Letztens hast du übrigens noch das genaue Gegenteil behauptet

Das endet da aber nicht, sondern wird dort mit Kabeln im Haus verbunden, heißt deshalb Hausübergabepunkt. Der Provider instaliert im Haus auch noch einen Verstärker, benutzt vorhandene Kabel oder installiert Neue und eine MMD. Dort kann der Endnutzer seine Geräte anschließen, und das ist der vor Jahren festgelegte Netzabschlusspunkt.Flole hat geschrieben: 14.12.2024, 12:37 Richtig, und das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am Netzabschlusspunkt, und das ist dann der HÜP wenn es vor der Hausverteilanlage endet.
"§ 145 Netzinfrastruktur von GebäudenFlole hat geschrieben: 14.12.2024, 13:42 Der Netzabschlusspunkt ist dort wo das öffentliche Telekommunikationsnetz endet, und das ist der HÜP, und das ist per Gesetz der Netzabschlusspunkt. Siehe auch die Fachliteratur.
Ganz sicher werden aber alle studierten Juristen, die teilweise sogar promoviert haben, die Rechtslage völlig falsch einschätzen und nur du kannst das richtig interpretieren (mit genügend Elastizität bei deiner eigenen Meinung, die muss natürlich flexibel sein, sonst trollt es sich doch so schlecht). Schreib doch mal den Fabian'schen TKG Kommentar, wenn du Glück hast kauft die ein oder andere Bibliothek den für die Märchen-Abteilung.....Diese im Rahmen des DigiNetzG im Jahr 2016 neu in das TKG aufgenommene Regelung zeigt, dass der Netzabschluss des TK-Anbieters gerade im Regelfall nicht in der Wohnung des Teilnehmers erfolgt, sondern am APL im Keller des Hauses und damit die Inhausverkabelung nicht im Eigentum des TK-Anbieters steht. Nur so ist die Spezialregelung zur Verlegung von TK-Leitungen im Haus zu erklären. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
Ja, klar. Die sind nicht so idiotisch, vom Kunden zu verlangen, seine Geräte am HÜP, womöglich an der Hauswand anzuschließen.Flole hat geschrieben: 14.12.2024, 17:37 Richtig, da steht "dürfen" und nicht "müssen". Macht Vodafone das?
Bei Kabelnetzen gibt es keinen APL. Das ist irgendein Kommentar zu einem Thema Inhausverkabelung und wer die Arbeiten durchführt.Diese im Rahmen des DigiNetzG im Jahr 2016 neu in das TKG aufgenommene Regelung zeigt, dass der Netzabschluss des TK-Anbieters gerade im Regelfall nicht in der Wohnung des Teilnehmers erfolgt, sondern am APL im Keller des Hauses und damit die Inhausverkabelung nicht im Eigentum des TK-Anbieters steht. Nur so ist die Spezialregelung zur Verlegung von TK-Leitungen im Haus zu erklären. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
Die Telekom macht keine Innenhausverkabelung mehr kostenlos. Die Zeiten sind vorbei, und das schon lange. Hat robert_s weiter oben ja schonmal geschrieben und ich hatte ja auch schon Dokumente verlinkt wo die Telekom geschrieben hat "Netzabschlusspunkt (APL)". Das können sie nur deshalb machen, weil der APL der Netzabschlusspunkt ist.Zum einen regelt § 45d Abs. 1 TKG den Netzabschlusspunkt. Dies ist der Punkt, an dem der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz erfolgt. Es handelt sich hierbei um den Abschlusspunkt Linientechnik (APL), der meist in Kellern oder Wirtschaftsräumen von Häusern liegt. Dort endet im Regelfall das TK-Netz des TK-Anbieters. (Dr. Kisparski in CR 2/2019, 127)
Nein, Vodafone hat hier eine Verpflichtung bezüglich des Zugangs.Flole hat geschrieben: 14.12.2024, 18:44 Vodafone verlangt vom Kunden nicht, dass er das Endgerät am HÜP anschließt, das können sie auch gar nicht. Vodafone sagt nur "alles nach dem HÜP, insbesondere die Innenhausverkabelung, ist nicht unser Problem".
Am APL können mehrere Endnutzer angeschlossen werden. Netzabschlusspunkt für einen Endnutzer ist dort die TAE Dose.Flole hat geschrieben: 14.12.2024, 18:44 Die Telekom macht keine Innenhausverkabelung mehr kostenlos. Die Zeiten sind vorbei, und das schon lange. Hat robert_s weiter oben ja schonmal geschrieben und ich hatte ja auch schon Dokumente verlinkt wo die Telekom geschrieben hat "Netzabschlusspunkt (APL)". Das können sie nur deshalb machen, weil der APL der Netzabschlusspunkt ist.
Nein, diese erfüllt die Anforderungen aus dem TKG nicht.Fabian hat geschrieben: 14.12.2024, 19:27 Netzabschlusspunkt für einen Endnutzer ist dort die TAE Dose.
Du kennst meinen Nachbarn? Der hat gar keinen Computer und kein Smartphone. Der Anschluss läuft da nur aus reiner Menschenfreundlichkeit das die Netz vor seiner Haustür haben. Es werden daher ausschließlich öffentlich zugängliche Dienstleistungen angeboten.Flole hat geschrieben: 14.12.2024, 10:22 Du machst es dir zu einfach bzw. kennst den Gesetzestext nicht. Ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist nach TKG ein Netz, was ganz oder überwiegend dazu dient, öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten. Überwiegend nutzt der Nachbar seinen Anschluss selbst, der Homespot ist nur Beiwerk. Die Hausverteilanlage dient in erster Linie dazu, dass der Nachbar seinen Anschluss nutzen kann und nicht dazu, dass er öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienstleistungen anbieten kann.