden sein, wenn die Poststelle
des Vereins nicht richtig arbeitet.
Ich meine aber zu wissen, dass bei Kündigungen die rechtzeitige Absendung
ausschlaggebend ist.
Denn der Verlauf der Bearbeitung liegt nicht im Einfluß des Kunden.
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Master2
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von Master2 »

amax hat geschrieben:Scheint eine Masche zu sein.
Mein Einschreiben liegt auch schon seit dem 04.12.2008 dort.

Wie das nachher rechtlich aussieht ist die Frage.
Das kann doch nicht das Problem des Kunden sein, wenn die Poststelle
des Vereins nicht richtig arbeitet.
Ich meine aber zu wissen, dass bei Kündigungen die rechtzeitige Absendung
ausschlaggebend ist.
Denn der Verlauf der Bearbeitung liegt nicht im Einfluß des Kunden.
Meines Wissens nach gilt der Eingang der Kündigung. Und aus meiner Sicht ist der Eingang der Abholbenachrichtigung damit ausreichend. Die Zustellwege werden protokolliert, ebenso das Datum der Benachrichtigung. Was der Empfänger damit tut, kann dem Absender egal sein. Denn eine Kündigung erfolgt lt. BGB einseitig und wird ausgesprochen. Sie muss weder beantragt werden (wie 1&1 das gerne so will) noch bestätigt werden.
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P90-Fighter
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von P90-Fighter »

Das mit Einschreiben scheint ja wirklich nichts zu bringen:

Findet man auf der Postseite:

Was passiert, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt, oder abholt?

Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.

In diesen Fällen ( innerhalb von 7 Werktagen ) wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt. Rein rechtlich zählt dann das Einschreiben als nicht zugestellt.

-----------------------------------------------------------------------------

Na ich bin mal gespannt, ob die Niederlassung in Berlin mein Schreiben nach Erfurt weiterleitet. Hab zumindest jetzt eine Empfangsbestätigung dort erhalten. Wollte eigendlich, das dort noch vermerkt wird, das es sich um eine Kündigung handelt, aber dies wäre nicht möglich.
amax
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von amax »

P90-Fighter hat geschrieben:Das mit Einschreiben scheint ja wirklich nichts zu bringen:

Findet man auf der Postseite:

Was passiert, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt, oder abholt?

Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.

In diesen Fällen ( innerhalb von 7 Werktagen ) wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt. Rein rechtlich zählt dann das Einschreiben als nicht zugestellt.
Nach meinem Empfinden..............
......ist das ein Verstoß gegeben die Geschäftsbedingungen.
Wenn dort eine Kündigungsanschrift und eine Frist festgelegt ist, so ist sicherzustellen, dass diese auch vertragsgemäss bearbeitet werden kann.
Ansonsten wäre der Willkür Tor und Tür geöffnet.

Nur keine Aufregung, sondern erst einmal einen Screenshot von der Post Nachverfolgungsseite erstellen und abwarten.
Da wird schon noch etwas kommen.Falls das Einschreiben doch zurückkommt, UNGEÖFFNET beiseite legen............Als Beweisstück.
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Trebo
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von Trebo »

amax hat geschrieben:Nach meinem Empfinden..............
......ist das ein Verstoß gegeben die Geschäftsbedingungen.
Wenn dort eine Kündigungsanschrift und eine Frist festgelegt ist, so ist sicherzustellen, dass diese auch vertragsgemäss bearbeitet werden kann.
Ansonsten wäre der Willkür Tor und Tür geöffnet.

Nur keine Aufregung, sondern erst einmal einen Screenshot von der Post Nachverfolgungsseite erstellen und abwarten.
Da wird schon noch etwas kommen.Falls das Einschreiben doch zurückkommt, UNGEÖFFNET beiseite legen............Als Beweisstück.
Nütz nix, rein rechtlich muss eine Kündigung rechtzeitig eingegangen sein.
Wenn die Sendung nicht zugestellt werden konnte, kann sie beim Empfänger ja nicht eingegangen sein.

Dass Einschreiben nichts bringen, kann man auch hier nachlesen.
Wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen will, bleibt nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher
oder eben die persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle (am besten noch durch einen unbeteiligten Dritten).
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frieden
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von frieden »

die kündigung via einschreiben-rückschein ist die mit abstand sicherste die es gibt! wenn der empfänger behaupten sollte, das der eingang keine kündigung war, muss er vorlegen, was der zu kündigende vorgelegt hatte. sicherheithalber kann man via fax parallel kündigen. dann hat man bei bei (guten faxgeräten) den sendbericht auf der gesendeten vorlagenkopie der kündigung.
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P90-Fighter
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von P90-Fighter »

frieden hat geschrieben:die kündigung via einschreiben-rückschein ist die mit abstand sicherste die es gibt! wenn der empfänger behaupten sollte, das der eingang keine kündigung war, muss er vorlegen, was der zu kündigende vorgelegt hatte. sicherheithalber kann man via fax parallel kündigen. dann hat man bei bei (guten faxgeräten) den sendbericht auf der gesendeten vorlagenkopie der kündigung.

Dazu muss der Empfänger allerdings das Einschreiben ( Übergabe oder Rückschein ) auch annehmen und nicht warten bis die 7 Tage vorbei sind, damit es wieder zurück an den Absender geht. :wink2:
Trebo
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Re: Kündigungsrückgewinnung

Beitrag von Trebo »

frieden hat geschrieben:die kündigung via einschreiben-rückschein ist die mit abstand sicherste die es gibt!
Da verlasse ich mich doch lieber darauf, was die Anwaltseiten dazu meinen.
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