Aloha,
ich frage hier mal für Jemanden etwas nach, folgendes:
Kunde bei 1&1, die bekamen den Umzug absolut nicht auf die Reihe.
Kunde kündigte 1&1 und wechselte zu KD mit dem Restlaufzeitprogramm.
Da nach fast 4 Wochen immer noch keine Kündigungsbestätigung seitens 1&1 bekommen. Eher im Gegenteil, heute teilte der Laden mit das ein komplett neuer Auftrag da sei.
KD hat nun die Zahlungen veranlasst für die monatlichen KD Gebühren da die Kündigungsbestätigung nicht da ist.
Kunde hat nun seine Kündigung (1&1) an KD geschickt um zu zeigen das Kunde auch gekündigt hat.
Hat Kunde hier eine Möglichkeit, sollte 1&1 sich weiter Stur stellen, an das Restlaufzeitprogramm zu kommen? Der Vertrag (1&1) wird vom Kunden nicht länger wie 10/2012 geführt. Ab dann werden die Monatlichen Zahlungen storniert da ab dann der Vertrag regulär mit Kündigungsfrist vorbei wäre und, wenn 1&1 weiterhin sich Stur stellt, rechtliche Schritte eingeleitet.
Gruß
Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Restlaufzeitaktion gibt es nur mit der Kündigungsbestätigung. Außerdem ist die 1und1 dazu verpflichtet eine eingehende Kündigung zu bestätigen. Sehe da also kein Problem. Die können sich höchstens stur stellen und sagen wir kündigen erst 2014 oder so...aber eine Kündigung bestätigen müssen sie, ohne "Wenn und Aber"Teuto hat geschrieben:Aloha,
ich frage hier mal für Jemanden etwas nach, folgendes:
Kunde bei 1&1, die bekamen den Umzug absolut nicht auf die Reihe.
Kunde kündigte 1&1 und wechselte zu KD mit dem Restlaufzeitprogramm.
Da nach fast 4 Wochen immer noch keine Kündigungsbestätigung seitens 1&1 bekommen. Eher im Gegenteil, heute teilte der Laden mit das ein komplett neuer Auftrag da sei.
KD hat nun die Zahlungen veranlasst für die monatlichen KD Gebühren da die Kündigungsbestätigung nicht da ist.
Kunde hat nun seine Kündigung (1&1) an KD geschickt um zu zeigen das Kunde auch gekündigt hat.
Hat Kunde hier eine Möglichkeit, sollte 1&1 sich weiter Stur stellen, an das Restlaufzeitprogramm zu kommen? Der Vertrag (1&1) wird vom Kunden nicht länger wie 10/2012 geführt. Ab dann werden die Monatlichen Zahlungen storniert da ab dann der Vertrag regulär mit Kündigungsfrist vorbei wäre und, wenn 1&1 weiterhin sich Stur stellt, rechtliche Schritte eingeleitet.
Gruß
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Bei einigen Anbietern verlängert sich die Vertragslaufzeit bei einem Umzug. Bei der TCOm zB kriegst du bei einem Umzug einen Neuvertrag mit 2 Jahre aufgedrückt. Wenn 1&! das genauso handhabt wird das mit dem Zahlung einstellen - fürchte ich - ein Problem, denn 1&1 wäre dann berechtigt die Zahlung einzufordern. Sowas sollte man lieber vor Vertragsabschluss bei einem anderen Anbieter klären.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
-> TKG, §46 Anbieterwechsel und Umzug (8)Bei einigen Anbietern verlängert sich die Vertragslaufzeit bei einem Umzug.
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. (...) Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Zuletzt geändert von Bubblegum am 10.08.2012, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Das ist die Neuerung, die noch nicht offiziell gilt. Die TCOM verfährt immernoch genauso bei Umzug, 2 Jahre Neuvertrag. Ich würd an seiner Stelle lieber mal bei 1&1 nachfragen. Und soweit ich verstanden habe war der Umzug schon vor geraumer Zeit, also uU sogar vor Mai.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Wieso sollte 1&1 dazu verpflichtet sein? Soweit mir bekannt ist, ist eine Kündigung rechtlich gesehen eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Es reicht für die Gültigkeit aus, wenn eine Seite diese vornimmt und erklärt. Eine Bestätigung des Eingangs und dementsprechend eine Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig.Anudeath hat geschrieben:Außerdem ist die 1und1 dazu verpflichtet eine eingehende Kündigung zu bestätigen. Sehe da also kein Problem.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Seit dem 10.5. gilt dieser Passus im TKG-ThorKonnat hat geschrieben:Das ist die Neuerung, die noch nicht offiziell gilt.
Dann sollte die T-Com mal schnell Ihre Verfahrensregeln umstellen.
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Re: Restlaufzeitprogramm - ohne Kündigungsbestätigung
Hat die Telekom bereits. Habe mich letztens erst aufgrund meines Umzugs darüber informiert, wie die einzelnen Anbieter das handhaben mit Umzugspauschalen & Vertragslaufzeit.
Man kann bei der DTAG einen neuen 2 Jahresvertrag beziehen oder aber auf die alte Vertragslaufzeit bestehen, zahlt dann imho mehr Gebühren für den Umzug.
@Topic:
Nein, ohne Kündigungsbestätigung gibt es keine Gutschrift.
Allerdings spielt es für KDG keine Rolle, wann diese eingeht, ob nun nach 1, 3 oder 6 Monaten, die Gutschrift erhält man.
Wobei das natürlich gerade in der Anfangszeit sehr ärgerlich ist mit der Doppelbelastung.
Man kann bei der DTAG einen neuen 2 Jahresvertrag beziehen oder aber auf die alte Vertragslaufzeit bestehen, zahlt dann imho mehr Gebühren für den Umzug.
@Topic:
Nein, ohne Kündigungsbestätigung gibt es keine Gutschrift.
Allerdings spielt es für KDG keine Rolle, wann diese eingeht, ob nun nach 1, 3 oder 6 Monaten, die Gutschrift erhält man.
Wobei das natürlich gerade in der Anfangszeit sehr ärgerlich ist mit der Doppelbelastung.
-Für KDG tätig-
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