Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
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mein Lebensgefährte und ich werden wohl in absehbarer Zeit ein Haus bauen (Ausbauhaus) und für die Zeit des Ausbaus zu meinen Eltern ziehen, um die finanzielle Doppelbelastung nicht zu haben.
Meine Eltern haben Kabelfernsehen aber ihr Telefon bei der Telekom.
Unser Problem ist, dass wir Telefon sowie Fernsehvertäge bei KD haben, die noch länger laufen und diese können wir ja nicht in die Wohnung meiner Eltern mitnehmen, da ja alles schon vorhanden ist. Zählt das als außerordentlicher Kündigungsgrund oder müssen wir uns darauf einstellen umsonst weiter zu zahlen.
In unserem Haus wird kein Kabelanschluss verfügbar sein, wenn es mal soweit ist und wir umziehen können.
Zelandonii hat geschrieben:Unser Problem ist, dass wir Telefon sowie Fernsehvertäge bei KD haben, die noch länger laufen und diese können wir ja nicht in die Wohnung meiner Eltern mitnehmen, da ja alles schon vorhanden ist. Zählt das als außerordentlicher Kündigungsgrund oder müssen wir uns darauf einstellen umsonst weiter zu zahlen.
wenn im Hause Deiner Eltern kein Kabelfernsehen/Kabelinternet nicht möglich ist oder Deine Eltern (wenn Du in die gleiche Wohnung mit einziehst) diese Verträge schon haben, dann kommst Du aus den Verträgen raus.
Sonst nicht.
Zelandonii hat geschrieben:In unserem Haus wird kein Kabelanschluss verfügbar sein, wenn es mal soweit ist und wir umziehen können.
Zu dem Zeitpunkt kommst Du übrigens dann ganz sicher raus.
MB-Berlin hat geschrieben:
wenn im Hause Deiner Eltern kein Kabelfernsehen/Kabelinternet nicht möglich ist oder Deine Eltern (wenn Du in die gleiche Wohnung mit einziehst) diese Verträge schon haben, dann kommst Du aus den Verträgen raus.
Sonst nicht.
kein...nicht -> doppelte Verneinung
Heißt also ja den Fernsehvertrag kannst du vorher kündigen, nein den Internet/Telefonvertrag nicht. Wenn du den Umzug meldest leg bitte einen Nachweis für den Umzug (Bescheinigung EWA) mit bei.
Zelandonii hat geschrieben:In unserem Haus wird kein Kabelanschluss verfügbar sein, wenn es mal soweit ist und wir umziehen können.
Zu dem Zeitpunkt kommst Du übrigens dann ganz sicher raus.
MB-Berlin
Das kann man ja ändern, zB einen neuen Anschluss legen lassen.
Zelandonii hat geschrieben:
In dem Ort wird grundsätzlich keine Leitung für KD gelegt. Somit fällt das doch weg, oder?
Dann selbstverständlich ja. Das wäre dann ein Umzug in nicht versorgbares Gebiet und - mit Vorlage eines Umzugsnachweisses - der Vertrag wird dann zum Tag des Umzuges beendet.
MB-Berlin hat geschrieben:wenn im Hause Deiner Eltern kein Kabelfernsehen/Kabelinternet nicht möglich ist oder Deine Eltern (wenn Du in die gleiche Wohnung mit einziehst) diese Verträge schon haben, dann kommst Du aus den Verträgen raus.
Sonst nicht.
*grübel*
Komisch, letzte Woche schriebst du noch:
MB-Berlin hat geschrieben:...
2 Anschlüsse in einer Wohnung funktionieren und sind auch bei Bedarf buchbar.
Du bekommst dann einfach eine zweite Dose.
Dass der Vertrag bei Umzug in eine schon mit Kabel Deutschland versorgte Wohnung endet, ist Kulanz!
(In diesem Fall (Bestellung und sofort danach Zusammenzug) würde ICH sie Dir nicht gewähren!)
Im schlimmsten Fall stehst Du dann mit 2 Anschlüssen da.
Zelandonii hat geschrieben:Unser Problem ist, dass wir Telefon sowie Fernsehvertäge bei KD haben, die noch länger laufen und diese können wir ja nicht in die Wohnung meiner Eltern mitnehmen, da ja alles schon vorhanden ist. Zählt das als außerordentlicher Kündigungsgrund oder müssen wir uns darauf einstellen umsonst weiter zu zahlen.
Hier gilt Folgendes:
Der Kabelanschluss (Grundversorgung) kann beendet werden, da deine Eltern bereits einen eigenen Kabelanschluss haben. Hierfür wird ein Umzugsnachweis benötigt. Alle anderen Verträge zum Beispiel zusätzliche Digitalverträge sowie der Internet & Telefon-Anschluss können mitgenommen werden und werden daher nicht vorzeitig beendet. Beenden kannst du die Verträge erst, wenn du in dein Haus einziehst und es dort nicht verfügbar ist.