Skykeeper hat geschrieben: 20.04.2019, 01:18
Ich halte mich hier raus, keine Lust mehr mich mit Trollen zu unterhalten. Führt zu nichts weil du willst einfach nichts dazu lernen oder stellst dich absichtlich Dumm.
Ich glaube eher, dass DU hier trollen wolltest. Ich erinnere nochmal an deine ersten Worte hier im Thread:
Skykeeper hat geschrieben: 19.04.2019, 23:33
Bitte hört auf solchen Quatsch zu schreiben, eventuell glauben Leute das auch noch.
Anstatt zuzugeben das du falsch liegst, schreibst du weiterhin Nonsens um dich besser zu fühlen. Das ist echt traurig.
Wer ist hier langsam zurückgerudert? Du - nachdem man dir vorgeführt hat, dass deine initiale Aussage schlichtweg falsch war.
Wenn du in deinem ersten Post schreibst, dass ausschließlich die Rücksendegebühren bezahlt werden müssen, jetzt aber schon einlenkst, und auf einmal (kleinlaut) zugibst, dass auf einmal doch noch die gezogenen Nutzungen bezahlt werden müssen, dann macht das deinen ersten Post nicht unbedingt glaubwürdiger. Oder meins du nicht?
Weiterhin: Wenn du zitierst, dann mach die Zitate wenigstens als solche kenntlich - wenn du schon keine Quellenangabe nennen willst.
Und dazu kommt noch, dass du augenscheinlich noch immer Dienstleistungs- und Warenlieferungsverträge munter miteinander vermischst - bei denen aber der Gesetzgeber klare Trennungen eingezogen hat. Denn für Dienstleistungsverträge sieht der Gesetzgeber nach §357 Abs. 8 eindeutig die Möglichkeit vor, dass entsprechend gezogene Nutzungen auch bezahlt werden müssen.
Unabhängig von der rechtlichen Seite zurück zum eigentlichen Thead:
Ich würde es hier aber vorerst eher wie Samchen halten: Schauen, ob sich Rechnungslauf und Widerruf überschnitten haben - denn der Stichtag für die Rechnungsstellung liegt einige Tage vor der Veröffentlichung der Rechnung - und dann sind da nochmal einige Tage zwischen Rechnungsveröffentlichung und der Abbuchung vom Konto. Es wäre also durchaus denkbar, dass die Gebühr mit der nächsten Rechnung wieder verrechnet wurde und das die anteilige Berechnung gar nicht auf den Widerruf an sich, sondern auf die Rechnungslegung zurückzuführen ist.
Weiterhin würde ich auch prüfen, ob das alte Leihgerät überhaupt wieder provisioniert wird - nicht das derzeit gar kein Leihgerät eingetragen ist und ggfs. das nächste böse Erwachen kommt, wenn ein neues Arris vor der Tür steht und das alte Arris wegen nicht rechtzeitiger Rücksendung berechnet wird. Denn bei VF würde ich nicht davon ausgehen, dass die beim Widerruf einfach wieder das vorherige Leihgerät eintragen...
Und die nächste Frage: War es überhaupt ein Widerruf oder wurde die Homebox-Option "zum Ende der Laufzeit" = 4 Wochen gekündigt? In letzterem Fall wäre die Berechnung der 30 € völlig legitim -und- es kämen jetzt nochmal 30 € oben drauf für den Rückwechsel. Da hängt es dann ganz genau von der Formulierung des Widerrufs ab.