NURadio hat geschrieben:Tja, das übliche Chaos. Das muss man derzeit aushalten.
Du hast aber Glück, weil dir die KDG die Kündigung bereits bestätigt hat. Damit bist du von deinen Verpflichtungen entbunden. Die zu Unrecht eingezogenen Beiträge zurückbuchen und auf Anruf der KDG warten. Denn offensichtlich läuft da einiges schief, wenn man selbst für Klärung sorgen will.
Einfach zurückbuchen würde ich nicht. Zwar hat KDG zu unrecht abgebucht und man hat ein Anspruch auf Rückerstattung ggf. inkl. Zinsen für den Zeitraum, aber rein theoretisch könnte KDG bei Rückbuchung Seitens des Kundens auch ein Anrecht auf Erstattung der Rückbuchungsgebühren (bis zu 10€) haben.
Ich würde erstmal KDG kontaktieren und um Rücküberweisung bitten mit entsprechender Frist. Erst wenn nach der Frist nichts passiert ist, das Geld zurückbuchen lassen.
Noch ein Hinweis für Personen, die den Thread lesen aber nur einen Teil gekündigt haben (z.B. nur Internet aber TV nicht): Eine Rückbuchung führt automatisch zu einem Entzug der Einzugsermächtigung! Dadurch darf KDG dann auch nicht mehr die Gebühren für TV einziehen.