da mich KD nur noch ankotzt im moment


Kündigungsfristen beachten! Hier die aktuellen AGB Punkt 10.2:Schoppenkönig hat geschrieben:heyho,
da mich KD nur noch ankotzt im momentund der vertrag am 1.1 endet,wollte ich den vertrag kündigen und dann nicht mehr weiterlaufen lassen.
Damit wäre also der allerletzte Tag, an dem die Kündigung bei KDG gewesen sein müsste, der 20.11. gewesen.Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um
weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt
werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis
zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
Ich dachte du magst den Laden nicht. Da wäre er ja schlecht von dir beraten.Wenn mein Mitbewohner jetzt (oder dann halt) das gleiche Angebot bestellt,
Naja. Dein Modem zurückschicken, das neue Modem entweder zur Selbstinstallation geschickt bekommen oder vom Techniker einrichten lassen. Der will nen Termin mit dir machen und so weiter.und wie lange dauert es bis Internet und Telefon wieder gehen?
Das Versprechen sagt nicht, dass du die Leistung bekommst. Es sagt,mason hat geschrieben:Das Leistungsversprechen kannst du in die Tonne stopfen.
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Und wenn die Lösung im Zweifelsfall die Vertragsaufhebung wäre.Leistungs-Garantie
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Testen ohne Risiko -> gab doch schon Leute, die berichteten, dass die ersten Wochen alles reibungslos lief und dann erst später die Probleme auftauchten wie z. B. überlastete Segmente (ein Schelm, wer Böses denkt)Das Kabel-Power-Versprechen:
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Die Aussage wird ad absurdum geführt, da KDG seine Kunden in 2. Klassen einteilt und entsprechend behandelt:Für Kabel Deutschland zählt vor allem eines: Jedem einzelnen Kunden unsere bestmögliche Internetqualität zu bieten und entsprechend hohe Bandbreiten zur Verfügung zu stellen.
Wie es in der Realität aussieht, wissen wir ja alle....können Bandbreiten für Filesharing-Anwendungen bei Bedarf für kurze Zeit reduziert werden.
Das ist eben bei dieser Garantie nicht so.mason hat geschrieben:Leistungsgarantie -> einfach lachhaft. Und die Vertragsaufhebung wird fast nie von KDG Seite aus angeboten. Kündigt der Kunde ausserordentlich wegen nicht erbrachter Leistungen, wandelt KDG die immer erst in eine Kündigung zum normalen Vertragsende um.