"Kabel Digital HD" bei Versorgungsvereinbarung

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Pidi
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"Kabel Digital HD" bei Versorgungsvereinbarung

Beitrag von Pidi »

Ich lese schon viele, viele Jahre hier im Forum mit und jetzt habe ich mich endlich angemeldet für meinen ersten Post und ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)

Ich wohne in einem größeren Mietshaus, in dem der Vermieter uns das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnet. ich denke, so was heißt "Versorgungsvereinbarung".

Ich habe dann für mich privat im August 2010 "Digitalen Empfang" für 2,90€ gebucht.

Im Oktober 2011 habe ich dann zusätzlich "Privat HD" für 3€ im Monat gebucht. Auf meinen Rechnungen von 5,90€ stand zu diesem Zeitpunkt immer "Kabel Digital" für 2,90€ und "Privat HD" für 3€ im Monat.

Im Juni 2012 habe ich dann plötzlich eine Auftragsbestätigung bekommen, dass ich jetzt "Kabel Digital" für 0€ im Monat bekomme, weil der Hauseigentümer eine Vereinbarung mit Kabel Deutschland geschlossen hat, dass ich das als Mieter kostenlos bekomme, solange ich in dieser Wohnung wohne. Ich habe auf meinen Rechnungen über 3€ bis zum heutigen Tag also immer "Kabel Digital" für 0€ und "Privat HD" für 3€ stehen.

Jetzt habe ich aber in der Preisübersicht im Helpdesk (http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Preisübersicht) gesehen, dass unter den "Altkundenverträge, ENV mit VVO und Mehrnutzerverträge (MNV)" das Produkt "Digitaler Kabelanschluss" für meinen Vermieter bereits das Produkt "Kabel Digital HD" mit einschließt.

Also komme ich zu der Frage, warum muss ich denn weiterhin die 3€ für "Privat HD", was ja scheinbar inzwischen auch ein Produkt ist, das es gar nicht mehr gibt, zahlen?

Seht ihr das nicht auch so, dass ich die Privaten in HD inzwischen freigeschaltet bekommen sollte, auch wenn ich selber nichts mehr zahle, abgesehen von meinem Anteil in den Nebenkosten an den Vermieter natürlich?
Amadeus63
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Re: "Kabel Digital HD" bei Versorgungsvereinbarung

Beitrag von Amadeus63 »

Wenn Dein Vermieter bei KDG für das ganze Objekt "Kabel Digital HD" gebucht hat, dann solltest Du das Produkt inkl. der dazu benötigten Smartcard kostenlos bekommen und keinen zusätzlichen Monatsbeitrag entrichten müssen. Das sollte aber zweifelsfrei aus dem Vertrag des Vermieters mit der KDG hervorgehen und dort nachzulesen sein. Ich würde also den Vermieter darauf ansprechen.
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Pidi
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Re: "Kabel Digital HD" bei Versorgungsvereinbarung

Beitrag von Pidi »

Mmh, dann werde ich mal bei meinem Vermieter nachfragen. Keine Ahnung, ob die mir Auskunft über die Vertragsverhältnisse, geschweige denn die preislichen Konditionen geben werden.
Ich war jetzt einfach davon ausgegangen, dass das Produkt, das die haben, "Digitaler Kabelanschluss" sein muss. Und da ist ja das Produkt "Kabel Digital HD" bzw. die gelbe Spalte inklusive.
Vielleicht könnte ja auch einer der Medienberater hier im Forum Kontakt mit unserer Hausverwaltung aufnehmen und diese darüber informieren, dass sich das Produktportfolio seitdem die Privaten in SD nicht mehr verschlüsselt sind, verändert hat und die Vertragslage prüfen und denen ein Angebot machen?
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HSVMichi
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Re: "Kabel Digital HD" bei Versorgungsvereinbarung

Beitrag von HSVMichi »

Pidi hat geschrieben:Mmh, dann werde ich mal bei meinem Vermieter nachfragen. Keine Ahnung, ob die mir Auskunft über die Vertragsverhältnisse, geschweige denn die preislichen Konditionen geben werden.
Der Vermieter muss zu jedem erhobenen Posten in der Abrechnung der Mietnebenkosten auf Wunsch die Rechnungen vorzeigen.
Zumindest war es bisher immer so, wenn ich zum Mieterschutz gegangen bin, um zweifelhafte Abrechnungen überprüfen zu lassen.
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