vorzeitige Kündigung durch KD

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tepelmann
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vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von tepelmann »

Ich habe jetzt kürzlich Post von KD bekommen, darin wird beklagt,
dass ich meiner Zahlungspflicht trotz mehrmaliger Aufforderung nicht
nachgekommen bin und somit der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde.
Ich habe dann erstmal angerufen und gefragt, was das sei.
Mir wurde erklärt, dass ich halt nicht gezahlt hätte.
Ich erklärte, das eine Kontovollmacht vorliege. Man antwortete,
es wurde halt einmal vergebens abgebucht und dann nicht mehr.
Mmh, meinte ich, wäre es dann nicht sinnvoll den Kunden zu informieren?
Das hätte man getan, komisch nur, dass mich nur deren Werbung erreichte.

Nun möchten sie halt abklemmen und ich solle trotzdem bis zum regulären
Ende der Vertragslaufzeit zahlen, da ich ja nicht besser dastehen solle, als
jemand der fristgerecht kündigt. Das würde ich Einsehen, wenn ich gekündigt hätte.
Aber die haben ja gekündigt, worauf beruht also diese Aussage?
mcmovie
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von mcmovie »

Sorry, aber dein Posting verursacht bei mir gemischte Gefühle.
Du müsstest doch anhand deiner Kontoauszüge gesehen haben, das eine Abbuchung von KD fehlgeschlagen ist und das du reagieren musst.
Normalerweise erlischt bei Rückbuchung die Einzugsermächtigung, also ist das Verhalten von KD in ersten Anlauf korrekt.
Inwiefern das weitere Bestehen auf Zahlung bis zum Ende der MVLZ durch KD rechtens ist, sollte dann doch ein Anwalt klären.

mfg
mcmovie
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VBE-Berlin
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von VBE-Berlin »

Hallo,

normalerweise müßte es so bei Dir gewesen sein:

- eine Abbuchung der KDG ist gepatzt -> hierüber informiert Dich Deine Bank
- es kommt eine Mahnung von der KDG, auf die Du scheinbar nicht reagiert hast
- da Du immer noch nicht reagiert hast, kommt jetzt die Kündigung, die Du erhalten hast.

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tepelmann
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von tepelmann »

Ich kann schon verstehen, dass es gemischte Gefühle erweckt, aber wenn man sehr häufig im Krankenhaus ist, dann geht man im Grunde davon aus, dass es läuft. Und nein, ich kontrolliere nicht meine Kontoauszüge, dafür ist mir die Zeit einfach zu kostbar... 8)

Ich wurde eben von niemanden informiert, dass irgendwo eine Abbuchung nicht funktioniert hat. Die einzige Post, die ich von KD erhielt, war diese komische Drohung, doch Freunde zu werben.
Vincent
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von Vincent »

Das vorgehen von KD ist erstmal korrekt, Mahnung noch eine...., Kündigung ist klar die können ja nicht zig Mahnungen verschicken. Ich geh aber trotzdem mal davon aus das sich das Regeln lässt wenn du anrufst und die Aussenstände begleichst. Ist halt alles ne Sache wie man rüberkommt :love: Aber irgentwie alles bischen verwirrend deine Aussagen :kater:
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Bubblegum
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von Bubblegum »

tepelmann hat geschrieben: Ich habe jetzt kürzlich Post von KD bekommen, darin wird beklagt,
dass ich meiner Zahlungspflicht trotz mehrmaliger Aufforderung nicht
nachgekommen bin und somit der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde.
Eigentlich soweit ganz normal ...
tepelmann hat geschrieben: Ich habe dann erstmal angerufen und gefragt, was das sei.
Mir wurde erklärt, dass ich halt nicht gezahlt hätte.
Ich erklärte, das eine Kontovollmacht vorliege. Man antwortete,
es wurde halt einmal vergebens abgebucht und dann nicht mehr.
auch normal ...
tepelmann hat geschrieben: Mmh, meinte ich, wäre es dann nicht sinnvoll den Kunden zu informieren?
Das hätte man getan, komisch nur, dass mich nur deren Werbung erreichte.
Nu aber ...
Eine Information über die erfolgte Rückbuchung erfolgt auf zweierlei Wegen-
1. Durch die Hausbank !
Dazu ist es natürlich erforderlich, seine Kontenbewegungen zu prüfen und demnach sein eigenes Konto im Auge zu behalten
2. Durch Kabel Deutschland!
a.) zunächst mit der "Mahnung für Rücklastschriften" - wird seit Dezember explizit verschickt
b.) durch Folgerechnungen (!) mit "Übertrag aus vorangegangenen Rechnungen"
Und da bis zur Mahnkündigung einiges an Tagen vergeht, wären demnach mindestens zwei weitere Rechnungen, zwei Zahlungserinnungen und zwei Mahnungen nicht beim Kunden aufgeschlagen...
Eigenwillig, das die Kündigung scheinbar angekommen ist.

Wenn man beharrlich als Kunde darauf besteht, sollte man eine Überprüfung der verschiedenen Adresseingaben durchführen lassen - auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte, das in diesem Fall die Rechnungsadresse von der allgemeinen Postadresse abweicht. Denn nur dann besteht die Möglichkeit, das die automatische (!) Umstellung auf Rechnungsversand fehlerhaft gewesen sein kann.[/quote]
tepelmann hat geschrieben: Nun möchten sie halt abklemmen und ich solle trotzdem bis zum regulären
Ende der Vertragslaufzeit zahlen, da ich ja nicht besser dastehen solle, als
jemand der fristgerecht kündigt. Das würde ich Einsehen, wenn ich gekündigt hätte.
Das wiederum ist eine logische Folge einer Vertragsbeendigung.
tepelmann hat geschrieben: Aber die haben ja gekündigt, worauf beruht also diese Aussage?
Aus den AGB´s -
für Kabelkunden unter Nr. 6.1 b) und 6.3
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... zer_01.pdf

oder bei Internet 4.1.1 und 4.1.2 in Verbindung Ziffer 8 und 10.5
oder Kabel Phone Ziffer 3 ...
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdf

Da hier scheinbar aber "nur" der Kabelanschluss "betroffen" ist - denn sonnst wäre bereits beklagt worden, das eine Teil- und auch eine Vollsperrung erfolgt ist ohne Benachrichtigung - (--> demnach wäre der Post zu verschieben...)
ist demnach die Berechnung bis Ende der Mindestvertragslaufzeit oder frühester regulärer Kündigungsfrist ja noch günstig...

Mahnkündigung bei KDG bedeutet aber zugleich auch, das die offenen Monatsbetrage, entstandenen Gebühren und Folgeberechnung zeitnahm zur Betreibung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden (10.3 der AGB´s Kabel ...)

Festzuhalten bleibt noch, das im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses der Nutzer die Durchführung der monatlichen Zahlung zu gewährleisten hat, unabhängig von zig weiteren Mitteilungen ...
tepelmann
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von tepelmann »

Aus den AGB´s -
für Kabelkunden unter Nr. 6.1 b) und 6.3
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... zer_01.pdf
Da steht, dass sie ihrerseits kündigen können, was ja auch logisch ist, aber es steht dennoch nichts davon,
dass sie die weiteren Kosten bis zum regulären Vertragsende einfordern können, oder hab ich's übersehen?
mcmovie
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von mcmovie »

tepelmann hat geschrieben:Ich kann schon verstehen, dass es gemischte Gefühle erweckt, aber wenn man sehr häufig im Krankenhaus ist, dann geht man im Grunde davon aus, dass es läuft. Und nein, ich kontrolliere nicht meine Kontoauszüge, dafür ist mir die Zeit einfach zu kostbar... 8)
Selbst schuld, und das du im Krankenhaus warst ist schlimm, aber dafür kann KD nichts, zumal sie keine Glaskugel haben :wink:
amax
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von amax »

tepelmann hat geschrieben:Ich kann schon verstehen, dass es gemischte Gefühle erweckt, aber wenn man sehr häufig im Krankenhaus ist, dann geht man im Grunde davon aus, dass es läuft. Und nein, ich kontrolliere nicht meine Kontoauszüge, dafür ist mir die Zeit einfach zu kostbar... 8)
...du brauchst auch nicht die Auszüge zu kontrollieren.......
...es reicht, wenn du für genügend Deckung des Kontos sorgst. :fingerzeig: :wink2:
ARRIS / RB750GR3 hEX.
Nun RED 250 / 50 .. http://www.dslreports.com/speedtest/69118186 ... :kaffee
miles
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Re: vorzeitige Kündigung durch KD

Beitrag von miles »

Ist soweit alles korrekt!

Anbieter bucht vom Kundenkonto ab und platz => Anbieter darf nicht mehr abbuchen (ob das sinnvoll ist oder nicht, ist was anderes, aber so ist es in Deutschland nunmal)

Anbieter mahnt an (2 mal ist glaube ich Pflicht, meistens gibt es 2 Mahnungen + letzte Mahnung)

Anbieter sperrt die Leistung (kann auch schon bei der 2. Mahnung passieren) und kündigt ggf. den Vertrag.
Damit ist der Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt. Der Kunde muss bis zum Ende dieser weiterbezahlen!

Nach der letzten Mahnung wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben.

Eine Freischaltung kann erst verlangt werden, wenn 1. alle offenen Forderungen (plus Mahngebühren plus Inkassogebühren) bezahlt wurden und eine Sperr/Freischaltgebühr bezahlt wurde (im Fall von KD wären das die Kosten für den Techniker, der erst den Anschluss abklempt und dann wieder anschließt). Und was eine Technikerstunde kostet, wenn ein externer Dienstleister beauftragt (was bei KD ja der Fall ist), kann sich jeder selber denken...

So ist das rechtlich einwandfrei und auch der übliche Weg!

Und wenn man länger im Krankenhaus liegt, was sicher schlimm ist, keine Frage, aber dafür kann KD nichts! Dann muss man KD bitten wichtige Post in der Zeit z.B. an die Eltern etc. zu schicken.
Gebucht: 26.000 kbit/s down / 1.000 kbit/s up

Speedtest:
Mi 11.06.08 01:11 Uhr Profil: KD 33.441 kbps 989 kbps
Mo 09.06.08 15:29 Uhr Profil: KD 28.928 kbps 960 kbps
Mo 09.06.08 01:24 Uhr Profil: KD 29.491 kbps 1.010 kbps
Sa 24.05.08 01:45 Uhr Profil: KD 22.985 kbps 1.014 kbps