[VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

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Peter1971
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[VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Peter1971 »

Hallo zusammen,

meine Eltern haben bei Vodafone eine Versorgungsvereinbarung auf 10 Jahre unterschrieben.

Leider sind sie zwischenzeitlich verstorben und haben uns Ihr Einfamilienhaus mit kleiner Einliegerwohnung vererbt.

Mieter existieren aktuell nicht.

Die Immobilie wurde nun verkauft. Der neue Eigentümer möchte die Versorgungsvereinbarung nicht übernehmen und bat uns um Kündigung dieses Vertrages.

Gem. fernmündlicher Rückmeldung seitens Vodafone ist eine Kündigung erst in ca 9 Jahren, also nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.

Wie können wir diesen Vertrag nun bei Vodafone kündigen ?

VG
Karl.
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Karl. »

Falls das ein Verbrauchergeschäft war, ist die Maximallaufzeit zwei Jahre und nicht 10, da wird man dann früher rauskommen.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
Peter1971
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Peter1971 »

Es handelt sich um eine private Immobilie, als Vertragslaufzeit wurden 10 Jahre im Vertrag ausgewählt
Flole
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Flole »

Auswählen kann man viel, in Deutschland kann bei solchen Verträgen keine Mindestvertragslaufzeit von mehr als 2 Jahren mit einem Verbraucher vereinbart werden, insofern ist das eine unwirksame Regelung wenn die Eltern damals Verbraucher waren. Ich hatte da selber mal mit jemandem von VF drüber gesprochen als ich bei einem Beratungstermin mit dabei war. Der wollte nur wissen "5 Jahre oder 10 Jahre?" denn "2 geht nicht", auf meinen Einwand, dass es vollkommen egal sei ob er da nun 5 oder 10 einträgt weil es sowieso maximal 2 sein werden kam wieder nur die Nachfrage "Also 5 Jahre oder 10 Jahre?". Hab dann nochmal versucht zu erklären, dass er da auch 20 oder 50 eintragen kann, es ändert nichts und als dann wieder dieselbe Frage kam, fiel die Wahl auf 10 Jahre. Kurz darauf wurde übrigens das Formular von VF angepasst und es wurde extra ein Feld für Verbraucher eingefügt, dass eine Laufzeit von 2 Jahren vorsieht.
reneromann
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von reneromann »

Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine private Immobilie handelt oder nicht.

Die Frage ist lediglich, ob deine Eltern den Vertrag als Verbraucher -oder- als Gewerbetreibende abgeschlossen haben.
Als Verbraucher gelten die Verbraucherschutzregeln aus dem BGB - also maximal 2 Jahre Vertragsdauer.
Aber als Gewerbetreibende gelten diese Regeln nicht - daher hängt es halt extrem davon ab, in welcher Eigenschaft sie unterschrieben haben...

Also: Wie wurde der Vertrag geschlossen - auf die Eltern als Gewerbetreibende (wozu ja auch die Vermietereigenschaft gehört) -oder- auf die Eltern als Privatperson...
Flole
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 22.12.2025, 23:03 Gewerbetreibende (wozu ja auch die Vermietereigenschaft gehört)
Wenn das immer mal so einfach wäre. Auch als Vermieter kann man Verbraucher im Sinne des BGB sein. Das Wort was du suchst ist übrigens "Unternehmer" und nicht Gewerbetreibender (denn Gewerbetreibender ist man ohne Gewerbe sowieso nicht, auch wenn man vielleicht Unternehmer ist).
Karl.
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Re: [VFKD] Versorgungsvereinbarung Immobilienverkauf

Beitrag von Karl. »

Der Endnutzer aus dem TKG ist hier maßgeblich, dieser umfasst auch kleine Unternehmen.

Darüber hinaus reicht es bei mehreren Einheiten aus, wenn eine durch den Verbraucher selbst genutzt ist, damit das kein B2B Geschäft mehr ist.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp: