In unserer Wohnung ist ein Heizungsrohr undicht und durch das Wasser ist eine Sicherung rausgeflogen. Im Wohnzimmer ist die Unterputz-Multimediadose und die angeschlossene Fritz!Box Cable hat keinen Strom mehr => Kein Internet.
https://imgur.com/a/a6ZjTp9
Die Fassadendämmung außen, was unserem Wohnblock anfangs gut tat. So langsam kam ein Problem nach dem anderen aber wir glauben nicht, dass die Bohnungen oder die Fassadendämmung damit was zutun haben. Vielleicht ist es einfach nur Zufall und die Rohre sind zu alt.
Sollte man da Vodafone (altes Gebiet) Bescheid geben?
MfG
Stromausfall => Störung melden?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Stromausfall => Störung melden?
Wenn du möchtest, dass ein Techniker kommt und kostenpflichtig die Sicherung wieder versucht einzuschalten dann kannst du das tun. Ein Elektriker ist da aber glaube ich qualifizierter für, und der wird auch versuchen das Problem zu lösen und nicht einfach wieder gehen wenn die Sicherung sich nicht einschalten lässt.
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Re: Stromausfall => Störung melden?
Der Vermieter wird/soll einen Heizungsmonteur vorbeischicken, aber geht sowas nicht wie "wir haben keinen Strom, können wir ein paar Tage keine Grundgebühr zahlen?" oder so? Bei einer Großraumstörung ist das klar, aber bei einer "Kleinraumstörung"? 

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Re: Stromausfall => Störung melden?
Nein, weil die Störung nicht durch Vodafone verursacht wurde. Vodafone liefert ja sein Signal am HÜP ab, nur kannst du dieses nicht nutzen, da kein Strom für den Kabelrouter. Dessen Versorgung liegt in deiner Verantwortung.dmip-vf hat geschrieben: 14.10.2025, 23:54aber geht sowas nicht wie "wir haben keinen Strom, können wir ein paar Tage keine Grundgebühr zahlen?" oder so?
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Re: Stromausfall => Störung melden?
dein Vermieter ist der ,der den Wasserschaden, usw beheben lassen muss! Er muss ja auch die Leute in die Wohnungen lassen , damit die Schäden behoben werden können, kann ja zur Schimmel bildung führen usw...
Der Glubb is a Depp!
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Re: Stromausfall => Störung melden?
Korrekt...Menne hat geschrieben: 16.10.2025, 22:26 dein Vermieter ist der ,der den Wasserschaden, usw beheben lassen muss!
Dieser ist auch für eventuellen Schadenersatz zuständig -- sowie kann eine Mietminderung (ggfs. bis 100%, wenn die Wohnung unbewohnbar wird) nicht verhindern, auch wenn der Schaden nicht durch ihn verursacht wurde.
Er trägt auch die Kosten für eventuelle Arbeiten und dem Mieter entstehende Zusatzkosten (z.B. Stromkosten für Trockengeräte -- und ja, die ziehen richtig viel Strom!) sowie ggfs. externe Unterbringung im Hotel...
Nein, der Vermieter muss das nicht -- der kann ja auch niemanden in eine vermietete Wohnung lassen, weil er dafür keinen Schlüssel zurückbehalten darf.Er muss ja auch die Leute in die Wohnungen lassen , damit die Schäden behoben werden können, kann ja zur Schimmel bildung führen usw...
Hier ist der jeweilige Mieter in der (passiven) Mitwirkungspflicht - der Mieter muss den vom Vermieter beauftragten Firmen Zutritt zur gemieteten Wohnung ermöglichen; der Mieter ist aber nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände wegzuräumen oder anderweitig für "Baufreiheit" zu sorgen - das ist wiederum Aufgabe des Vermieters oder der vom Vermieter beauftragten Firmen...
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Re: Stromausfall => Störung melden?
Schäden wurden repariert, Strom wurde wieder eingeschaltet, Modem funktioniert, Internet läuft. 
