
Da ich grad meine aktuelle Rechnung in den Händen halte (die eben eine entsprechende "Papierrechnungsgebühr" enthält) und kürzlich über folgendes Urteil des BGH gestolpert bin - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 28&anz=447 - frage ich mal in die Runde, ob jemand schon diesbezüglich mit KDG Kontakt hatte und/oder ob es ein Statement seitens KDG zu diesem Urteil gibt?
Danke
