Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

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fortunagirl84
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Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von fortunagirl84 »

Hallöchen,

also ich hoffe, jemand kann mir helfen :anbet: . Es ist wirklich wichtig !!!!!!!!

Ich habe einen Vetrag mit Kabel und möchte jedoch in den nächsten Wochen umziehen in eine andere Stadt. Dort ist auch Kabelanschluss vorhanden.

Kann man den Vertrag dorthin mitnehmen oder muss ich den Vertrag kündigen? Von Kabel bekommt man ja null Informationen leider :roll:
Bäri
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Re: Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von Bäri »

Schau mal hier unter dem Stichwort "Umzug":

http://www.kabeldeutschland.de/service-technik/faq.html

Es gibt einen Umzugsservice bei KDG!

Viele Grüße

Bäri
fortunagirl84
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Re: Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von fortunagirl84 »

danke für den hinweis, die seite hab ich noch gar nicht gesehen, obwohl ich da schon rumgesucht habe :lol: :lol: :lol:

da scheint kein kabel deutschland verfügbar zu sein...komm ich denn dann ohne probleme aus dem vertrag raus?

habe schon einige themen gelesen mit der frage, einige sagen ja, die anderen nein, die anderen wissen nicht....

weiß es jemand hundertprozentig ob ich aus dem vertrag ohne probleme und soofort rauskomme, wenn in meiner neuen wohnung kein kabelanschluss besteht?
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Bubblegum
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Re: Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

fortunagirl84 hat geschrieben: da scheint kein kabel deutschland verfügbar zu sein...komm ich denn dann ohne probleme aus dem vertrag raus?

habe schon einige themen gelesen mit der frage, einige sagen ja, die anderen nein, die anderen wissen nicht....

weiß es jemand hundertprozentig ob ich aus dem vertrag ohne probleme und soofort rauskomme, wenn in meiner neuen wohnung kein kabelanschluss besteht?
Sollte KDG an der neuen Adresse nichtb möglich sein, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Dies wird natürlich nur dann wirksam, wenn KDG dies schriftlich und nachweisbar mitgeteilt wird.

Da der Umzug erst nach Durchführung nachweisbar wird, sollte der Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Adresse so früh als möglich "angemeldet" werden. Am einfachsten ist die Beauftragung des Transfers des Vertrages / der Verträge an die neue Adresse. Bei Nichtversorbarkeit wird KDG Dir das mitteilen und ggf. um Übersendung der Meldebestätigung bitten. Dies sollte dann zeitnah geschehen, da ansonnsten ohne den Nachweis des Umzuges die Entgelte bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden - und die wird mit der Abschlußrechnung auf einen Schlag fällig.

Aus meiner Sicht zur Beachtung:
- Die neue Adresse bitte deutlich und vollständig angeben
- Beachten, das je nach Zahlungstermin die Entgeltzahlungen aus der Vertragslaufzeit auch nach dem Vertragsende eingezogen oder in Rechnung gestellt werden, noch zu leisten sind
- ein Umzug nicht automatisch eine Vertragsbeendigung bedeutet
- es Überschneidungen bei den Berechnungen geben kann - besser die Einzugsermächtigung aufheben, dann werden keine Beträge belastet, bei deren automatischer Ausbuchung bei Vertragsende eine Rückbuchung zu Belastungen führt....
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von VBE-Berlin »

Bubblegum hat geschrieben:- es Überschneidungen bei den Berechnungen geben kann - besser die Einzugsermächtigung aufheben, dann werden keine Beträge belastet, bei deren automatischer Ausbuchung bei Vertragsende eine Rückbuchung zu Belastungen führt....
Überschneidungen gibt es aber in beide Richtungen. Nach entzug der Einzugsermächtigung wird die Bankverbindung gelöscht! Evtl. zum Schluß bestehende Guthaben können dann nicht überwiesen werden!

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Bubblegum
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Re: Vertragsmitnahme oder Kündigung bei Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

Stimmt leider ...

Demnach Augen auf, und "passend" zahlen ...

Ist zugegebenermaßen allerdings auch nicht immer einfach.

Wobei es die Möglichkeit gibt, die Bankverbindung als Erstattungskonto aktiviert zu lassen ...

Dazu bedarf es allerding der Mitteilung, da sie ansonnsten vollständig entfernt wird.