klecar2 hat geschrieben:Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Antrag auf Rufnummernportierung durfte frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden.
Gilt nur für Mobilfunkrufnummern...
klecar2 hat geschrieben:
Seit 2012 ist auch die sofortige Rufnummernmitnahme möglich.
Gilt ebenfalls nur für Mobilfunkrufnummern...
klecar2 hat geschrieben:
Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.
immernoch das selbe....Mobilfunkrufnummern
klecar2 hat geschrieben:
Quelle Wikipedia
Ja...das steht dort, aber du solltest vor dem Zitieren aus einer Quelle genau lesen...Das alles steht unter der Teilüberschrift Mobilfunk.
So und nun sag ich mal wie es richtig geht
Kündigung muss nicht selbst vom Kunden ausgesprochen werden. Diese erfolgt standardmäßig über den Portierungsauftrag selbst. Es gibt keine festgelegte Zeit vor dem möglichen Portierungstermin in dem die Kündigung erfolgen muss...die 123 sind im Bereich Festnetz absoluter Mumpitz.
Das einzige was man beachten muss ist die Kündigungsfrist des Vertrages beim alten Provider. Da der Auftrag die Kündigung enthält, muss der Auftrag rechtzeitig eingehen, damit sich der Vertrag nicht verlängert!
Der vorzeitigen Mitnahme der Rufnummer (vor Auslaufen des Vertrages) wird bei allen Anbieter nicht standardmäßig angeboten, kann aber explizit beauftragt werden, wobei der abgebende Provider diesem Wunsch aber nicht nachkommen muss.
Sollte die Kündigung vom Kunden selbst aufgesprochen werden und der Vertrag ist bereits beendet, dann gilt die Regel: Die Rufnummer verbleibt noch 90 Tage nach Abschaltung im Bestand beim alten Provider und ist damit auch noch portierbar. Erst nach dieser Frist geht die Rufnummer wieder an den ursprünglichen Provider zurück und kann dort an neue Kunden vergeben werden.
Soooo.... und um auch mal ne Quelle zu nennen :
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... epage.html
Da steht alles Wichtige, was man wissen sollte....das TKG §46 (
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html) könnte ich auch zitieren... bring an der aber Stelle wenig, da die FAQ's der BNetzA für uns Normalsterbliche besser geeignet sind und alle wesentlichen Infos's enthalten