Kündigungsrecht
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Kündigungsrecht
Guten tag,
ich habe da ein problem mit KD und wollte gerne wissen ob ich da ein sonderküdigungsrecht vieleicht habe.
Es fing jetzt am 28.3 diesen jahres an,da haben sie versucht abzubuchen was natürlich nicht funktioniert hat,da ich erst am ersten geld bekomme und nicht vorher.also habe ich von ihnen post bekommen ich soll den betrag doch bitte bis da und dahin überweisen,ist ja alles kein problem,aber was ich nicht gesehen hatte ist das sie es eintag bevor ich es überwiesen habe schon abgebucht hatten(dies hab ich leider auch erst am nachmittag bemerkt),und habe es dann wieder zurückholen lassen,leider mußten sie das zurück holen was KD abgebucht hat (meins ging nicht mehr zurückzuholen,war schon raus).dann hatte ich kurze später den nächsten brief bekommen und war verwundert das ich aufeinmal was über 40€ zu zahlen hatte und wollte sie halt anrufen(war am 30.5),kein problem gesagt getan,der erste hob ja auch nach ein paar sekunden ab,mußte mich aber weiter verbinden,dachte halt ok wird ja nicht so launge dauern (es war nachmittag halb 5 rum),das ende vom lied ist das ich fast 80 min in der leitung war und keiner abgehoben hatte(in der zeit mich um mein kind gekümmert,hab ich ja auch noch daheim).da hab ich dann nach ein paar tagen an KD geschrieben und bis heute keine antwort auf meine nachricht bekommen,dafür aber die 2 mahnung!!!ich nun natürlich versucht wieder jemand zu erreichen aber das hat ewig gedauert,heute ging nun endlich mal jemand dran und sagte doch das es meine schuld ist das es so weit gekommen ist!!!und dafür das ich mich veersucht habe zu melden gibt es nicht mal eine entschuldigung!!!
mein problem jetzt ist kann ich sonderkündigunsrecht geltent machen?da in meinem vertrag steht das erst zum 1. des monats abgebucht wird so lang nix anderes vereinbart es(steht so drinnen),und auch weil ich das mit der frau auch so vereinbart habe,die mit mir den vertrag gemacht hat.
ich habe da ein problem mit KD und wollte gerne wissen ob ich da ein sonderküdigungsrecht vieleicht habe.
Es fing jetzt am 28.3 diesen jahres an,da haben sie versucht abzubuchen was natürlich nicht funktioniert hat,da ich erst am ersten geld bekomme und nicht vorher.also habe ich von ihnen post bekommen ich soll den betrag doch bitte bis da und dahin überweisen,ist ja alles kein problem,aber was ich nicht gesehen hatte ist das sie es eintag bevor ich es überwiesen habe schon abgebucht hatten(dies hab ich leider auch erst am nachmittag bemerkt),und habe es dann wieder zurückholen lassen,leider mußten sie das zurück holen was KD abgebucht hat (meins ging nicht mehr zurückzuholen,war schon raus).dann hatte ich kurze später den nächsten brief bekommen und war verwundert das ich aufeinmal was über 40€ zu zahlen hatte und wollte sie halt anrufen(war am 30.5),kein problem gesagt getan,der erste hob ja auch nach ein paar sekunden ab,mußte mich aber weiter verbinden,dachte halt ok wird ja nicht so launge dauern (es war nachmittag halb 5 rum),das ende vom lied ist das ich fast 80 min in der leitung war und keiner abgehoben hatte(in der zeit mich um mein kind gekümmert,hab ich ja auch noch daheim).da hab ich dann nach ein paar tagen an KD geschrieben und bis heute keine antwort auf meine nachricht bekommen,dafür aber die 2 mahnung!!!ich nun natürlich versucht wieder jemand zu erreichen aber das hat ewig gedauert,heute ging nun endlich mal jemand dran und sagte doch das es meine schuld ist das es so weit gekommen ist!!!und dafür das ich mich veersucht habe zu melden gibt es nicht mal eine entschuldigung!!!
mein problem jetzt ist kann ich sonderkündigunsrecht geltent machen?da in meinem vertrag steht das erst zum 1. des monats abgebucht wird so lang nix anderes vereinbart es(steht so drinnen),und auch weil ich das mit der frau auch so vereinbart habe,die mit mir den vertrag gemacht hat.
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Re: Kündigungsrecht
Nein, ein Sonderkündigungsrecht hast du da vielleicht bestimmt nicht. Sowas gibt es nämlich gar nicht.Terrysun85 hat geschrieben:Guten tag,
ich habe da ein problem mit KD und wollte gerne wissen ob ich da ein sonderküdigungsrecht vieleicht habe.

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Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Kündigungsrecht
Mal richtig boshaft und direkt:
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für den, der einen Vertrag abschliesst und feststellt, die Rechnung zum Fälligkeitstermin - oder schlimmer: gar nicht - begleichen kann.
Und immer wieder taucht auf, dass ein bestimmter Abbuchungstermin vereinbart wurde. Auch hier klar und deutlich:
Der Lastschrifttermin wird grundsätzlich nicht manuell vereinbart, sondern durch das System vorgegeben. Die Auftragsbestätigung mit der Festlegung "Abbuchung am 1." bitte hier posten. Und damit meine ich nicht irgendwelche handschriftlichen Vermerke auf einem Bestellformular.
Und die Mahnungen sind wirklich selbst verschuldet durch mehrfache erfolglose Vorlage der Lastschrift bzw. deren selbst beauftragten Rückgabe. Und ja: Jede Rücklast verteuert die Rechnung - bei KD werden derzeit 7,50 € je nicht eingelöster Lastschrift berechnet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Schreiben nicht nur per Betreff oder Überschrift wahrzunehmen, sondern ganz zu lesen. Zur Ehrenrettung der TE:
KD weist in seinen Mahnungen nach Rücklast darauf hin, den Betrag zu einem folgenden Termin nochmal einzuziehen oder eben selber zu überweisen. Wer selbst überweist zahlt in der Regel zu wenig (nämlich ohne Rücklastpauschale) und riskiert eine Überschneidung des Zahlungseinganges und der erneuten Lastschriftauslösung.
Durch erneute Rückgabe dürfte nunmehr das Einzugsverfahren ohnehin erloschen sein. Ob eine manuelle Überweisung nun ohne (regelmäßige) Mahnungen funktioniert, hängt vom automatisch vergebenen Rechnungszyklus ab. Und zusätzlich der Hinweis: Die Umstellung auf Selbstzahler mit Rechnungsversand kosten 3 € extra monatlich.
(Je 1,50 € für Selbstzahlung und Papierrechnung.)
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für den, der einen Vertrag abschliesst und feststellt, die Rechnung zum Fälligkeitstermin - oder schlimmer: gar nicht - begleichen kann.
Und immer wieder taucht auf, dass ein bestimmter Abbuchungstermin vereinbart wurde. Auch hier klar und deutlich:
Der Lastschrifttermin wird grundsätzlich nicht manuell vereinbart, sondern durch das System vorgegeben. Die Auftragsbestätigung mit der Festlegung "Abbuchung am 1." bitte hier posten. Und damit meine ich nicht irgendwelche handschriftlichen Vermerke auf einem Bestellformular.
Und die Mahnungen sind wirklich selbst verschuldet durch mehrfache erfolglose Vorlage der Lastschrift bzw. deren selbst beauftragten Rückgabe. Und ja: Jede Rücklast verteuert die Rechnung - bei KD werden derzeit 7,50 € je nicht eingelöster Lastschrift berechnet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Schreiben nicht nur per Betreff oder Überschrift wahrzunehmen, sondern ganz zu lesen. Zur Ehrenrettung der TE:
KD weist in seinen Mahnungen nach Rücklast darauf hin, den Betrag zu einem folgenden Termin nochmal einzuziehen oder eben selber zu überweisen. Wer selbst überweist zahlt in der Regel zu wenig (nämlich ohne Rücklastpauschale) und riskiert eine Überschneidung des Zahlungseinganges und der erneuten Lastschriftauslösung.
Durch erneute Rückgabe dürfte nunmehr das Einzugsverfahren ohnehin erloschen sein. Ob eine manuelle Überweisung nun ohne (regelmäßige) Mahnungen funktioniert, hängt vom automatisch vergebenen Rechnungszyklus ab. Und zusätzlich der Hinweis: Die Umstellung auf Selbstzahler mit Rechnungsversand kosten 3 € extra monatlich.
(Je 1,50 € für Selbstzahlung und Papierrechnung.)
Re: Kündigungsrecht
Terrysun85 Du weißt aber schon, daß Du hier im inoffiziellen KDG-Forum schreibst.
Dieses Forum hat mit KDG nichts zu tun, außer daß sich hier KDG-Kunden untereinander austauschen.
Dein Problem mußt Du schon mit KDG direkt klären.
Ich würde aber die Textform (Email oder Brief) empfehlen, keinesfalls den telefonischen Kontakt.
Ein "Sonderkündigungsrecht". also die vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grunde wirst Du wohl nicht haben.
Allgemein ist noch anzumerken:
Die Rückbuchung ist (fast) immer der schlechteste Weg, solche Probleme zu lösen.
Dieses Forum hat mit KDG nichts zu tun, außer daß sich hier KDG-Kunden untereinander austauschen.
Dein Problem mußt Du schon mit KDG direkt klären.
Ich würde aber die Textform (Email oder Brief) empfehlen, keinesfalls den telefonischen Kontakt.
Ein "Sonderkündigungsrecht". also die vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grunde wirst Du wohl nicht haben.
Allgemein ist noch anzumerken:
Die Rückbuchung ist (fast) immer der schlechteste Weg, solche Probleme zu lösen.
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Re: Kündigungsrecht
Lieber KDG einen Monat mit dem Geld arbeiten lassen und dann mit der nächsten Monatsgebühr verrechnen lassen.



Re: Kündigungsrecht
Was sich daraus entwickeln kann, wurde hier ja anschaulich beschrieben!koaschten hat geschrieben:Lieber KDG einen Monat mit dem Geld arbeiten lassen und dann mit der nächsten Monatsgebühr verrechnen lassen.![]()
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Re: Kündigungsrecht
Vielleicht sollte man solch einen Brief mal komplett lesen... (obwohl er auch dumm geschrieben ist!).
Es steht im ersten Absatz drin, dass man den Betrag xx,yy € selbst überweisen kann bis Tag x. Überweisungsträger ist ja dabei.
Im selben Schreiben steht aber ein paar Absätze später auch drin, dass man es nochmal versucht vom Konto abzubuchen.
Also hättest du zu Ende gelesen, dann wäre es nicht passiert, dass du doppelt bezahlt hättest usw.
Es steht im ersten Absatz drin, dass man den Betrag xx,yy € selbst überweisen kann bis Tag x. Überweisungsträger ist ja dabei.
Im selben Schreiben steht aber ein paar Absätze später auch drin, dass man es nochmal versucht vom Konto abzubuchen.
Also hättest du zu Ende gelesen, dann wäre es nicht passiert, dass du doppelt bezahlt hättest usw.
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Re: Kündigungsrecht
Und wie soll das in der Praxis aussehen?spooky hat geschrieben:Vielleicht sollte man solch einen Brief mal komplett lesen... (obwohl er auch dumm geschrieben ist!).
Es steht im ersten Absatz drin, dass man den Betrag xx,yy € selbst überweisen kann bis Tag x. Überweisungsträger ist ja dabei.
Im selben Schreiben steht aber ein paar Absätze später auch drin, dass man es nochmal versucht vom Konto abzubuchen.
Also hättest du zu Ende gelesen, dann wäre es nicht passiert, dass du doppelt bezahlt hättest usw.

Man überweist natürlich fristgerecht, was zur Folge haben kann, dass es sich mit dem wiederholt versuchten Einzug überschneidet.
Oder man überweist nicht fristgerecht, weil man auf den wiederholten Einzugsversuch wartet, und um dann vielleicht nachher noch mehr Ärger zu bekommen, weil der wiederholt versuchte Einzug aus irgend welchen Gründen nicht funktioniert hat.
Ich finde es ein Unding, dass ein Unternehmen überhaupt solche Briefe verschickt; das muss ja schon fast zwangsläufig zur Doppelzahlung führen.
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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Re: Kündigungsrecht
Wenn man die Briefe liest, nicht.
Wenn man bis zum Tag x den Betrag nicht überweist, wird erneut abgebucht.
Wenn man nun einen Tag vor Tag x überweist, am besten an einem Freitag, schön mit Zettel, dann kann es sich natürlich überschneiden.
Das mehrfache Zurückholen von Lastschriften wird ebenfalls berechnet laut Preisliste.
Besser: Bei KDG anrufen/Mail schreiben und Rücküberweisung anfordern. Mag ein paar Tage dauern, aber
1. man spart sich Stress
2. man lässt KDG nicht mit dem Geld arbeiten
Wenn man bis zum Tag x den Betrag nicht überweist, wird erneut abgebucht.
Wenn man nun einen Tag vor Tag x überweist, am besten an einem Freitag, schön mit Zettel, dann kann es sich natürlich überschneiden.
Das mehrfache Zurückholen von Lastschriften wird ebenfalls berechnet laut Preisliste.
Besser: Bei KDG anrufen/Mail schreiben und Rücküberweisung anfordern. Mag ein paar Tage dauern, aber
1. man spart sich Stress
2. man lässt KDG nicht mit dem Geld arbeiten
-Für KDG tätig-
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Re: Kündigungsrecht
Die Problematik hatte ich auch. Überwiesen von einem anderen Konto und trotzdem hat KD nochmals versucht Geld abzubuchen was leider nicht geklappt hat. Und das obwohl ich einen Tag vor dem Stichtag überwiesen habe und in Deutschland seit Anfang 2012 gilt das Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages auszuführen sind. Somit hatte KD mein Geld schon drauf und trotzdem haben die Säcke noch mal abgebucht. Dadurch hatte ich eine zweite Rücklastschrift. Zugang wurde dann gedrosselt obwohl ich rechtzeitig überwiesen habe. KD lies sich aber nicht davon abbringen das es ihr verschulden war und mir die zusätzlichen 7,50 nochmals drauf gepackt. Da deswegen mein Konto nichts ausgeglichen war, kams zur Drosselung.
Das KD den Abbuchungszeitpunkt nach dem schalt Termin des Anschlusses legt finde ich selber auch doof. Bei der Telekom wird immerhin zum Anfang eines Monates abgebucht und somit auch Anteilig berechnet wenn man seinen Anschluss Mitte des Monats bereit gestellt bekommt. Hab auch versucht den Zeitpunkt bei KD ändern zu lassen, aber angeblich nicht möglich. Muss echt ne komische Buchhaltungssoftware sein bei KD.
Das KD den Abbuchungszeitpunkt nach dem schalt Termin des Anschlusses legt finde ich selber auch doof. Bei der Telekom wird immerhin zum Anfang eines Monates abgebucht und somit auch Anteilig berechnet wenn man seinen Anschluss Mitte des Monats bereit gestellt bekommt. Hab auch versucht den Zeitpunkt bei KD ändern zu lassen, aber angeblich nicht möglich. Muss echt ne komische Buchhaltungssoftware sein bei KD.
Ich bin online mit IPv6 über Vodafone Dual-Stack-Lite, Router Vodafone Fritz!Box 6660, SamKnows Internet Monitoring