Ich habe folgendes Problem,
Im November 2010 zog ich von einer Wohnung in mein Eigentumshaus. (Doppelhaushälfte Erstbezug)
Ich war bis zu dem Zeitpunkt Kabel Deutschland Kunde und wollte es auch bleiben.
Die Techniker kamen um am Übergabepunkt Kabel Deutschland freizuschalten aber fanden den Übergabepunkt nicht.
Es stellte sich heraus, dass das Haus was auf dem Grundstück stand und abgerissen wurde (stattdessen wurden Doppelhaushälften errichtet) Kabel Anschluss hatte, der aber nun auch durch den Abriss weg war.
Durch extreme berufliche Abwesenheit, kam ich erst im Sommer diesen Jahres dazu, den Vertrag zu kündigen.
In nem Kabel Deutschland Point wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf die komplette Rückzahlung seit dem Umzug habe.
Nun kam meine Kündigungsbestätigung von Kabel Deutschland, aber ohne Rückzahlungsmodalitäten.
Eine Nachfrage bei der Hotline brachte auch keinen erwünschten Erfolg, die Dame wusste nicht wie sie verfahren solle und stellte mich durch an die Techniker Hotline, die konnten mir auch nicht weiter helfen, danach war ich wieder in einer 9-minütigen Warteschleife und ich legte auf. Ich werde es morgen nochmal versuchen.
Nun aber meine Frage, besteht Anspruch auf Rückzahlung für mich durch nicht erbrachte Leistungen?
Und wenn ja, wie und durch welche Gesetze wird das begründet?
Ich muss da morgen mit Argumenten wirklich glänzen können.

Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden.
Greetings, Andreas.