[VFKD] Niemand will den alten Router

Hier kann über alle anderen Produkte von Vodafone wie DSL oder Mobilfunk diskutiert werden, die ansonsten nichts mit Kabel zu tun haben.
Dies umfasst auch die in der Vergangenheit vermarkteten Mobilfunkangebote von Vodafone Kabel Deutschland bzw. PureMobile-Tarife von Vodafone West über das Netz von O2.
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Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 19:11 Also wenn ich bei meiner Bücherei etwas über die Fernleihe zu mir nach Hause liefern lasse muss ich, trotz entsprechender Vereinbarung, die Bücher nicht auf meine Kosten wieder zurückschicken? Ist ja interessant und das scheinen offenbar genügend Büchereien anders zu sehen, sonst würden sie sich nicht diesem Risiko aussetzen.
Bei der Fernleihe von Büchern ist der Ausgabeort und Erfüllungsort die Bücherei.
Du musst also die Bücher nach Ablauf der Leihe auf eigene Kosten dorthin zurückbringen.
Das sehen die Betreiber der Büchereien auch so.

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 19:11 Was wäre denn im Falle eines Defekts bei dem Router passiert? Hätte VF den tauschen müssen oder hättest du einfach bis zum Vertragsende pech gehabt?
Vertraglich vereinbart ist die Leihe einer einwandfreien Sache.
Wenn ein Mangel auftritt ist der Verleiher verpflichtet den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
Deshalb kann der Leiher die Leihsache auf Kosten des Verleihers zu ihm zurückschicken.
Entweder der schickt dann eine neue, einwandfreie Sache, er repariert die Leihsache oder der Vertrag endet wegen dem Untergang der Leihsache.
Im Falle von VF erhält man dann sofort ein Ersatzgerät.
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 21:39
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 19:11 Also wenn ich bei meiner Bücherei etwas über die Fernleihe zu mir nach Hause liefern lasse muss ich, trotz entsprechender Vereinbarung, die Bücher nicht auf meine Kosten wieder zurückschicken? Ist ja interessant und das scheinen offenbar genügend Büchereien anders zu sehen, sonst würden sie sich nicht diesem Risiko aussetzen.
Bei der Fernleihe von Büchern ist der Ausgabeort und Erfüllungsort die Bücherei.
Du musst also die Bücher nach Ablauf der Leihe auf eigene Kosten dorthin zurückbringen.
Das sehen die Betreiber der Büchereien auch so.
Mit Fernleihe meine ich, dass mir die Bücher nach Hause geschickt werden.
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 21:39
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 19:11 Was wäre denn im Falle eines Defekts bei dem Router passiert? Hätte VF den tauschen müssen oder hättest du einfach bis zum Vertragsende pech gehabt?
Vertraglich vereinbart ist die Leihe einer einwandfreien Sache.
Wenn ein Mangel auftritt ist der Verleiher verpflichtet den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
Deshalb kann der Leiher die Leihsache auf Kosten des Verleihers zu ihm zurückschicken.
Entweder der schickt dann eine neue, einwandfreie Sache, er repariert die Leihsache oder der Vertrag endet wegen dem Untergang der Leihsache.
Im Falle von VF erhält man dann sofort ein Ersatzgerät.
Du vermischt da Leihe und Miete: Bei einer Leihe hat der Verleiher gerade nicht die Pflicht die Sache instand zu halten. So ist es zum Beispiel auch dann, wenn ein Vermieter eine Küche nicht mitvermietet sondern nur zur Nutzung überlässt (also verleiht) und diese dann kaputt geht. Gerade das ist bei dem Vertrag den du mit VF hattest aber höchstwahrscheinlich anders (zumindest bei den aktuellen Verträgen ist das so).
Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 21:53 Mit Fernleihe meine ich, dass mir die Bücher nach Hause geschickt werden.
Ich auch.
Das ändert aber nichts daran, dass der Erfüllungsort die Bücherei ist.
Du musst also auf Deine Kosten die Bücher zur Bücherei bringen oder bringen lassen.
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 21:53 Du vermischt da Leihe und Miete: Bei einer Leihe hat der Verleiher gerade nicht die Pflicht die Sache instand zu halten. So ist es zum Beispiel auch dann, wenn ein Vermieter eine Küche nicht mitvermietet sondern nur zur Nutzung überlässt (also verleiht) und diese dann kaputt geht. Gerade das ist bei dem Vertrag den du mit VF hattest aber höchstwahrscheinlich anders (zumindest bei den aktuellen Verträgen ist das so).
Was Vermieter und Mieter bezüglich der Leihe einer Küche vereinbaren, ist deren Privatsache.

Beim DSL-Anschluss von VF ist vereinbart, dass der Verleiher die Leihsache in Stand hält oder für Ersatz sorgt.

Der gesetzliche Rahmen ist der, dass weder die geliehene Küche noch der geliehene Router repariert werden müssen.
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 22:24
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 21:53 Mit Fernleihe meine ich, dass mir die Bücher nach Hause geschickt werden.
Ich auch.
Das ändert aber nichts daran, dass der Erfüllungsort die Bücherei ist.
Du musst also auf Deine Kosten die Bücher zur Bücherei bringen oder bringen lassen.
Warum muss es da zur Bücherei und warum ist da der Erfüllungsort die Bücherei und bei VF muss der Router von dir abgeholt werden und der Erfüllungsort ist bei dir? Wo liegt der Unterschied?
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 22:24
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 21:53 Du vermischt da Leihe und Miete: Bei einer Leihe hat der Verleiher gerade nicht die Pflicht die Sache instand zu halten. So ist es zum Beispiel auch dann, wenn ein Vermieter eine Küche nicht mitvermietet sondern nur zur Nutzung überlässt (also verleiht) und diese dann kaputt geht. Gerade das ist bei dem Vertrag den du mit VF hattest aber höchstwahrscheinlich anders (zumindest bei den aktuellen Verträgen ist das so).
Was Vermieter und Mieter bezüglich der Leihe einer Küche vereinbaren, ist deren Privatsache.

Beim DSL-Anschluss von VF ist vereinbart, dass der Verleiher die Leihsache in Stand hält oder für Ersatz sorgt.
Es ist auch vereinbart, dass du das Gerät auf deine Kosten zurücksenden musst :fingerzeig:

Wenn man aber mal in die Fachliteratur schaut so findet man dort die Aussage, dass bei einer Leihe grundsätzlich der Entleiher dem Verleiher unmittelbaren Besitz zu verschaffen hat und zwar auf eigene Kosten (witzigerweise ist "eigene Kosten" sogar fett gedruckt). Das folgt laut Fachliteratur auch aus § 269 Abs. 1 BGB der eine Bringschuld begründet. Weitere Nachweise zu Urteilen eines BGH und des OLG Köln findet man dort auch, also schau mal in MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, BGB § 604 Rn. 8.

Kurzum: Du gehst davon aus, dass es eine Leihe ist und damit kann die Bedingung, dass du es auf deine Kosten zurücksenden musst dich gar nicht unangemessen benachteiligen weil du das Kraft Gesetzes sowieso tun müsstest. Lediglich Ausnahmen gäbe es durch eine Vereinbarung, die gibt es hier aber ja gerade nicht sondern eher im Gegenteil. Je länger ich die Fachliteratur durchschaue desto schlechter sieht es für dich aus, egal ob ich nun noch den Beck'schen Onlinekommentar oder den Kommentar von Jauernig/Mansel zu Rate ziehe.
Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 22:26 Warum muss es da zur Bücherei und warum ist da der Erfüllungsort die Bücherei und bei VF muss der Router von dir abgeholt werden und der Erfüllungsort ist bei dir? Wo liegt der Unterschied?
In der Vereinbarung.

Keine Bücherei würde wohl einen Vertrag abschließen, bei der sie die entliehenen Bücher beim Entleiher abholen muss.

VF könnte auch mit seinen Kunden vereinbaren, dass der Erfüllungsort für die Router Düsseldorf ist. Dann müsste der Kunde den Router dort abholen und nach Vertragsablauf wieder hinbringen.

Der Nachteil: VF hätte nur sehr wenige Kunden.

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 22:26 Es ist auch vereinbart, dass du das Gerät auf deine Kosten zurücksenden musst :fingerzeig:
Vielleicht erklärt die Bild-Zeitung besser als ich:
https://www.computerbild.de/artikel/cb- ... 71785.html (Artikel aus dem Mai 2022)
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 23:15
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 22:26 Warum muss es da zur Bücherei und warum ist da der Erfüllungsort die Bücherei und bei VF muss der Router von dir abgeholt werden und der Erfüllungsort ist bei dir? Wo liegt der Unterschied?
In der Vereinbarung.

Keine Bücherei würde wohl einen Vertrag abschließen, bei der sie die entliehenen Bücher beim Entleiher abholen muss.

VF könnte auch mit seinen Kunden vereinbaren, dass der Erfüllungsort für die Router Düsseldorf ist. Dann müsste der Kunde den Router dort abholen und nach Vertragsablauf wieder hinbringen.

Der Nachteil: VF hätte nur sehr wenige Kunden.
Bei der Fernleihe muss der Kunde die Bücher aber auch nicht in der Bücherei abholen, die werden ihm dafür zugeschickt und dafür gibt's eine extra Gebühr. Scheint also nicht zwangsläufig so zu sein, dass der Kunde die Bücher/den Router nur dann zurücksenden muss wenn er die Bücher/den Router auch abgeholt hat.
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 23:15
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 22:26 Es ist auch vereinbart, dass du das Gerät auf deine Kosten zurücksenden musst :fingerzeig:
Vielleicht erklärt die Bild-Zeitung besser als ich:
https://www.computerbild.de/artikel/cb- ... 71785.html (Artikel aus dem Mai 2022)
Die juristische Fachliteratur halte ich für eine seriösere Quelle als die Bild.... Da du keine UM Kundin bist/warst ist das nicht für dich gedacht, bei den Kabelkunden gibt man manchmal (nicht immer!) kostenlose Rücksendescheine aus, oder man sagt dem Kunden, dass dieser die Kosten selbst übernehmen muss. Ist ja auch eine andere Firma, mit anderer Hotline, anderen Mitarbeitern, anderen AGB etc.

Kann aber natürlich sein, dass dein zuständiges Amtsgericht das anders sieht, nur verlassen würde ich mich nicht darauf... Zumal ich in keinem der Kommentare auch nur irgendeinen Hinweis auf eine andere Meinung/Mindermeinung gefunden hab, bei Dingen die umstritten sind wird dies ja in der Regel kenntlich gemacht,
Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 23:23 Scheint also nicht zwangsläufig so zu sein, …
Scheint so. Es gilt das was vereinbart ist, wenn dem kein übergeordnetes Recht entgegensteht.
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 23:23 Die juristische Fachliteratur halte ich für eine seriösere Quelle als die Bild....
Die juristische Fachliteratur beschäftigt sich nicht mit den AGB von VF und Charlie surft nicht.


Ich möchte an dieser Stelle zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen:
„Ich will die Box loswerden (egal wie), bekomme aber von VF keinen Retourenschein.“
(das Wort „freigemachten“ habe ich gestrichen, weil es wohl zum Derailing einlädt.)
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 23:40
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 23:23 Scheint also nicht zwangsläufig so zu sein, …
Scheint so. Es gilt das was vereinbart ist, wenn dem kein übergeordnetes Recht entgegensteht.
Und dennoch bist du der Meinung, dass VF die Rücksendung zu bezahlen hätte. Schon ein bisschen widersprüchlich, oder nicht?
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 23:40
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 23:23 Die juristische Fachliteratur halte ich für eine seriösere Quelle als die Bild....
Die juristische Fachliteratur beschäftigt sich nicht mit den AGB von VF und Charlie surft nicht.
Aber damit wer bei einer Leihe die Bringschuld hat.
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 23:40 Ich möchte an dieser Stelle zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen:
„Ich will die Box loswerden (egal wie), bekomme aber von VF keinen Retourenschein.“
(das Wort „freigemachten“ habe ich gestrichen, weil es wohl zum Derailing einlädt.)
Nochmal: Dafür ist es zu spät, Vodafone akzeptiert bei DSL Geräten keine verspätete Rücksendung.

Du kannst es natürlich versuchen das Gerät an die Rücksendeadresse zu schicken, aber es kann sein, dass es dann einfach wieder zu dir zurückkommt. Einen Begleitschein braucht es dazu nicht, siehe https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-DSL ... -p/1916944
ein Retourenbegleitschein benötigst Du nicht für eine Rücksendung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende.
Sende den Router an die in der Kündigungsbestätigung angegebene Adresse und lege ein Schreiben mit Deinem Namen, Deiner Kundennummer und dem Rücksendegrund "Rücksendung nach Vertragsende" bei. Damit kann das Paket dann zugeordnet werden.
Die richtige Adresse wäre für DSL Geräte

Arvato Distribution GmbH
Warenannahme 36 (Retoure)
Bielefelder Str. 45
33428 Marienfeld

Ansonsten: Elektroschrott kann man kostenlos beim örtlichen Wertstoffhof loswerden.
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Besserwisser »

Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Das hatte Jörg ja schon verlinkt, hilft nur nicht weil das Gerät schon berechnet wurde, daher kann man es nicht mehr auswählen etc.

Dort steht übrigens auch
Du hast Dein Gerät noch zuhause und es ist schon berechnet worden? Dann schick es bitte so schnell wie möglich zurück. Auch dann erstatten wir Dir den Betrag innerhalb von 4 Wochen.
Also bleibt zu hoffen, dass das auch für DSL gilt, in der Vergangenheit war das jedenfalls nicht so.