In den AGB's findet man dazu folgendes:
Will der Kunde nach Beendigung des Vertrags einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel
durchführen, muss die Kündigung und der Auftrag zur Rufnummernportierung über das
Portierungsformular erfolgen. In diesem Fall darf die Leistung erst unterbrochen werden,
nachdem die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel
vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies.
Ist der Neuanschluss an der selben Adresse? Wenn ja dann lass das neue Modem einfach früher installieren, wenn der alte Vertrag vorzeitig beendet wurde.
Sollte der alte Vertrag noch bestehen, kannst du verlangen, dass die Rufnummer wieder zurück auf den alten vertrag portiert wird, bis dieser endet.
Dazu ist aber gleich zu sagen, dass die Rufnummernjongleure nur Werktags bis 18 Uhr arbeiten. Dein Anliegen kannst du also frühstens Montag abschließend über den Kundenservice klären lassen.
