Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Fragenfrager
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Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von Fragenfrager »

Hallo zusammen,

seit ca. 1 1/2 Wochen habe ich Probleme mit den digitalen Sendern RTL, Sat1, SR Fernsehen und ARTE HD (weitere Sender habe ich nicht gesucht) und habe dies KD gemeldet.

Mein Kabelanschluss wird kostentechnisch über die Miete abgegolten und von einem Hausverwalter verwaltet.

Nach einigen Telefonaten mit KD habe ich nun herausbekommen, dass bis zum Hausanschluss alle Fehler von KD behoben wurden und es sich nun um einen hausinternen Fehler handelt (Verstärker sollen defekt oder nicht mehr kompatibel sein??). Zufälligerweise konnte ich Kontakt zu der mit dem internen Fehler beauftragten Firma aufnehmen, welche mir sagte, dass der Vermieter sich weigert die Kosten für die Reparatur freizugeben (wohl nach dem Motto: Die wollen mir nur etwas verkaufen). Diese Firma hat nun eine Anfrage an KD gestellt, um sich die Kosten wohl nochmal "bestätigen" zu lassen und somit den Hausverwalter zur Reparatur zu überzeugen.

Meine Frage an dieser Stelle bei der ich auf eure Erfahrungen hoffe: Habe ich das Recht auf eine Entschädigung für die bezahlte Leistung welche ich nicht in Anspruch nehmen kann (Mietkürzung?) ? Wenn ja, wo mach ich das geltend? Über den Hausverwalter oder den Vermieter? Auf welcher Grundlage würde ein Betrag ermittelt werden?

Mir ist durchaus bewusst, dass es sich hierbei nicht um ein direktes Thema zu "Kabel Deutschland" handelt...

...und folgende Fragen kann ich schon jetzt beantworten: Ich habe meinen Reciever bereits "resetted" und mehrfach einen Sendersuchlauf gestartet. Die SuFu hat mich leider nicht weitergebracht!

Ich hoffe wie gesagt auf eventuelle Erfahrungen und bedanke mich im Voraus vielmals!

:kaffee:
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HSVMichi
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Re: Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von HSVMichi »

Habe auf die Schnelle ein Urteil gefunden, demnach um 2% gekürzt werden könnte. OHNE GEWÄHR!

http://www.mietrecht-information.de/Mie ... pfang.html

Ich würde der Verwaltung erst einmal eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und ab sofort bei den Mietabzügen als Text "unter Vorbehalt" darunter setzen.

Ich bin mal vor vielen Jahren in einem Mieterschutzverein beigetreten (z.Z.36 €/Jahr Beitrag) und habe dadurch schon sehr viel geld gespart (falsche Nebenkostenabrechnungen, unberechtigte Mieterhöhungen). :D Und so einen Fall würde ich einfach den dort tätigen Anwälten übergeben. Denn man kann viel falsch machen, wenn man auf sich alleine gestellt ist.
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Fragenfrager
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Re: Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von Fragenfrager »

Vielen Dank für deine Antwort! :anbet:
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berlin69er
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Re: Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von berlin69er »

Wichtig ist aber immer dem Vermieter eine genügend lange Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen & in dieser dann die Mietkürzung anzukündigen. 2 Wochen Fristsetzung reichen in diesem Fall vollkommen aus. Ist der Mangel beseitigt, muss die Miete ab dem Zeitpunkt wieder voll, aber der gekürzte Teil nicht nachgezahlt werden. Nur für den Fall, dass doch KDG für die Störung verantwortlich sein sollte, könntest du zur Nachzahlung verpflichtet werden.
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grasi
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Re: Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von grasi »

Hatte mal eine ähnliche Situation bei einem Bekannten.

Bei ihm gab es bei einigen digitalen Sendern - insbesondere den HD-Sendern - Empfangsstörungen. Problem war dort dann auch noch, dass es sich um ein Haus mit mehreren verschiedenen Vermietern handelte und ein einzelner da nicht einfach eine Reparatur beauftragen konnte.

Nachdem aber die analogen und die digitalen SD-Programme einwandfrei funktionierten, wurde nichts gemacht, da ja die "Grundversorgung" funktionierte. Problem war dort vor allem die Frequenz der HD-Sender, die der Verstärker aus den 90er-Jahren nicht unterstützte.
So steht es ja in dem Link von HSVMichi weiter unten: "Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter die Antennenanlage so modernisiert, dass außer den bisher empfangbaren Programmen noch weitere gesehen werden können (AG Köln, Az. 154 C 1058/79, aus WM 1980, S. 125)"

Es kommt halt auch immer darauf an, was genau im Mietvertrag steht zum Thema Kabelanschluss. Mein Bekannter hat zwischenzeitlich Entertain und seitdem Ruhe.

Also würde ich erst mal im Mietvertrag nachschauen. Wenn dort "digitales Fernsehen" explizit aufgeführt ist, dann MUSS es auch funktionieren.
Zuletzt geändert von grasi am 06.11.2012, 12:37, insgesamt 2-mal geändert.
damir30
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Re: Rechte bei Kabel-Empfang über Miete

Beitrag von damir30 »

Hallo ,

habe auch gerade dieses Problem. Werde wohl auch den Mietvertrag rauskramen... Super :cry:

Gruß
Damir