Portierung Festnetz!!!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Portierung Festnetz!!!
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir mal kurz Auskunft geben.
Mein Vodafone Vertrag ist letzte Woche ausgelaufen. Hatte den Termin total verpennt und mich um nichts neues gekümmert. Da war natürlich einfach die Leitung irgendwann tot. Da ich meine Festnetznummer, die ich seit ewigkeiten habe, unter gar keinen Umständen verlieren wollte, bin ich zu Kabel Deutschland gegangen weil die mir in 2 Filialen versichert haben das ich die Rufnummer nachtraglich behalten könnte.
Nun bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher und habe Angst das mir da was falsches erzählt wurde. Muss Vodafone bei einem abgelaufenen Vertrag der Portierung zustimmen, oder können die sich da einfach Querstellen?????
Den Portierungsantrag von kabel deutschland habe ich bereits weggefaxt, das war am 9ten Tag nach EndeAbschaltung meines Vodafone Vertrages.
Wäre sehr verbunden für Antworten.
Vielen Dank!!!!
ich hoffe jemand kann mir mal kurz Auskunft geben.
Mein Vodafone Vertrag ist letzte Woche ausgelaufen. Hatte den Termin total verpennt und mich um nichts neues gekümmert. Da war natürlich einfach die Leitung irgendwann tot. Da ich meine Festnetznummer, die ich seit ewigkeiten habe, unter gar keinen Umständen verlieren wollte, bin ich zu Kabel Deutschland gegangen weil die mir in 2 Filialen versichert haben das ich die Rufnummer nachtraglich behalten könnte.
Nun bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher und habe Angst das mir da was falsches erzählt wurde. Muss Vodafone bei einem abgelaufenen Vertrag der Portierung zustimmen, oder können die sich da einfach Querstellen?????
Den Portierungsantrag von kabel deutschland habe ich bereits weggefaxt, das war am 9ten Tag nach EndeAbschaltung meines Vodafone Vertrages.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Bis zu 3 Monate nach Kündigungen können Rufnummern portiert werden, ist gesetzlich so geregelt.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Danke für die schnelle Antwortandreasabaad hat geschrieben:Bis zu 3 Monate nach Kündigungen können Rufnummern portiert werden, ist gesetzlich so geregelt.

In einem Telekom shop wurde mir zB. gesagt das ich bei einem Wechsel zu Telekom die Nummer nicht mitnehemen könnte. Würde unter keinen Umständen mehr gehen weil mein Vodafone Vertrag ja schon abgelaufen ist und die Nummer erstmal 5 jahre nicht verfügbar wäre.
Kann man mal sehen was einem teilweise für Quatsch erzählt wird.
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Re: Portierung Festnetz!!!
andreasabaad hat geschrieben:Bis zu 3 Monate nach Kündigungen können Rufnummern portiert werden, ist gesetzlich so geregelt.
Dass ist gesetzlich so geregelt.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Das ist gesetzlich so geregelt.andreasabaad hat geschrieben:andreasabaad hat geschrieben:Bis zu 3 Monate nach Kündigungen können Rufnummern portiert werden, ist gesetzlich so geregelt.
Dass ist gesetzlich so geregelt.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Das ist gesetzlich so geregelt?Olliberlin hat geschrieben:Das ist gesetzlich so geregelt.andreasabaad hat geschrieben:andreasabaad hat geschrieben:Bis zu 3 Monate nach Kündigungen können Rufnummern portiert werden, ist gesetzlich so geregelt.
Dass ist gesetzlich so geregelt.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Das stimmt so nicht ganz. Es ist richtig, dass die Portierung bis zu 3 Monate nach Kündigung des Altvertrages durchgeführt werden kann (nachzulesen auf der HP der BNetzA), dies aber auf reine Kulanz des Anbieters beruht, da das Vertragsverhältnis bereits gekündigt wurde. Im Normallfall kriegt man die Nummer trotzdem, muß man aber nicht wenn der alte Anbieter sich querstellt.
Zuletzt geändert von ThorKonnat am 09.07.2012, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Portierung Festnetz!!!
Sind wir hier im Kindergarten oder was? Jemand nen Papagei im Käfig vergessen?
Also, das ist festgelegt im TKG. Nachzulesen auf den Seiten der BNetzA.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verb ... quote]Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.[/quote]
Also, das ist festgelegt im TKG. Nachzulesen auf den Seiten der BNetzA.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verb ... quote]Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.[/quote]
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Re: Portierung Festnetz!!!
Im TKG steht dazu NICHTS. Ich habe auch nur die nicht rechtsverbindliche Linksquelle:Bielo hat geschrieben:Hast du dazu mal die Rechtsquelle?
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verb ... l?nn=68532
Da steht nur "soll ... 3 Monate".
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