fortunagirl84 hat geschrieben:
da scheint kein kabel deutschland verfügbar zu sein...komm ich denn dann ohne probleme aus dem vertrag raus?
habe schon einige themen gelesen mit der frage, einige sagen ja, die anderen nein, die anderen wissen nicht....
weiß es jemand hundertprozentig ob ich aus dem vertrag ohne probleme und soofort rauskomme, wenn in meiner neuen wohnung kein kabelanschluss besteht?
Sollte KDG an der neuen Adresse nichtb möglich sein, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Dies wird natürlich nur dann wirksam, wenn KDG dies schriftlich und nachweisbar mitgeteilt wird.
Da der Umzug erst nach Durchführung nachweisbar wird, sollte der Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Adresse so früh als möglich "angemeldet" werden. Am einfachsten ist die Beauftragung des Transfers des Vertrages / der Verträge an die neue Adresse. Bei Nichtversorbarkeit wird KDG Dir das mitteilen und ggf. um Übersendung der Meldebestätigung bitten. Dies sollte dann zeitnah geschehen, da ansonnsten ohne den Nachweis des Umzuges die Entgelte bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden - und die wird mit der Abschlußrechnung auf einen Schlag fällig.
Aus meiner Sicht zur Beachtung:
- Die neue Adresse bitte deutlich und vollständig angeben
- Beachten, das je nach Zahlungstermin die Entgeltzahlungen aus der Vertragslaufzeit auch nach dem Vertragsende eingezogen oder in Rechnung gestellt werden, noch zu leisten sind
- ein Umzug nicht automatisch eine Vertragsbeendigung bedeutet
- es Überschneidungen bei den Berechnungen geben kann - besser die Einzugsermächtigung aufheben, dann werden keine Beträge belastet, bei deren automatischer Ausbuchung bei Vertragsende eine Rückbuchung zu Belastungen führt....