Widerrufsrecht abgelehnt!
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Widerrufsrecht abgelehnt!
Guten Tag liebes Forum,
Ich habe durch einen Umzug einer Vertrgsumstellung, plus neuer Vertragslaufzeit, von Kabel Deutschland zugestimmt. Da der analoge Anschluss bei mir bisher immer in den Nebenkosten abgedeckt war und jetzt nicht mehr, beziehe ich diesen direkt über Kabel Deustchland. Nun möchte ich diese Vertragsumstellung allerdings widerrufen, da das Kabel was in den Wänden meiner Wohnung ist zu alt ist und so kein TV Empfang vorhanden ist und ein neues durch das Haus gezogen werden muss, laut eines Kabel Deustchland Technikers. Bis sich der Eigentümer entschieden hat kann es jedoch eine Ewigkeit dauern. Also wollte ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Dieses wurde, aber abgelehnt, da ein Umzug kein fristlose Kündigungsgrund ist. Allerdings wollte ich nur das die Vertragsumstellung wieder rückgängig gemacht wird und wieder auf den alten gesetzt wird. Diesen wollte ich dann aussitzen, da meine Gebühr nur 3.90 Euro ist und nur noch bis September laüft. Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter bestätigte er mir das ich kein Widerrufsrecht besitze. Die Begründung war, das ich einen analogen Anschluss brauche um TV zu gucken und deswegen kann ich diesen nicht widerrufen, da ich nur mit digitalem TV sowieso nicht TV gucken könnte und das dann beide Verträge gekündigt würden und dies geht ja nicht. Auf die Frage wo das geschrieben steht, dass ich kein Widerrufsrecht besitze, obwohl dies mir mit den Unterlagen zugeschickt wurde, bekam ich die Antwort das nirgends geschrieben steht, aber aus dem Zusammenhang sich logisch ergibt.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Besitze ich nun ein Widerrufsrecht oder nicht?
Grüße Jan
Ich habe durch einen Umzug einer Vertrgsumstellung, plus neuer Vertragslaufzeit, von Kabel Deutschland zugestimmt. Da der analoge Anschluss bei mir bisher immer in den Nebenkosten abgedeckt war und jetzt nicht mehr, beziehe ich diesen direkt über Kabel Deustchland. Nun möchte ich diese Vertragsumstellung allerdings widerrufen, da das Kabel was in den Wänden meiner Wohnung ist zu alt ist und so kein TV Empfang vorhanden ist und ein neues durch das Haus gezogen werden muss, laut eines Kabel Deustchland Technikers. Bis sich der Eigentümer entschieden hat kann es jedoch eine Ewigkeit dauern. Also wollte ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Dieses wurde, aber abgelehnt, da ein Umzug kein fristlose Kündigungsgrund ist. Allerdings wollte ich nur das die Vertragsumstellung wieder rückgängig gemacht wird und wieder auf den alten gesetzt wird. Diesen wollte ich dann aussitzen, da meine Gebühr nur 3.90 Euro ist und nur noch bis September laüft. Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter bestätigte er mir das ich kein Widerrufsrecht besitze. Die Begründung war, das ich einen analogen Anschluss brauche um TV zu gucken und deswegen kann ich diesen nicht widerrufen, da ich nur mit digitalem TV sowieso nicht TV gucken könnte und das dann beide Verträge gekündigt würden und dies geht ja nicht. Auf die Frage wo das geschrieben steht, dass ich kein Widerrufsrecht besitze, obwohl dies mir mit den Unterlagen zugeschickt wurde, bekam ich die Antwort das nirgends geschrieben steht, aber aus dem Zusammenhang sich logisch ergibt.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Besitze ich nun ein Widerrufsrecht oder nicht?
Grüße Jan
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Widerrufsrecht abgelehnt!
Natürlich kannst Du mittels Widerruf innerhalb der 2 Wochen zum alten Vertrags-Stand zurückkehren. Also den neuen Vertrag schriftlich widerrufen, eine Bestätigung zur Rückkehr zum alten Vertrags-Stand erhalten und diesen dann zum Ablauf September kündigen. Bei Neuabschluss wird dann aber wohl das übliche Bereitstellungsentgelt fällig.
Zur Aussage des KDG-MA : Wo steht, dass man bei einem Umzug wieder TV über Kabel schauen muss? Gibt es nicht auch SAT, DVB-T, IPTV....? Da Du Dich an Deinen Vertrag hältst, kann Dir KDG rechtlich rein gar nichts vorwerfen / entgegnen.
Zur Aussage des KDG-MA : Wo steht, dass man bei einem Umzug wieder TV über Kabel schauen muss? Gibt es nicht auch SAT, DVB-T, IPTV....? Da Du Dich an Deinen Vertrag hältst, kann Dir KDG rechtlich rein gar nichts vorwerfen / entgegnen.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
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Re: Widerrufsrecht abgelehnt!
Ich fürchte ganz so einfach ist es nicht. Da der TE umgezogen ist und er dieses bei KDG angezeigt hat, ändert sich sein Vertrag von einem Nebenkostenzahler (Anschluss über NK + zusätzlich selbstbezahlten Digital Vertrag) in einen reinen Direktkunden Vertrag. KDG stellt das automatisch um. Ob diese Automatische Umstellung ohne vorherige Info darüber stattfinden darf, finde ich zwar auch sehr problematisch, kann allerdings nicht sagen, ob es auch rechtlich zweifelhaft ist. Wenn er nicht mehr in der alten Wohnung wohnt, kann er eigentlich auch schwer zu dem alten 3,90€ Vertrag zurück, da dieser ja den Anschluss über die NK voraussetzt. Die Frage, die ich mir noch stelle ist, wieso der alte Vertrag nur bis September läuft? Und ist jetzt an der neuen Wohnung TV möglich oder nicht?
Ich sehe eigentlich nur die Möglichkeit, dir von deinem Vermieter bescheinigen zu lassen, dass in der neuen Wohnung kein KDG möglich ist und der Vertrag daher nach 3 Monaten ab Umzugstag aufgelöst wird.
Um die Frist nicht zu versäumen, würde ich proforma auch erstmal schriftlich widerrufen (Kontaktformular im Kundencenter). Parallel kannst du auch hier mal anfragen:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de
Ich sehe eigentlich nur die Möglichkeit, dir von deinem Vermieter bescheinigen zu lassen, dass in der neuen Wohnung kein KDG möglich ist und der Vertrag daher nach 3 Monaten ab Umzugstag aufgelöst wird.
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TV: Sony KD-55A1 OLED
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Widerrufsrecht abgelehnt!
Der Einwand ist berechtigt. Aber keiner kann mich doch bei einem Umzug zwingen, wieder KDG - TV zu nutzen. Ziehe ich z.B. in ein EFH darf ich doch wohl selbst bestimmen, ob ich eine SAT-Anlage installiere. Ebenso sollte ich doch in einer Wohnung, in welcher der Vermieter eben keinen Vertrag mit KDG hat, auch selbst entscheiden können, ob ich TV auf anderen Wegen beziehe. Jeder Vertrag hat Laufzeiten, insofern kann doch der 3,90 EUR Vertrag im September enden.
Wenn der TE bis dahin freiwillig bezahlen will, erhält KDG sogar noch mehr Geld als bei der Umzugsklausel von 3 Monaten Restlaufzeit. Meines Erachtens sollte daher das gesetzliche Widerrufsrecht für den neuen Vertrag hier greifen. Die neue Adresse kann ich ja definitiv nur bekanntgeben, damit KDG mir die Post zur Beendigung des alten Vertrages auch zustellt.
Wenn der TE bis dahin freiwillig bezahlen will, erhält KDG sogar noch mehr Geld als bei der Umzugsklausel von 3 Monaten Restlaufzeit. Meines Erachtens sollte daher das gesetzliche Widerrufsrecht für den neuen Vertrag hier greifen. Die neue Adresse kann ich ja definitiv nur bekanntgeben, damit KDG mir die Post zur Beendigung des alten Vertrages auch zustellt.
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Re: Widerrufsrecht abgelehnt!
Doch, wenn an der neuen Anschrift KDG verfügbar ist, kann KDG ihn "zwingen", den Vertrag mitzunehmen. Zumal er ja den Umzug angemeldet hat. Wenn der alte Vertrag im September ausläuft, mus er doch vorher schon gekündigt worden sein?! Dann wäre er natürlich ganz normal ausgelaufen und in der neuen Wohnung hätte er entscheiden können, was er macht, wenns der Vermieter nicht vorgibt. Die Kündigung kann sich aber allenfalls auf den Bestandteil beziehen, der nicht in den NK enthalten war. Da er jetzt aber auf Direktkunde umgestellt wurde, hat sich der Vertrag auch komplett geändert. Ich denke, da können nur die Kabelhelden helfen. Wegen der Fristen, würde ich aber schriftlich widerrufen (Vertragsänderung von Nebenkostenzahler zu Direktkunde).
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Widerrufsrecht abgelehnt!
Dein letzter Satz scheint mir hier entscheidend..."Vertragsänderung von Nebenkostenzahler zu Direktkunde" > gerade für diesen Passus, der eine erhebliche Veränderung darstellt, sollte doch definitiv das gesetzliche Widerrufsrecht greifen. Damit wäre dann automatisch der alte Vertragszustand wiederhergestellt. Da dieser nicht Bestand haben kann, ist der Vertrag 3 Monate später oder zum regulären Ende aufzuheben.
Fazit: AUF JEDEN FALL SCHRIFTLICH WIDERRUFEN! (und dann mal abwarten, was passiert....)
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Re: Widerrufsrecht abgelehnt!
Er sagt ja auch, dass in den Unterlagen ein Hinweis auf den Widerruf enthalten war. Auf die HL würde ich mich, in solchen Fällen sowieso nicht verlassen, da Widerrufe immer schriftlich zu erfolgen haben.
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Wenn es in den Unterlagen steht, ist es auch verbindlich!
(Member "Scraby" hier im Forum schreibt viel zu diesem Themenbereich, ggf. meldet er sich ja dazu auch noch.)
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Re: Widerrufsrecht abgelehnt!
Natürlich darfst du das. Da du dich, bzw. der TE, jedoch einer Vertragslaufzeit unterworfen hast, zahlst du dann halt 70% Schadensersatz der Restlaufzeit, dann wird auch kein Kabel verlegt.Amadeus63 hat geschrieben: Ziehe ich z.B. in ein EFH darf ich doch wohl selbst bestimmen, ob ich eine SAT-Anlage installiere. Ebenso sollte ich doch in einer Wohnung, in welcher der Vermieter eben keinen Vertrag mit KDG hat, auch selbst entscheiden können, ob ich TV auf anderen Wegen beziehe.
Nö. Wir wissen doch gar nicht, was er vorher für den KAS über die NK gezahlt hat- möglicherweise kommt er sogar günstiger weg als vorher."Vertragsänderung von Nebenkostenzahler zu Direktkunde" > gerade für diesen Passus, der eine erhebliche Veränderung darstellt, sollte doch definitiv das gesetzliche Widerrufsrecht greifen.
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