Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Kabelanschlüssen in einem Zweiparteienhaus. Die Situation ist folgende:
- Vermieter wohnt im Erdgeschoss, benutzt und bezahlt Kabelanschluss
- Mieter (ich) wohnt in der oberen Wohnung, benutzt DVB-T, bezahlt keine Kabelgebühren über Nebenkosten
- die Kabelverteilung ist offenbar intern so gelegt, dass beide Wohnungen an den Verteiler angeschlossen sind
In der vergangenen Woche war ein Medienberater unangemeldet bei meinem Vermieter um den Kabelanschluss zu "prüfen". Dabei wurde meinem Vermieter vorgeworfen, dass der Kabelanschluss in der oberen Wohnung nicht anmeldet ist, aber trotzdem benutzt wird (was ich nicht tue, s.o.). Unter Androhung von Strafe etc. wurde dem Vermieter ein Vertrag für einen zweiten Kabelanschluss aufgezwungen.
Nun meine Fragen: Muss alleine aufgrund der technisch möglichen Verfügbarkeit ein Kabelvertrag für die obere Wohnung abgeschlossen werden, auch wenn dieser nicht benutzt wird? Hätte der Kabelanschluss in der oberen Wohnung zwingend "verplombt" werden müssen?
Vielen Dank und viele Grüße,
sys_engineer
Kabelanschluss im Zweiparteienhaus
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Re: Kabelanschluss im Zweiparteienhaus
Vertrag widerrufen und den Sachverhalt dem Beschwerdemanagement mitteilen. In diesem Fall hätte der MB lediglich darauf hinweisen müssen, dass für oben ein zweiter Vertrag gemacht werden müsste, wenn dort KDG genutzt wird.sys_engineer hat geschrieben: In der vergangenen Woche war ein Medienberater unangemeldet bei meinem Vermieter um den Kabelanschluss zu "prüfen". Dabei wurde meinem Vermieter vorgeworfen, dass der Kabelanschluss in der oberen Wohnung nicht anmeldet ist, aber trotzdem benutzt wird (was ich nicht tue, s.o.). Unter Androhung von Strafe etc. wurde dem Vermieter ein Vertrag für einen zweiten Kabelanschluss aufgezwungen.
Nein. KDG hat seine Anlagen vor nicht erlaubter Nutzung zu schützen oder muss damit leben, dass es Schwarzseher gibt. Es ist zwar auch nicht erlaubt, sich ohne Vertrag einfach anzuklemmen, aber das ist eher nachrangig.Nun meine Fragen: Muss alleine aufgrund der technisch möglichen Verfügbarkeit ein Kabelvertrag für die obere Wohnung abgeschlossen werden, auch wenn dieser nicht benutzt wird? Hätte der Kabelanschluss in der oberen Wohnung zwingend "verplombt" werden müssen?