Kabelfernsehen entdeckt

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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sankhi
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Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von sankhi »

Hallo :)

Seit einigen Tagen bin ich Kunde bei Kabel Deutschland, dazu mussten Techniker zu uns in's Haus und die haben bemerkt, dass der Kabelanschluss für das Fernsehen noch nicht deaktiviert wurde. Ich bin vor zwei Jahren in das Haus eingezogen und der Vorbesitzer hat das Kabelfernsehen gekündigt. Jedoch kam kein Techniker von Kabel Deutschland, um es zu deaktivieren. Habe auch einige Wochen danach angerufen damit ein Techniker vorbeikommt, aber es kam niemand. Dann haben wir es dabei belassen.

Als der Techniker kam, um bei uns Internet und Telefon einzurichten (ich war übrigens vorher bei Telekom), hat er bemerkt dass wir Fernsehen über Kabel Deutschland beziehen. Er hat gesagt, dass er es notieren und melden muss.. :-/

Jetzt mach ich mir Sorgen was passieren könnte, ob ich eine Geldstrafe zahlen muss... Wisst ihr vllt. was auf mich zukommen wird?
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von berlin69er »

Nein, eine Strafe musst du selbstverständlich nicht bezahlen! Wenn der Vormieter ordnungsgemäß gekündigt hat und KDG sich die Kosten der Abklemmung sparen will, ist das nicht dein Problem! Was passieren kann ist allerdings, dass dir ein Filter gesetzt wird, sodass du noch Internet nutzen kannst, das TV Signal allerdings nicht mehr. Wenn du das eh nicht nutzen willst, ist es letztlich auch egal. Es kann auch durchaus sein, dass du jetzt ungewollt Schreiben erhältst, in denen du nochmal explizit darauf hingewiesen wirst, dass jetzt bald abgeklemmt wird, da ein nicht angemeldeter Kabelanschluss genutzt wird. Wenn du Kabelanschluss nutzen willst, lass dich in keinem Fall zu einer übereilten Vertragsunterschrift hinreißen, sondern lass dich hier beraten, was das Beste für dich ist... ;)
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Besserwisser
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Besserwisser »

Und dein Antennenkabel vom TV ist natürlich rein zufällig in die Anschlußdose gekommen?

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berlin69er
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von berlin69er »

Ich kann nichts davon lesen, dass das Kabel in der Dose war/ist... ;)
Und wenn: ich denke nicht, dass KDG da irgendeine rechtliche Handhabe hätte, nachträglich irgendwas zu fordern! Anders würde der Fall liegen, wenn der TE einen Filter selbst entfernt hätte...
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Thyrael
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Thyrael »

Ich hab den Thread mal verschoben.
sankhi
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von sankhi »

ok, Dankeschön!

ihr habt mir sehr weitergeholfen :- )
guenter24
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von guenter24 »

berlin69er hat geschrieben:Ich kann nichts davon lesen, dass das Kabel in der Dose war/ist... ;)
Und wenn: ich denke nicht, dass KDG da irgendeine rechtliche Handhabe hätte, nachträglich irgendwas zu fordern! Anders würde der Fall liegen, wenn der TE einen Filter selbst entfernt hätte...
Wie sonst ist diese Aussage des TE zu bewerten?
"...hat er bemerkt dass wir Fernsehen über Kabel Deutschland beziehen"
Ich glaube schon, daß rückwirkend bis zum Einzugsdatum, maximal drei Jahre, Gebühren verlangt werden können.
Fabian
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Fabian »

guenter24 hat geschrieben: Ich glaube schon, daß rückwirkend bis zum Einzugsdatum, maximal drei Jahre, Gebühren verlangt werden können.
Es existierte aber kein Vertrag über diese Lieferung. KDG wurde auch telefonisch informiert, Kabel-TV zu deaktivieren.
sankhi hat geschrieben:Jedoch kam kein Techniker von Kabel Deutschland, um es zu deaktivieren. Habe auch einige Wochen danach angerufen damit ein Techniker vorbeikommt, aber es kam niemand.
Der Techniker hätte jetzt ein Filter setzen können. Da er das nicht gemacht hat, wird KDG behaupten, dass nunmehr ein Vertrag über Kabel TV zustande gekommen ist.

Deshalb würde ich schnellsmöglich KDG schriftlich auffordern, das TV-Filter zu setzen, da keine Absicht besteht, einen Vertrag über Kabel-TV abzuschliessen.
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exkarlibua
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von exkarlibua »

Fabian hat geschrieben: Der Techniker hätte jetzt ein Filter setzen können. Da er das nicht gemacht hat, wird KDG behaupten, dass nunmehr ein Vertrag über Kabel TV zustande gekommen ist.

Deshalb würde ich schnellsmöglich KDG schriftlich auffordern, das TV-Filter zu setzen, da keine Absicht besteht, einen Vertrag über Kabel-TV abzuschliessen.
Erstens wird KDG das nicht behaupten, und zweitens selbst wenn könnten sie dem TE damit allenfalls den Schuh aufblasen.
Der TE hat mit seiner telefonischen Aufforderung den Anschluss abzuklemmen eh schon mehr gemacht als er müsste.
Der Vormieter hat ordnungsgemäß gekündigt - Ende Gelände!
Es besteht zwischen dem TE und KDG kein Vertrag.
Eine Ware ungefragt und ohne Bestellung zu liefern und dann nach bester Mafiamanier ein Angebot machen, das man nicht ablehnen kann? Soweit sind wir dann ja wohl doch noch nicht.
Wenn der Techniker sagt "er müsse das melden", dann ist er ja offenbar schon der Dritte, nach Vormieter und TE.
Dass die Verplombungen nicht gesetzt werden passiert laufend, oft jahrelang. Das ist aber einzig und allein ein KDG-Problem.
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von berlin69er »

guenter24 hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Ich kann nichts davon lesen, dass das Kabel in der Dose war/ist... ;)
Und wenn: ich denke nicht, dass KDG da irgendeine rechtliche Handhabe hätte, nachträglich irgendwas zu fordern! Anders würde der Fall liegen, wenn der TE einen Filter selbst entfernt hätte...
Wie sonst ist diese Aussage des TE zu bewerten?
"...hat er bemerkt dass wir Fernsehen über Kabel Deutschland beziehen"Ich glaube schon, daß rückwirkend bis zum Einzugsdatum, maximal drei Jahre, Gebühren verlangt werden können.
Das heißt eben nicht unbedingt, dass das Kabel steckt, sondern kann auch heissen, dass das KDG Signal technisch verfügbar ist! Und selbst wenn das Kabel steckte, na und? Es ist nicht die Aufgabe des Mieters darauf hinzuweisen, dass das Signal noch anliegt. Wenn KDG nachwirkend Geld haben will, müssten sie zunächst mal nachweisen, wie hoch der "Schaden" ist und wie lange der TE die Leistung überhaupt tatsächlich in Anspruch genommen hat. Außerdem müssten sie nachweisen, dass sie alles möglich unternommen haben, den Bezug der "unberechtigten" Leistung zu unterbinden...
@exkarlibua: so sehe ich das auch!
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