[VF West]

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom-/Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Derdadie
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[VF West]

Beitrag von Derdadie »

Guten Tag, ich hoffe das Thema ist hier richtig, sonst entschuldige 8ch mich Mal wieder.

Also mein Anliegen:

Seit dem 20.10.22 sollte mein Vodafone Kabelanschluss verfügbar sein (Wechsel von Telekom DSL) aber natürlich kann der Router keine Verbindung zum Internet herstellen. Einige Telefonate später hatte ich einen Techniker Besuch der festgestellt hat, das wohl mein Kabel defekt sei. Er kann es nicht reparieren bzw. darf es nicht, weil es eine Außenfassade Montage ist und über drei oder vier Meter. Ich solle meinen Vermieter schreiben. Dies hab ich getan und er möchte mir jetzt seine Standard Handwerker herschicken. Dürfen normale Handwerker das überhaupt? Oder muss das jemand von der Telekom, Vodafone ect. Machen? Oder ein Elektriker?

Ich habe ziemlich schlechte Erfahrungen mit den Handwerkern gemacht. Diese kommen gar nicht oder gehen einfach ohne etwas zu machen. Ich habe nun kein Internet bis dieser schaden behoben ist. Und in der Zeit des Home Office und online Lehre ist das als Student schon blöd.

Gibt es was, was ich tun kann um den Prozess zu beschleunigen oder sonst etwas was ich tun kann, bin da momentan leider ziemlich überfordert. Zahlen tue ich schon für den neuen Vertrag. Der alte geht noch bis zum 4.11 laut Kündigung wurde aber am 22.10 abgeschaltet.

Vielen Dank:D
Flole
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Re: [VF West]

Beitrag von Flole »

Im Prinzip darf jeder die Arbeiten durchführen der sie sich zutraut, eine Vorschrift wie z.B. in der Niederspannungsanschlussverordnung gibt es für private Hausverteilanlagen nicht.
JoergS123
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Re: [VF West]

Beitrag von JoergS123 »

man muss nicht glücklich darüber sein (wurde bis vor ein paar Jahren zumindest anders gehandhabt, selbst wenn vertraglich schon immer so), aber die Hausverkabelung obliegt dem Eigentümer des Gebäudes. Nicht anders wie wenn an einer Steckdose kein Strom ankommt, auch dann repariert nicht der Netzbetreiber, oder dein Stromanbieter, sondern ein Handwerker, im Idealfall ein Elektriker im Auftrag des Eigentümers.
Wenn du da allgemein schlechte Erfahrungen gemacht liegt das vielleicht daran, dass der Vermieter immer die teuersten und verlässlichsten Firmen engagiert, das kann man nur mutmaßen, aber seitens Vodafone kommt auch "nur" ein Elektriker oder Telekommunikationselektroniker eines lokalen Handwerkbetriebes, welcher unter anderem Vertragsarbeiten für Vodafone durchführt. Natürlich mögen die als solches mehr Erfahrung haben im täglichen Umgang mit Kabelanschlüssen, aber eine Koax-Verkabelung ist jetzt auch keine Raketenwissenschaft.
Ansprechpartner "zum Beschleunigen" ist also einzig und alleine dein Vermieter.

Das mit dem Zahlen ist natürlich doof. Im Gunde kann hier gar kein Vertrag zustande gekommen sein, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Unterm Strich hätte sich aber Vodafone davon überzeugen müssen, dass das verkaufte Produkt bei dir lieferbar ist, denn mit dir wird der Vertrag geschlossen = ist vorher zu kontrollieren ob die Leistungserbringung möglich ist oder zu sagen "bauseits müssen (durch den Eigentümer) erst folgende Vorleitungen erfolgen...blablabla" und dann war es das erstmal mit dem Kabel-Internetzugang. Zumindest muss man sich bei VF die Frage gefallen lassen, welche Leistung genau jetzt abgerechnet wird ? und da hat der Anbieter dann echt ein Problem Zahlungsforderungen, zumindest in voller Höhe, zu begründen. Bei VF wird man sagen "Hausnetz = Instandhaltung obliegt dem Eigentümer = machen sie als Mieter und VF-Kunde Mietminderung beim Vermieter geltend", so der Hausübergabepunkt nicht das Problem darstellt (da gehe ich mal von aus, bis zu diesem ist auch VF zuständig), eventuell sogar andere Mieter schon Kabelinternet über diesen HÜP beziehen. Das Argument würde ich aber nur gelten lassen, wenn die Störung erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme und zumindest kurzfristiger, störungsfreier Nutzung, aufgetreten ist.
Fazit: da würde ich es mal - nett und freundlich! - auf die genannte Schiene bei der Hotline versuchen und wenn du nen [zensiert] ans Telefon bekommst halt auflegen nochmal anrufen und eine Gutschrift (auf Kulanz) anstreben, wenn du nicht per se damit leben kann, das ganze hoffentlich nur 1-2 Wochen dauert bis es repariert ist, da sollte man selbst überlegen, was es einem Wert ist (wenn es dich jetzt schon überfordert). Unterm Strich willst du ja Internet und nicht die nächsten 6 Monate einen Rechtsstreit.

Zumindest wenn du einen VF Mobilfunktarif hast bestehen auch gute Möglichkeiten, dass man dir ein kostenloses Datenvolumen auf dein Handy schaltet um zumindest eingeschränkt Internet zu haben.
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Flole
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Re: [VF West]

Beitrag von Flole »

JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 13:05 Nicht anders wie wenn an einer Steckdose kein Strom ankommt, auch dann repariert nicht der Netzbetreiber, oder dein Stromanbieter, sondern ein Handwerker, im Idealfall ein Elektriker im Auftrag des Eigentümers.
Da gibt's einen großen Unterschied: An Niederspannungs-Elektroanlagen dürfen um unzulässige Rückwirkungen auf das Netz zu verhindern nur ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Fachbetriebe arbeiten durchführen (und natürlich der Netzbetreiber selbst).
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 13:05 Das mit dem Zahlen ist natürlich doof. Im Gunde kann hier gar kein Vertrag zustande gekommen sein, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Unterm Strich hätte sich aber Vodafone davon überzeugen müssen, dass das verkaufte Produkt bei dir lieferbar ist, denn mit dir wird der Vertrag geschlossen = ist vorher zu kontrollieren ob die Leistungserbringung möglich ist oder zu sagen "bauseits müssen (durch den Eigentümer) erst folgende Vorleitungen erfolgen...blablabla" und dann war es das erstmal mit dem Kabel-Internetzugang. Zumindest muss man sich bei VF die Frage gefallen lassen, welche Leistung genau jetzt abgerechnet wird ? und da hat der Anbieter dann echt ein Problem Zahlungsforderungen, zumindest in voller Höhe, zu begründen. Bei VF wird man sagen "Hausnetz = Instandhaltung obliegt dem Eigentümer = machen sie als Mieter und VF-Kunde Mietminderung beim Vermieter geltend", so der Hausübergabepunkt nicht das Problem darstellt (da gehe ich mal von aus, bis zu diesem ist auch VF zuständig), eventuell sogar andere Mieter schon Kabelinternet über diesen HÜP beziehen. Das Argument würde ich aber nur gelten lassen, wenn die Störung erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme und zumindest kurzfristiger, störungsfreier Nutzung, aufgetreten ist.
Fazit: da würde ich es mal - nett und freundlich! - auf die genannte Schiene bei der Hotline versuchen und wenn du nen [zensiert] ans Telefon bekommst halt auflegen nochmal anrufen und eine Gutschrift (auf Kulanz) anstreben, wenn du nicht per se damit leben kann, das ganze hoffentlich nur 1-2 Wochen dauert bis es repariert ist, da sollte man selbst überlegen, was es einem Wert ist (wenn es dich jetzt schon überfordert). Unterm Strich willst du ja Internet und nicht die nächsten 6 Monate einen Rechtsstreit.
Vodafone kann die Leistung am Netzabschlusspunkt (also dem Übergabepunkt) erbringen. In den AGB steht, dass Vorraussetzung für die Nutzung der Dienste eine rückkanalfähige Hausverteilanlage ist. Da steht auch drin, dass ein Endgerät benötigt wird etc. Wenn ich also kein rückkanalfähige Hausverteilanlage habe kann ich das ganze nicht nutzen, aber bezahlen muss ich es natürlich trotzdem. Ebenso wenn ich kein Endgerät habe (PC, Handy, Laptop etc.), da muss VF auch nicht vorher prüfen ob ich das habe. Oder wenn ich keinen Strom habe, auch das muss VF nicht vorher überprüfen. Sie sagen einfach was Vorraussetzung ist und dann war's das.

Ob eine Mietminderung möglich ist steht auf einem anderen Blatt, da wäre auch erstmal zu prüfen ob der Vermieter überhaupt sein Einverständnis für die Durchleitung der Signale gegeben hat, wenn nicht scheidet es allein schon deshalb aus.
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Re: [VF West]

Beitrag von JoergS123 »

Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Da gibt's einen großen Unterschied: An Niederspannungs-Elektroanlagen dürfen um unzulässige Rückwirkungen auf das Netz zu verhindern nur ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Fachbetriebe arbeiten durchführen (und natürlich der Netzbetreiber selbst).
blabla blabla blablablabla - Elektriker halt, auch wenn du grundsätzlich 100% Recht haben magst :)
Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Vodafone kann die Leistung am Netzabschlusspunkt (also dem Übergabepunkt) erbringen. In den AGB steht, dass Vorraussetzung für die Nutzung der Dienste eine rückkanalfähige Hausverteilanlage ist. Da steht auch drin, dass ein Endgerät benötigt wird etc. Wenn ich also kein rückkanalfähige Hausverteilanlage habe kann ich das ganze nicht nutzen, aber bezahlen muss ich es natürlich trotzdem. Ebenso wenn ich kein Endgerät habe (PC, Handy, Laptop etc.), da muss VF auch nicht vorher prüfen ob ich das habe. Oder wenn ich keinen Strom habe, auch das muss VF nicht vorher überprüfen. Sie sagen einfach was Vorraussetzung ist und dann war's das.
das sehe ich halt anders. Im Eigenheim ist die Denke vielleicht noch OK, bei Mietwohnungen, wo sich VF den Hausanschluss nach Wohneinheiten bezahlen lässt (= über die Situation weiss) sehe ich das anders. Da wird dem Mieter eine Verpflichtung aufs Auge gedrückt, welche er selber gar nicht erbringen kann. Da ist ein Kabelanschluss, eventuell sogar für TV nutzbar = mehr kann der Mieter nicht überprüfen, mehr kann man ihm technisch auch nicht abverlangen. Ansonsten scheint nach Beschreibung ein Kabel Aufputz auf der Aussenwand vorhanden zu sein, was nur getauscht werden muss (und Arbeiten in x-Metern Höhe zumindest dieser Dienstleister offensichtlich nicht ausführen mag, kann man jetzt so auch gar nicht sagen, ob das mit ner Leiter fix geht, oder ein Gerüst benötigt). Aber hier hätte seitens VF vorab eine technische Prüfung erfolgen müssen, überleg mal der Vermieter sagt: nee, hier verlegt keiner ein neues Kabel auf der Hauswand. Ich weiss nicht wie es bei VF war, bei Unitymedia kam früher, zumindest bis 2016, immer ein Techniker raus alleine für den Austausch eines Kabelmodems/Fritzbox. Aus Kostenersparnis hat man umgestellt auf "macht der Kunde selbst, Techniker kommt nur wenn nötig", das kann man noch als akzeptabel ansehen, auch wenn hier wirklich blöde mit der Kündigung des funktionierenden DSL-Anschlusse.
Definitiv kann man die Leistung Telefonanschluss und Internetzugang nicht in Rechnung stellen, da die Leistung schlicht nicht erbracht wird, das ist einfach so, was bleibt ist die Gerätemiete (solange der Kunde das Gerät in Besitz hat). Eventuell eine Einrichtungspauschale, diese Leistung wurde ja erbracht (also anzunehmen), aber die entfällt für Neukunden/Wechselkunden, dafür werden dann offiziell 0 Euro berechnet (die Position als solches entfällt ja nicht, nur der Betrag geht auf 0).
Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Ob eine Mietminderung möglich ist steht auf einem anderen Blatt, da wäre auch erstmal zu prüfen ob der Vermieter überhaupt sein Einverständnis für die Durchleitung der Signale gegeben hat, wenn nicht scheidet es allein schon deshalb aus.
dann wäre eine Mietminderung nicht möglich, dann wäre aber definitiv Vodafone wieder zuständig :) denn dann hätte VF ja eine Leistung angeboten, welche an dem Anschluss per se nicht zu erbringen war, dann hätte man das Haus, oder zumindest diese Wohneinheit als nicht angeschlossen betrachten müssen = Fehler in der VF-Datenbank.
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Re: [VF West]

Beitrag von Flole »

JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00
Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Da gibt's einen großen Unterschied: An Niederspannungs-Elektroanlagen dürfen um unzulässige Rückwirkungen auf das Netz zu verhindern nur ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Fachbetriebe arbeiten durchführen (und natürlich der Netzbetreiber selbst).
blabla blabla blablablabla - Elektriker halt, auch wenn du grundsätzlich 100% Recht haben magst :)
Aber eben NUR durch einen Elektriker, nicht "im Idealfall" durch einen Elektriker ;) Bei BK-Installationen darf jeder der möchte, egal ob mit entsprechender Ausbildung oder ohne.
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00
Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Vodafone kann die Leistung am Netzabschlusspunkt (also dem Übergabepunkt) erbringen. In den AGB steht, dass Vorraussetzung für die Nutzung der Dienste eine rückkanalfähige Hausverteilanlage ist. Da steht auch drin, dass ein Endgerät benötigt wird etc. Wenn ich also kein rückkanalfähige Hausverteilanlage habe kann ich das ganze nicht nutzen, aber bezahlen muss ich es natürlich trotzdem. Ebenso wenn ich kein Endgerät habe (PC, Handy, Laptop etc.), da muss VF auch nicht vorher prüfen ob ich das habe. Oder wenn ich keinen Strom habe, auch das muss VF nicht vorher überprüfen. Sie sagen einfach was Vorraussetzung ist und dann war's das.
das sehe ich halt anders. Im Eigenheim ist die Denke vielleicht noch OK, bei Mietwohnungen, wo sich VF den Hausanschluss nach Wohneinheiten bezahlen lässt (= über die Situation weiss) sehe ich das anders.
Vodafone lässt sich den Hausanschluss nicht nach Wohneinheiten bezahlen. Der Hausanschluss kostet 999€ pauschal und dann ist der da. Was du meinst sind Mehrnutzer-Fernsehverträge oder Wartungsverträge, aber die hat noch lange nicht jedes Gebäude. Und selbst bei einem Mehrnutzer-Fernsehvertrag weiß Vodafone nichts über die Hausverteilanlage, die wird nämlich auch nicht durch Vodafone angeschaltet (außer man bucht es, kostet natürlich extra). Sie wissen nicht einmal ob die Anzahl Wohneinheiten korrekt angegeben wurde und natürlich erst Recht nicht ob die Anlage rückkanalfähig ist.
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00 Da wird dem Mieter eine Verpflichtung aufs Auge gedrückt, welche er selber gar nicht erbringen kann.
Klar, er kann sich den Zugang zur Hausverteilanlage mieten. Ist doch beim Stromanbieter genauso: Der Mieter muss auch eine Elektroinstallation haben/mieten, der Stromanbieter baut dir auch nicht alles ab Zähler und hält es in Ordnung, oder? Wer ist denn zuständig wenn das Hauptkabel vom Zähler zur Wohnung kaputt geht? Der Vermieter, oder? Muss ich dann bis zur Reparatur die Grundgebühr beim Stromanbieter nicht mehr bezahlen weil in der Wohnung kein Strom mehr ankommt?
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00 Da ist ein Kabelanschluss, eventuell sogar für TV nutzbar = mehr kann der Mieter nicht überprüfen, mehr kann man ihm technisch auch nicht abverlangen.
Klar kann er mehr prüfen, mit dem Vermieter reden ist durchaus möglich.
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00 Aber hier hätte seitens VF vorab eine technische Prüfung erfolgen müssen, überleg mal der Vermieter sagt: nee, hier verlegt keiner ein neues Kabel auf der Hauswand.
Dann sollte man besser einen Zugang zur Hausverteilanlage gemietet/vereinbart haben, wenn es den nicht gibt wäre das ein Mangel. Hat man den jedoch nicht vereinbart hat man keinen Anspruch darauf.
JoergS123 hat geschrieben: 22.10.2022, 15:00 Definitiv kann man die Leistung Telefonanschluss und Internetzugang nicht in Rechnung stellen, da die Leistung schlicht nicht erbracht wird, das ist einfach so....
Also wenn ich bei mir das Kabel unterbreche kann Vodafone die Leistung nicht mehr in Rechnung stellen weil sie die nicht mehr erbringen? Das ist doch quatsch. Die Voraussetzungen werden dem Kunden klar mitgeteilt, wenn er diese nicht erfüllt kann er das Produkt nicht nutzen, ist doch ganz logisch. Bei O2 gibts kein Leihgerät, wenn ich also einen Vertrag abschließe und mir nie ein Endgerät kaufe kann O2 nie die Leistung erbringen und ich muss sie nie bezahlen? Klingt absurd....
Flole hat geschrieben: 22.10.2022, 13:14 Ob eine Mietminderung möglich ist steht auf einem anderen Blatt, da wäre auch erstmal zu prüfen ob der Vermieter überhaupt sein Einverständnis für die Durchleitung der Signale gegeben hat, wenn nicht scheidet es allein schon deshalb aus.
dann wäre eine Mietminderung nicht möglich, dann wäre aber definitiv Vodafone wieder zuständig :) denn dann hätte VF ja eine Leistung angeboten, welche an dem Anschluss per se nicht zu erbringen war, dann hätte man das Haus, oder zumindest diese Wohneinheit als nicht angeschlossen betrachten müssen = Fehler in der VF-Datenbank.
[/quote]
Vodafone kann eine Leistung an der angegebenen Adresse erbringen, nämlich am HÜP. Alles was dahinter passiert ist nicht mehr Sache von Vodafone sondern die Hausverteilanlage ist Sache des Kunden, ob er die mietet, kauft oder klaut ist Vodafone erstmal egal. Genauso wie die Genehmigung des Vermieters einzuholen (wobei das glaube ich mittlerweile sogar aus den AGB verschwunden ist, früher stand das jedenfalls mal drin).