Kabel - nicht erbrachte Leistung -> Rückzahlung?

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Andy-1982p
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Kabel - nicht erbrachte Leistung -> Rückzahlung?

Beitrag von Andy-1982p »

Moin Moin,

Ich habe folgendes Problem,
Im November 2010 zog ich von einer Wohnung in mein Eigentumshaus. (Doppelhaushälfte Erstbezug)
Ich war bis zu dem Zeitpunkt Kabel Deutschland Kunde und wollte es auch bleiben.

Die Techniker kamen um am Übergabepunkt Kabel Deutschland freizuschalten aber fanden den Übergabepunkt nicht.
Es stellte sich heraus, dass das Haus was auf dem Grundstück stand und abgerissen wurde (stattdessen wurden Doppelhaushälften errichtet) Kabel Anschluss hatte, der aber nun auch durch den Abriss weg war.

Durch extreme berufliche Abwesenheit, kam ich erst im Sommer diesen Jahres dazu, den Vertrag zu kündigen.
In nem Kabel Deutschland Point wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf die komplette Rückzahlung seit dem Umzug habe.

Nun kam meine Kündigungsbestätigung von Kabel Deutschland, aber ohne Rückzahlungsmodalitäten.
Eine Nachfrage bei der Hotline brachte auch keinen erwünschten Erfolg, die Dame wusste nicht wie sie verfahren solle und stellte mich durch an die Techniker Hotline, die konnten mir auch nicht weiter helfen, danach war ich wieder in einer 9-minütigen Warteschleife und ich legte auf. Ich werde es morgen nochmal versuchen.

Nun aber meine Frage, besteht Anspruch auf Rückzahlung für mich durch nicht erbrachte Leistungen?
Und wenn ja, wie und durch welche Gesetze wird das begründet?
Ich muss da morgen mit Argumenten wirklich glänzen können. ;-)

Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden.

Greetings, Andreas.
Mosskwa
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Re: Kabel - nicht erbrachte Leistung -> Rückzahlung?

Beitrag von Mosskwa »

Meiner Meinung nach ja, sofern irgendwie nachgewiesen werden kann, dass eine Installation nicht möglich war. Hast du ggf. irgendnen Wisch vom Techniker, der das bestätigt?
Andy-1982p
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Re: Kabel - nicht erbrachte Leistung -> Rückzahlung?

Beitrag von Andy-1982p »

leider nein, aber der kabel deutschland aussendienstler müsste das bestätigen können, sofern er ehrlich ist.
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ybbac
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Re: Kabel - nicht erbrachte Leistung -> Rückzahlung?

Beitrag von ybbac »

Kündigungen müssen jedoch immer rechtzeitig eingehen.

Als die Techniker damals also sagten, es würde nicht gehen, hätten die es zwar weiterleiten müssen, wodurch du eine Bestätigung über die Nichtversorgbarkeit erhalten hättest.

Nun jedoch sind bereits über 1,5 Jahre vergangen. Bei Internet & Telefon ist dies eine andere Geschichte, da gibt das Modem eine Rückmeldung, wenn dies nicht passiert, gibt es auch keinen Anschluss an der neuen Adresse.

Mit viel Glück gibt es einen Teil der erbrachten Zahlungen zurück, jedoch kann ich mir vorstellen, dass das nicht zur Regel gehört.



Hatte schon Kunden, die seit 15 Jahren 2 Kabelanschlussverträge auf die gleiche Wohnung liefen ließen (verschiedene Namen) und das erst jetzt bemerkten...


Rückwirkende Kündigungen gibt es nur, wenn ein Nachweis vorliegt und können maximal bis zum Eingang der ersten Kündigung reichen. (Mal abgesehen von Todesfällen, wo andere Regelungen gelten).