Gericht versagt QVC Aufnahme in die 'Public Value'-Liste

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone betreffen.
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V0DAF0N3
Kabelfreak
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Gericht versagt QVC Aufnahme in die 'Public Value'-Liste

Beitrag von V0DAF0N3 »

Laut Medienstaatsvertrag sollen Bewegtbild- und Audioangebote sowie Telemedien, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, auf Smart TVs und anderen Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Sender und Angebote, die diesen gesellschaftlichen Mehrwert (Public-Value) bieten, finden sich in der sogenannten 'Public Value'-Liste der Medienanstalten. Wer darin enthalten ist, darf von Anbietern von Smart-TVs oder Kabelfernsehen eine gute und schnelle Auffindbarkeit erwarten. In NRW hat die zuständige Landesmedienanstalt dies für QVC und andere Anbieter von Teleshoppingkanälen bislang verneint. Dagegen zog QVC vor Gericht. Heute hat das Ober­verwaltungsgericht in Münster in einem Grundsatzurteil entschieden, dass QVC keinen Anspruch auf Aufnahme ih­res Programms in die sogenannte Public-Value-Liste habe, weil die dafür erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags wohl nur teilweise, nicht aber vollständig erfüllt seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Aktenzeichen: 13 A 2858/24 (I. Instanz VG Düsseldorf 27 K 4656/22)
Die Klägerin, eine Anbieterin bundesweiter Fernsehprogramme aus dem Bereich Teleshopping, war im Jahr 2021 beim ersten Ausschreibungsverfahren für die Aufnahme in die Public-Value-Liste erfolglos geblie­ben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Landesanstalt für Medien Nord­rhein-Westfalen wegen angenommener Verfahrensfehler und inkonsequenter An­wendung des eigenen Bewertungsmaßstabs verpflichtet, über den Antrag der Kläge­rin neu zu entscheiden. Insoweit ist das Urteil rechtskräftig geworden. Mit ihrer Beru­fung begehrte die Klägerin nunmehr die nachträgliche Feststellung, dass die Landes­medienanstalt für den Zeitraum 2022 bis 2025 verpflichtet gewesen ist, ihr Programm in die Liste aufzunehmen. Die Klage blieb beim Oberverwaltungsgericht erfolglos.
https://www.justiz.nrw/presse/2026-05-27


https://openjur.de/u/2499361.html
https://www.die-medienanstalten.de/aufg ... lic-value/
https://www.blm.de/de/wir-regulieren/public-value.cfm
https://www.radiobonn.de/dpa/qvc-hat-ke ... tv-2659768
https://de.finance.yahoo.com/nachrichte ... 04543.html