Richtig, und das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am Netzabschlusspunkt, und das ist dann der HÜP wenn es vor der Hausverteilanlage endet.
Letztens hast du übrigens noch das genaue Gegenteil behauptet Und das ganze mit absurden Argumenten wie "man kann mit dem Rest der Welt kommunizieren" begründet.... Aber man ist ja flexibel wenn man einfach nur trollen möchte, nicht wahr? Was interessiert einen das, was man vor einer Woche gesagt hat......
[VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Das endet da aber nicht, sondern wird dort mit Kabeln im Haus verbunden, heißt deshalb Hausübergabepunkt. Der Provider instaliert im Haus auch noch einen Verstärker, benutzt vorhandene Kabel oder installiert Neue und eine MMD. Dort kann der Endnutzer seine Geräte anschließen, und das ist der vor Jahren festgelegte Netzabschlusspunkt.
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet da nicht aber danach ist es kein öffentliches Telekommunikationsnetz mehr? Jetzt wird es wirklich absurd.... Der Netzabschlusspunkt ist dort wo das öffentliche Telekommunikationsnetz endet, und das ist der HÜP, und das ist per Gesetz der Netzabschlusspunkt. Siehe auch die Fachliteratur.
Der vor Jahren festgelegte Netzabschlusspunkt von Vodafone war im Endgerät, zwischen eCM und eRouter, das war noch vor der Gesetzesänderung. Seitdem legen alle Glasfaseranbieter den APL als Netzabschlusspunkt fest. Vodafone legt aktuell den HÜP als Netzabschlusspunkt fest und die Telekom den APL.
Der vor Jahren festgelegte Netzabschlusspunkt von Vodafone war im Endgerät, zwischen eCM und eRouter, das war noch vor der Gesetzesänderung. Seitdem legen alle Glasfaseranbieter den APL als Netzabschlusspunkt fest. Vodafone legt aktuell den HÜP als Netzabschlusspunkt fest und die Telekom den APL.
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
"§ 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
(1) 1Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen."
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Richtig, da steht "dürfen" und nicht "müssen". Macht Vodafone das? Nein, in der Regel nicht. Wozu auch? Sieht man auch daran, dass der Eigentümer zustimmen müsste und dafür hat Vodafone überhaupt gar kein Formular (nein, die Multimediagestattung ist kein solches). Wie im Kommentar dazu beschrieben ist macht diese Sonderregelung eben nur dann Sinn, wenn das nicht sowieso schon der Regelfall ist.
Ganz sicher werden aber alle studierten Juristen, die teilweise sogar promoviert haben, die Rechtslage völlig falsch einschätzen und nur du kannst das richtig interpretieren (mit genügend Elastizität bei deiner eigenen Meinung, die muss natürlich flexibel sein, sonst trollt es sich doch so schlecht). Schreib doch mal den Fabian'schen TKG Kommentar, wenn du Glück hast kauft die ein oder andere Bibliothek den für die Märchen-Abteilung.....Diese im Rahmen des DigiNetzG im Jahr 2016 neu in das TKG aufgenommene Regelung zeigt, dass der Netzabschluss des TK-Anbieters gerade im Regelfall nicht in der Wohnung des Teilnehmers erfolgt, sondern am APL im Keller des Hauses und damit die Inhausverkabelung nicht im Eigentum des TK-Anbieters steht. Nur so ist die Spezialregelung zur Verlegung von TK-Leitungen im Haus zu erklären. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Ja, klar. Die sind nicht so idiotisch, vom Kunden zu verlangen, seine Geräte am HÜP, womöglich an der Hauswand anzuschließen.
"§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren."
Bei Kabelnetzen gibt es keinen APL. Das ist irgendein Kommentar zu einem Thema Inhausverkabelung und wer die Arbeiten durchführt.Diese im Rahmen des DigiNetzG im Jahr 2016 neu in das TKG aufgenommene Regelung zeigt, dass der Netzabschluss des TK-Anbieters gerade im Regelfall nicht in der Wohnung des Teilnehmers erfolgt, sondern am APL im Keller des Hauses und damit die Inhausverkabelung nicht im Eigentum des TK-Anbieters steht. Nur so ist die Spezialregelung zur Verlegung von TK-Leitungen im Haus zu erklären. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
Die Telekom setzt nach meiner Erfahrung TAE Dosen, sobald ein Auftrag vorliegt und verbindet sie dann auch mit dem APL, soweit vorhanden..
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Vodafone verlangt vom Kunden nicht, dass er das Endgerät am HÜP anschließt, das können sie auch gar nicht. Vodafone sagt nur "alles nach dem HÜP, insbesondere die Innenhausverkabelung, ist nicht unser Problem". Also wo endet das öffentliche Telekommunikationsnetz, die Verantwortung des Anbieters? Richtig, am HÜP. Das ist dann nach TKG der Netzabschlusspunkt.
Natürlich gibt's in Kabelnetzen keinen APL, diese Transferleistung musst du jetzt selber schaffen das auf den HÜP umzumünzen. Ist eigentlich gar nicht kompliziert.... Weiter vorne heißt es aber auch (wie bereits schon mehrfach zitiert):
Natürlich gibt's in Kabelnetzen keinen APL, diese Transferleistung musst du jetzt selber schaffen das auf den HÜP umzumünzen. Ist eigentlich gar nicht kompliziert.... Weiter vorne heißt es aber auch (wie bereits schon mehrfach zitiert):
Die Telekom macht keine Innenhausverkabelung mehr kostenlos. Die Zeiten sind vorbei, und das schon lange. Hat robert_s weiter oben ja schonmal geschrieben und ich hatte ja auch schon Dokumente verlinkt wo die Telekom geschrieben hat "Netzabschlusspunkt (APL)". Das können sie nur deshalb machen, weil der APL der Netzabschlusspunkt ist.Zum einen regelt § 45d Abs. 1 TKG den Netzabschlusspunkt. Dies ist der Punkt, an dem der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz erfolgt. Es handelt sich hierbei um den Abschlusspunkt Linientechnik (APL), der meist in Kellern oder Wirtschaftsräumen von Häusern liegt. Dort endet im Regelfall das TK-Netz des TK-Anbieters. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Nein, Vodafone hat hier eine Verpflichtung bezüglich des Zugangs.
"§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt."
Der passive Netzabschlusspunkt ist dort, wo der Zugang beim Endnutzer eingerichtet ist, üblicherweise Im Haus in der Etage des Endnutzers.
Am APL können mehrere Endnutzer angeschlossen werden. Netzabschlusspunkt für einen Endnutzer ist dort die TAE Dose.Flole hat geschrieben: ↑14.12.2024, 18:44 Die Telekom macht keine Innenhausverkabelung mehr kostenlos. Die Zeiten sind vorbei, und das schon lange. Hat robert_s weiter oben ja schonmal geschrieben und ich hatte ja auch schon Dokumente verlinkt wo die Telekom geschrieben hat "Netzabschlusspunkt (APL)". Das können sie nur deshalb machen, weil der APL der Netzabschlusspunkt ist.
Zuletzt geändert von Fabian am 14.12.2024, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Nein, das Gesetz gibt keine derartige Verpflichtung her. Der Netzabschlusspunkt ist dort, wo dieser vereinbart wird. Vereinbart ist der HÜP als Netzabschlusspunkt und nur der Ort des HÜP wird von Vodafone abgestimmt, der Ort der MMD wird nicht mit dem Anbieter abgestimmt.
Früher wurde der Netzabschlusspunkt übrigens als "im Leihgerät" vereinbart, übrigens aufgrund desselben Paragraphens (nur ohne die letzten beiden Sätze). Hatte die BNetzA auch keine Einwände gegen.
Wenn der HÜP/APL nicht der Netzabschlusspunkt sein kann, warum vereinbaren alle Glasfaseranbieter den APL dann als Netzabschlusspunkt? Die BNetzA hat da sicherlich schon Kenntnis von, warum tut sie dann nichts dagegen? Offensichtlich gibt es die von dir herbeiphantasierte Verpflichtung eben nicht.
Aber ich verweise gerne nochmal auf die einschlägige Fachliteratur von Juristen, die ein entsprechendes Studium absolviert haben, und überraschenderweise alle einer Meinung sind. Die Glasfaseranbieter schreiben in Ihre AGB rein, das der Netzabschlusspunkt der APL ist und du bist wie ein bockiges Kind und willst das alles nicht wahr haben, dass du mit deiner absurden Meinung ganz alleine bist (sofern man das "Meinung" nennen kann, denn irgendwie ändert sich das ja ständig, und nicht selten zum absoluten Gegenteil, also vielleicht ist es doch einfach nur wildes rumgetrolle wo einfach erstmal konsequent gegen alles was geschrieben wird, Hauptsache Unruhe stiften).
Früher wurde der Netzabschlusspunkt übrigens als "im Leihgerät" vereinbart, übrigens aufgrund desselben Paragraphens (nur ohne die letzten beiden Sätze). Hatte die BNetzA auch keine Einwände gegen.
Wenn der HÜP/APL nicht der Netzabschlusspunkt sein kann, warum vereinbaren alle Glasfaseranbieter den APL dann als Netzabschlusspunkt? Die BNetzA hat da sicherlich schon Kenntnis von, warum tut sie dann nichts dagegen? Offensichtlich gibt es die von dir herbeiphantasierte Verpflichtung eben nicht.
Nein, diese erfüllt die Anforderungen aus dem TKG nicht.
Aber ich verweise gerne nochmal auf die einschlägige Fachliteratur von Juristen, die ein entsprechendes Studium absolviert haben, und überraschenderweise alle einer Meinung sind. Die Glasfaseranbieter schreiben in Ihre AGB rein, das der Netzabschlusspunkt der APL ist und du bist wie ein bockiges Kind und willst das alles nicht wahr haben, dass du mit deiner absurden Meinung ganz alleine bist (sofern man das "Meinung" nennen kann, denn irgendwie ändert sich das ja ständig, und nicht selten zum absoluten Gegenteil, also vielleicht ist es doch einfach nur wildes rumgetrolle wo einfach erstmal konsequent gegen alles was geschrieben wird, Hauptsache Unruhe stiften).
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Du kennst meinen Nachbarn? Der hat gar keinen Computer und kein Smartphone. Der Anschluss läuft da nur aus reiner Menschenfreundlichkeit das die Netz vor seiner Haustür haben. Es werden daher ausschließlich öffentlich zugängliche Dienstleistungen angeboten.Flole hat geschrieben: ↑14.12.2024, 10:22 Du machst es dir zu einfach bzw. kennst den Gesetzestext nicht. Ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist nach TKG ein Netz, was ganz oder überwiegend dazu dient, öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten. Überwiegend nutzt der Nachbar seinen Anschluss selbst, der Homespot ist nur Beiwerk. Die Hausverteilanlage dient in erster Linie dazu, dass der Nachbar seinen Anschluss nutzen kann und nicht dazu, dass er öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienstleistungen anbieten kann.