beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

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Holgis
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beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Holgis »

Hallo,

nach nun einem Jahr hier vor Ort muss ich beruflich auf Dauer nach NRW verziehen.

In NRW gibt es kein Kabeldeutschland, die Hotline half mir nicht wirklich weiter Fragen dazu:

ich habe gelesen das KD wenn an neuem Wohnort Leistungserbringung möglich ist, jemanden aus den Vertrag entlässt.

Hat da jemand Erfahrung mit, werden irgendwelche Restlaufzeiten berechnet, Abschlagssummen?

Hat jemand die entsprechende Faxummer von dem dafür zuständigen Sachbereich?

Welche Unterlagen muss ich da mitschicken, wenn ich kündigen aus den oben genannten Grund möchte?

Danke

Grüße
Holgis
Newty
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Newty »

Holgis hat geschrieben: Hat da jemand Erfahrung mit, werden irgendwelche Restlaufzeiten berechnet, Abschlagssummen?
Bei meinem letzten Umzug lief das alles Reibungslos und ohne weitere Kosten. Der TV-Vertrag wurde umgezogen, der Internetvertrag ohne Abschläge oder irgendwelchen Firlefanz aufgelöst.
Hat jemand die entsprechende Faxummer von dem dafür zuständigen Sachbereich?
Ich würde den einfachen Weg gehen und mich dumm stellen: Das Umzugsformular auf der Homepage. Du erhälst dann Post, aus der hervorgeht, wie es weiter geht und welche Unterlagen man von dir haben will. In der Regel ist das eine Meldebescheinigung oder die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung. Bei mir forderte man aber zum Beispiel gar nichts ab.
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Bubblegum
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Bubblegum »

KD entläßt den Kunden grundsätzlich aus dem Vertrag, wenn dieser an der neuen Anschrift nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Da bei eingehender Kündigung ohne Nachweis der Vertrag / die Verträge zunächst nur zum Ende der Mindest-/ Folgelaufzeit beendet werden, ist das nachträgliche Einreichen des Nachweises erforderlich.
Erst mit Erreichen des Umzugsdatums und dem Nachweis erfolgt dann die endgültige Vertragskündigung, für die es dann eine neue und angepasste Kündigungsbestätigung gibt.

Um eine ungewollte Überzahlung zu vermeiden, kann die Einzugsermächtigung zwar vorher widerrufen werden. Dies birgt aber die Gefahr, dass die anteilige oder letzte Rechnung nicht beglichen wird oder wegen der dann geänderten Adresse nicht ankommt. Bleibt diese bestehen, wird abgebucht und eine Überzahlung erstattet. Wird nicht rumgewurschtelt, klappt dies auch problemlos. Voraussetzung: Leihgeräte müssen bis dahin zurück sein.

Empfohlener Ablauf:
1. schriftliche Kündigung der Verträge, möglichst bereits unter Angabe der neuen Anschrift
2. Nachreichen des Umzugsnachweises

Nachtrag:
Ansprechpartner ist der Kundenservice, Fax-Nr. (0180) 5 29 99 25 * kostenpflichtige Nummer
Kosten für die vorzeitige Beendigung berechnet KD nicht.
carsten65
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von carsten65 »

So weit so gut.
Bislang hat KDG wohl immer/meist so gehandelt und es ist nicht zu erwarten, dass es anders gehandhabt werden wird.
Aaaaber, das ist Kulanz. Rein rechtlich kann KDG auf Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit bestehe.
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Bubblegum
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Bubblegum »

Allerdings eine Kulanz, die KD schon gefühlte Ewigkeit gewährt. Seit der Änderung des TKG besteht nunmehr eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit wegen Umzug für Telefonverträge. Die Kündigungsfrist von drei Monaten, die nunmehr auch möglich wäre, fordert KD auch nicht ein. Voraussetzung ist bloß die vorherige Mitteilung und später ein Umzugsnachweis.

Btw: Weshalb ist die Änderung und Kündigungsmöglichkeit nicht gleich für alle Verträge so geändert worden ...
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Abuelo
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Abuelo »

Guten Morgen Alle!

Bei mir gibt es im Oktober den umgekehrten Weg, von NRW (Unitymedia) nach Bremen (KD). Unitymedia ist sehr, sehr UNkooperativ. Die akzeptieren nicht einmal eine Kopie des Mietvertrages mit einem sehr großen Wohnungsunternehmen (GEWOBA). Nur der amtlichen Umzugsbestätigung wird geglaubt. Sie unterstellen also, dass alle ihre Kunden Betrüger sind! Bin ich froh, von diesem "Verein" loszukommen :motz:

Sollte es im Leben noch einmal nach NRW gehen (müssen), niemals wieder Unitymedia!!! Sehr schlechter Service :wand:

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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von VBE-Berlin »

Abuelo hat geschrieben:Die akzeptieren nicht einmal eine Kopie des Mietvertrages mit einem sehr großen Wohnungsunternehmen (GEWOBA). Nur der amtlichen Umzugsbestätigung wird geglaubt.
Was beweist denn der neue Mietvertrag?

Entlassungsgrund aus dem alten Vertrag ist, dass Du die alte Wohnung aufgibst.

Das steht auf Deinem neuen Mietvertrag?
Kann ich mir nicht vorstellen.

Es gibt viele Menschen, die aus familiären oder arbeitstechnischen Gründen mehrere Wohnungen haben.

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Abuelo
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Abuelo »

@MB-Berlin,

ich bin mir sicher, Du willst mein Anliegen nicht verstehen! Ich habe gekündigt, weil ich umziehe. Nicht weil ich mir einen 2. Wohnsitz zulegen will!
Ich gehöre zu der Generation, die frühger noch per Telefon etwas bestellen konnte, die Lieferung kam, Rechnung beiliegend oder aber sie kam per Post und man bezahlte! Heute wird dem "König Kunde" unterstellt, dass er betrügen will. Etwaiger Schriftverkehr geht nur noch in Textbausteinen. Mehr schaffen die heutigen Mitarbeiter scheinbar nicht. Das beweisen auch die Pressebeiträge jüngster Zeit über das "Können" derzeitiger Studenten, Hochschüler usw.

Der Abuelo grüßt nach Berlin :fahne:
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von VBE-Berlin »

Abuelo hat geschrieben:@MB-Berlin,

ich bin mir sicher, Du willst mein Anliegen nicht verstehen! Ich habe gekündigt, weil ich umziehe. Nicht weil ich mir einen 2. Wohnsitz zulegen will!
Natürlich verstehe ich Dich.

Leider sind nicht alle Leute so ehrlich wie du.
Daher wird eben dieser Nachweis in dieser Form gefordert.

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Abuelo
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Re: beruflicher Umzug nach NRW, Fragen:

Beitrag von Abuelo »

Ja, sag ich doch, die unterstellen allen Kunden zunächst einmal, dass sie Betrüger sind. Stehen diese Untersteller selbst einmal vor Gericht, dann verlangen sie aber für sich "zunächst erst einmal die Unschuldsvermutung" und "im Zweifel für den Angeklagten".
Ich werde ihnen natürlich auch noch die Umzugsbestätigung zusenden, werde aber nicht nachlassen zu sagen "Unitymedia, Deutschlands Firma mit dem schlechtesten Service!"
Abuelo
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