Totalausfall von Kabelnetz in Darmstadt

In diesem Forum finden alle Themen zu Störungen und Ausfällen Platz, die den Kabelanschluss an sich betreffen (z.B. Totalausfälle) oder nur den TV-/Radiobereich.
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
ck_Darmstadt
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Totalausfall von Kabelnetz in Darmstadt

Beitrag von ck_Darmstadt »

Hallo,
wir beklagen jetzt zum wiederholten Mal einen Totalausfall.
Seit dem 13.11.2023 haben die Strassen
- Binger Str.
- Oppenheimer Str.
- Bessunger Str.

kein Kabelsignal mehr. Über 70 Anschüsse sind gestört.

Ettliche Supporttickets wurden geöffnet, aber der zuständige Dienstleister (Solutions 30) leitet alle Tickets an die Telkotec weiter.
Telkotec war mehrfach vor Ort, kann dieses Problem aber nicht lösen, da eine NE3-Störung.

Frage: Was können wir noch tun, damit Vodafone entlich versteht, dass die Solutions 30 aufgefordert werden muss das Problem zu lösen?

Direkte Anrufe bei Solutions 30 haben keine Lösung gebracht.

An wen können wir die Sache eskalieren???
Karl.
Insider
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Bundesland: Niedersachsen

Re: Totalausfall von Kabelnetz in Darmstadt

Beitrag von Karl. »

Lokalpresse
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
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Besserwisser
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Re: Totalausfall von Kabelnetz in Darmstadt

Beitrag von Besserwisser »

"Solutions 30" bedeutet doch:

Problemlösung in 30 Minuten, Stunden, Tagen, Wochen, Monaten, Jahren. :brüll:

Such dir was aus.
Hoppelhase
Kabelexperte
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Re: Totalausfall von Kabelnetz in Darmstadt

Beitrag von Hoppelhase »

ck_Darmstadt hat geschrieben: 23.11.2023, 13:00 Seit dem 13.11.2023 ... sind über 70 Anschüsse gestört.
Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Ring.. ring..