Kündigungsrecht

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Capone
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Kündigungsrecht

Beitrag von Capone »

Erstmal Danke im voraus für die Antworten!

Würde gerne meinen Internetanschluss fristlos kündigen, da mir kein sicherer Internetanschluss, d.h. auf die Verfügbarkeit bezogen, garantiert ist. Laut Vertrag müssten doch 98,5 % Verfügbarkeit im jahresdurchschnitt garantiert sein. Bei mir sind dieses Jahr schon 20 Tage Ausfälle vorhanden, meine Freudin kann es bezeugen. Auf Briefverkehr und E-Mails wird nicht geantwortet. Meine Handyrechnungen werden immer mehr, da ich bestimmt einmal in der Woche die Hotline anrufen muss, KDG Hotline Rechnung füpr April: ca. 30 €. eine Gutschrift wird mir gar nicht angeboten, es wird mir geraten einen Brief zu schreiben, auf den aber nie geanwortet wird. Sie wurden per Einschreiben und Rückschein versendet!

Was soll ich tun???? Bin Student und meine Freundin und ich teilen uns den Luxus mit unserem Programm (siehe Signatur!) und der Technik, jedoch bin ich nicht bereit weiterhin für etwas zu zahlen was mir nicht angeboten wird!!!! Brauche Hilfe!!!
1040bln
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von 1040bln »

Capone hat geschrieben:Würde gerne meinen Internetanschluss fristlos kündigen, da mir kein sicherer Internetanschluss, d.h. auf die Verfügbarkeit bezogen, garantiert ist. Laut Vertrag müssten doch 98,5 % Verfügbarkeit im jahresdurchschnitt garantiert sein. Bei mir sind dieses Jahr schon 20 Tage Ausfälle vorhanden, meine Freudin kann es bezeugen. Auf Briefverkehr und E-Mails wird nicht geantwortet. Meine Handyrechnungen werden immer mehr, da ich bestimmt einmal in der Woche die Hotline anrufen muss, KDG Hotline Rechnung füpr April: ca. 30 €. eine Gutschrift wird mir gar nicht angeboten, es wird mir geraten einen Brief zu schreiben, auf den aber nie geanwortet wird. Sie wurden per Einschreiben und Rückschein versendet!

Was soll ich tun???? Bin Student und meine Freundin und ich teilen uns den Luxus mit unserem Programm (siehe Signatur!) und der Technik, jedoch bin ich nicht bereit weiterhin für etwas zu zahlen was mir nicht angeboten wird!!!! Brauche Hilfe!!!
Ob Du kündigen kannst, hängt davon ab, ob es so viele Reparaturversuche gab, daß der Zustand als unzumutbar betrachtet werden kann.

Wenn Briefe nicht beantwortet werden, würde ich einen Mahnbescheid schicken, siehe http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 41&#p46341

Beim nächsten Anruf bei der Hotline würde ich einfach mal konkret fragen, auf welchem Weg Du eigentlich die Kosten für die Störungsmeldungen einreichen sollst. Du Leute dort sind ja eigentlich recht umgänglich.
Capone
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von Capone »

wie meinst du das?

es war einmal ein techniker hier und der meinte das alle werte super sind. jedoch fällt inet und telephon regelmäßig aus! er meinte das verursacht jemand absichtlich immer die störung, vielelicht jemand von konkurrenz, bla bla bla....jedes mal sagen die mir was anderes!

mich stört das sehr mit den ausfällen, weil die immer pünktlich zum weekend anfangen und da nutürlich kein techniker bei dem saftladen arbeitet! dann muss ich immer die hotline anrufen und die kosten explodieren....

ich möchte auf jedenfall meine kosten erstattet haben! ich hoffe da gibt es eine lösung!!!!
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Bärliner
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von Bärliner »

Per Einschreiben fristloß Kündigen mit all deinen Angaben, wenn diese Abgelehnt wird. Anwalt einschalten.
1040bln
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von 1040bln »

Capone hat geschrieben:wie meinst du das?

es war einmal ein techniker hier und der meinte das alle werte super sind. jedoch fällt inet und telephon regelmäßig aus! er meinte das verursacht jemand absichtlich immer die störung, vielelicht jemand von konkurrenz, bla bla bla....jedes mal sagen die mir was anderes!
Da bin ich gespannt, was die Kabeltechniker hier sagen. Ich frage mich aber, wie das gehen soll, zumal es ja ein von den Telefonleitungen fast völlig getrennter Kabelweg ist.

Falls sich KDG auf die AGBs, Punkt 3.4, letzte Sätze herausreden will, müssen sie aber IMHO beweisen, daß es an "Dritten" liegt.
Kabel Deutschland, AGBs Kabel Internet/Kabel Phone hat geschrieben:Darüber hinaus weist Kabel Deutschland darauf hin, dass die Erbringung der Dienstleistung auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und technischen Einrichtungen Dritter abhängig sein kann. Für die hierdurch verursachten Leistungsbeeinträchtigungen übernimmt Kabel Deutschland keine Gewähr.
Capone hat geschrieben:mich stört das sehr mit den ausfällen, weil die immer pünktlich zum weekend anfangen und da nutürlich kein techniker bei dem saftladen arbeitet! dann muss ich immer die hotline anrufen und die kosten explodieren....

ich möchte auf jedenfall meine kosten erstattet haben! ich hoffe da gibt es eine lösung!!!!
Wenn anerkannt wird, daß die Störungen stattgefunden haben, muß KDG Dir auch Deinen gesamten Aufwand und Schaden ersetzen.
Bärliner hat geschrieben:Per Einschreiben fristloß Kündigen mit all deinen Angaben, wenn diese Abgelehnt wird. Anwalt einschalten.
Erstmal einen finden, der den Fall übernimmt und keine monstermäßigen Vorauszahlungen verlangt.

Die Sache mit dem Mahnbescheid finde ich da interessanter.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Ersatzanschluß schalten zu lassen und von KDG die Kosten dafür als Schadenersatz zu verlangen. Es gibt ja Verträge mit kurzer Laufzeit, z. B. Alice oder Mobilfunk.
Capone
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von Capone »

"Wenn anerkannt wird, daß die Störungen stattgefunden haben, muß KDG Dir auch Deinen gesamten Aufwand und Schaden ersetzen."

Das weiß ich ja nicht, aber ich denke die werden das anerkannt haben, denn siehe hier eine antwort von denen per mail:

"vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.04.2008.
Wir haben die Fehlerursache in der Zwischenzeit gefunden und die Störung behoben. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Leider können wir Ihnen nicht immer einen 100% störungsfreien Anschluss gewährleisten – zu viele technische Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Dennoch ist es selbstverständlich unser Ziel, die Störungen so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotzdem zu Beeinträchtigungen kommen, bitten wir Sie um Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Vergnügen mit Ihrem Kabelanschluss!"

nichts haben die behoben, denn kurz darauf war das inet und tele wieder tot!!! jetzt erst wieder das gesamt weekend, wo man doch eigentlich mal online spielen oder surfen will oder ebayen tut!!!! oder sogar seine oma in buxtehude auf ein längeres telegespräch einladen will um sie zu überreden einem bißchen geld zu pumpen. aber nein...kdg hasst mich!!!!

werde den mal ne rechnung für die entstanden hotline kosten schreiben und die per einschreiben an die senden. sind auch wieder 4.70 € oder so mit rückschein!!!! oder wie sll ich das machen????
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von 1040bln »

Capone hat geschrieben:werde den mal ne rechnung für die entstanden hotline kosten schreiben und die per einschreiben an die senden. sind auch wieder 4.70 € oder so mit rückschein!!!! oder wie sll ich das machen????
Was sagt denn die Hotline zu der Frage?
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Bärliner
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von Bärliner »

Für die Hotline Kosten kann man KD erstmal gar nicht mahnen bzw. denen eine Rechnung erstellen. KD kann höchstens aus Kulanz ne Gutschrift erstellen.
1040bln
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von 1040bln »

Bärliner hat geschrieben:Für die Hotline Kosten kann man KD erstmal gar nicht mahnen bzw. denen eine Rechnung erstellen. KD kann höchstens aus Kulanz ne Gutschrift erstellen.
Ich denke mal, auch hier gilt das Gewährleistungsrecht gemäß BGB.
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Bärliner
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Re: Kündigungsrecht

Beitrag von Bärliner »

So einfach wird das nicht sein, denn was ist wenn KD sagt nein wir sind nicht schuld? Vor allem ist meiner Meinung nach so eine Rechnung ja die Bestätigung das der TE eigentlich den Vertrag mit KD weiter aufrecht halten will.

Wenn es darum geht komplett aus dem Vertrag zu kommen, sollte man belegen können wann die Ausfälle waren und das KD mitteilen und ne Frist zur Behebung setzen ansonsten mit Kündigung winken. Und das dann auch mit jemanden der sich auskennt also einen Anwalt.