Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

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Nergal
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Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Nergal »

Ich frage mich ob eine Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld ist.

Es geht nur um die Onlinerechnung, die wahrscheinlich rechtskräftig lt. AGB als Rechnung ausreicht für Privatpersonen.

Es geht darum ob diese Rechnung dem Privatkunden wenigstens per E-Mail (weil Onlinerechnung) zugesand (Bringschuld) werden muss,
oder ob eine Holschuld seitens des Privatkunden vorliegt, die Onlinerechnung auf dem Server von Kabeldeutschland verbleibt und der Kunde sie sich abholen muss so er sie haben möchte.

Beispiel: Eine digitale Kopie meiner monatlichen Rechnungen wird, auch auf meine Bitte hin, NICHT an mein E-Mail-Postfach verschickt.

Unabhängig von der Rechtslage, möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken und sagen das ich es sehr traurig finde.
Weil ich Glaube ein automatischer E-Mail-Versand meiner Rechnung müsste doch für so eine Firma wie Kabel Deutschland möglich sein.
Zu meinem Anschluss 1&1 Doppel-FLAT 2.000 Office, Grundgebühr 19,99 EUR je Monat dauerhaft, bekomme ich auch eine monatliche Rechnung per E-Mail.
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Thyrael
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Thyrael »

Also um das Beispiel mal anhand einer anderen Firma aufzugreifen: Simyo hatte mir auch immer die Rechnung als Mailanhang zugeschickt. Eines Tages erreichte mich dann eine Infomail das dies aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich sei und ich ab sofort nur noch eine Mail über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung erhalten werde, also genau so wie bei Kabel Deutschland.

Ich persönlich kann diesen Grund nachvollziehen, schliesslich ist die Rechnung weder verschlüsselt noch sonst irgendwie geschützt.
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Scraby
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Scraby »

In den AGB steht dazu:

Die Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich online unter der ihm von Kabel Deutschland mitgeteilten Internetseite zur Verfügung gestellt.
Der Kunde hat regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.

Richte doch einfach die E-Mail-Benachrichtigung ein, dann reicht es, wenn du dich dann kurz anmeldest.
Nergal
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Nergal »

Thyrael hat geschrieben: . . . aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich sei . . .
Daran hatte ich auch schon gedacht, ein starkes Argument.


Scraby hat geschrieben: . . . Richte doch einfach die E-Mail-Benachrichtigung ein, dann reicht es, wenn du dich dann kurz anmeldest. . . .
Das wusste ich noch nicht das so etwas geht. Aber ich denke das mach keinen Unterschied ob ich so wie gestern die letzten drei Rechnungen mit einmal hole oder monatlich eine. Aber danke für den Tipp, behalte ich im Hinterkopf.
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Anudeath
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Anudeath »

Also ich finde den Rechnungsversand per Mail einfach zu unsicher. Aus diesem Grund hat z.B. 1&1 den Rechnungsversand per Mail auch eingeschränkt.

Es werden nur noch die Rechnung selbst versendet. Den Einzelverbindungsnachweis (der vorher mitgeschickt wurde) muss ebenfalls direkt auf der Portalseite heruntergeladen werden.

Von daher gesehen, kann ich auch gleich alles von der Seite downloaden. Das finde ich persl. auch sicherer.
chepri

Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von chepri »

Scraby hat geschrieben:In den AGB steht dazu:
Der Kunde hat regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
Dazu die Bemerkung, dass AGB nicht immer einer gerichtlichen Überprüfung stand halten. Allerdings sehe ich im vorliegenden Fall, unter Einbeziehung des gesamten Procederes und der vorgetragenen Argumente, keine Probleme.

Zudem sollte auch klargestellt werden, was der TO unter "Hol-" bzw. "Bringschuld" versteht, da es sich ja bei der Frage nach Art und Weise des Rechnungsversands nicht um ein Schuldverhältnis handelt. Das allseits beliebte WIKI gibt aber auch hier die Antwort, wenn man diesen Vorgang im weitestem Sinn dem Informationsmanagement zuordnet:
Holschuld
Bringschuld
ENRIC0
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von ENRIC0 »

chepri hat geschrieben: was der TO unter "Hol-" bzw. "Bringschuld" versteht, da es sich ja bei der Frage nach Art und Weise des Rechnungsversands nicht um ein Schuldverhältnis handelt.
Ich denke hier irrst du dich.
Ein klassische Beispiel ist die Holschuld des Arbeitszeugnisses des ehemaligen Arbeitnehmers.
Bei der Bringschuld einer Rechnung handelt es sich wie im obigen Beispiel mit meinem 1und1 Anschluss zwischen zwei Kaufleuten um die Bringschuld, der Zustellung der Rechnung.
Das ist unabhängig davon ob ich abbuchen lasse oder jede Rechnung einzeln bezahlen würde.
Ich habe dem Finanzamt gegenüber eine Nachweispflicht.
Der einzige Haken bei der Sache ist, das bei Privatkunden der Gesetzgeber eine andere Vertragsfreiheit zulässt.
Wo die AGB Vertragsbestandteil sind, obwohl die AGB nicht über dem Gesetz stehen.

Es geht hier viel mehr um eine Grundsätzliche Frage dessen Bedeutung sich in der Zukunft noch verstärkt.
Wenn die Papierform doch noch weiter durch die digitale Form ersetzt werden soll.
Das digital effektiver ist, ist denke ich unbestritten und bietet eine gute Barrierefreiheit.
Aber eben nicht wenn jeder alle seine Rechnungen die er einsehen will erst selbst besorgen muss.

Und hier sei noch einmal erwähnt, dass es gar kein Problem gibt, wenn die Rechnung auf Wunsch einfach zugestellt wird.
Wem der Einwand mit der Datensicherheit wichtig ist, möchte ich sagen das eine pauschale Ablehnung dieses Wunsches mir zu einfach erscheint. Es müsste in diesem Fall wenigstens ein verschlüsselter Versand angeboten werden.
chepri

Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von chepri »

Das könnte eine interessante Diskussion sein. Allerdings müßten dann die Voraussetzungen klar festgelegt werden, denn man kann Privatleute und Kaufleute nicht miteinander vergleichen.
Was nun das Beispiel Arbeitszeugnis angeht, so ist dies auch nicht unbedingt das allerbeste Beispiel, denn dies kann ja nicht in elektronischer Form ausgestellt werden (§ 630 BGB, 119 III GewO).
Ich räume aber ein, dass meine Formulierung ohne weitere Erläuterung ungenau ist, und nehme sie deshalb auch zurück, da ich hier keine Abhandlung über das Wesen des Schuldrechts schreiben möchte. Was nun die eigentliche Frage angeht und die Bedeutung in der Zukunft, denke ich, dass dies durch die Rechtsprechung mit Leben erfüllt wird. Es wird vermutlich von Fall zu Fall zu prüfen sein, ob es dem Kunden zumutbar ist, sich die Rechnung zu holen, oder ob diese ihm zu "bringen" ist.

Im übrigen war hier die Frage nicht, in digitaler Form oder Papierform, sondern ob herunterladen von einer website versus Zusendung durch mail.
mason
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von mason »

Einzugsermächtigung widerrufen und die Rechnung wird per Post zugesandt gegen Gebühr von 1,50€

Nun könnt ihr diskutieren, ob die Gebühr für den Postversand rechtmässig ist :brüll:
Kunterbunter
Insider
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Re: Onlinerechnung Holschuld oder Bringschuld

Beitrag von Kunterbunter »

Es handelt sich ja gar nicht um eine Gebühr.
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