Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
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Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Ich wollte demnächst mein Mietverhältnis beenden. Danach plane ich ersteinmal für ein paar Monate durch die Welt zu reisen (Europa, Australien,evtl. auch Asien) und in Deutschland gar keinen festen Wohnsitz anzumelden. Mein Kabel Vertag (Internet, Telefon, Fernsehen) läuft noch bis Ende Juli 2012. Ich hab den jetzt gleich mal gekündigt. Weis jemand wie das mit Sonerkündigungsrecht aussieht? Also ich würde mich dann auch nicht obdachlos oder so melden. Sondern einfach abmelden und für ein paar Monate nicht mehr anmelden. Bei einem Umzug habe ich hier im Forum gelesen besteht ein Sonderkündigungsrecht wenn im neuen Mietsgebäude kein Kabelanschuss vorhanden ist bzw. keine Kabel Verfügbarkeit. Hat irgendjemand hier vielleicht eine Ahnung?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Wenn Du Dich komplett aus Deutschland abmeldest, ist das kein Problem.
Dann kommst Du auch aus dem Vertrag. Das hat aber natürlich auch div. andere Konsequenzen.
Da es in Deutschland ein Meldepflicht gibt, Du die Wohnung ja aufgibst, solltest Du Dich sowieso mit dem Einwohnermeldeamt kurzschliessen.
MB-Berlin
Dann kommst Du auch aus dem Vertrag. Das hat aber natürlich auch div. andere Konsequenzen.
Da es in Deutschland ein Meldepflicht gibt, Du die Wohnung ja aufgibst, solltest Du Dich sowieso mit dem Einwohnermeldeamt kurzschliessen.
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
eigentlich wollte ich mich da gar nicht gross mit dem einwohnermeldeamt kurzschliessen. Schon klar das es Meldepflicht gibt aber na ja ich brauch weder sozialleistungen noch iwas anderes vom Staat bin auch privat versichert (von der Versicherung wär das kein Problem) Und ich will ja jetzt nicht Jahrelang wegbleiben sonder vielleicht 2 oder 3 Monate. Das werden die schon nicht merken, und wenn ist es halt ne Ordnungwiedrigkeit, da zahl ich dann ne kleine Geldstrafe - mir egal. Als ich meinen Kabelvertrag gemacht hab war mir schon klar das ich höchst wahrscheindlich früher ausziehen werde und hab extra bei Kabel angerufen und diesbezüglich nachgefragt und da hat mir ein Mitarbeiter telefonisch zugesichert das bei einem Umzug der Vertrag eh nicht mehr gültig wäre, haha - hab ich mich natürlich darauf verlassen was der gesagt hat - aber ich seh schon das mir das telefonisch nichts bringt. Evtl. könnte ich einen Wohnsitz in Deutschland bei meinen eltern anmelden aber die haben schon Kabelfernsehn und Telefon /Internet bei Telekom, im Ausland würd ich ja in Hotels etc. wohnen da kann ich ja keinen Wohnsitz anmelden.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Du ziehst ja nicht um!!!corinnax hat geschrieben:das bei einem Umzug der Vertrag eh nicht mehr gültig wäre
Sonst würdest Du dich ab-/ummelden!!
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
So wird das aber bei KDG nicht funtionieren, denn Du mußt dem Auszug nachweisen und da wird wohl nur die amtliche Abmeldebestätigung anerkannt.
Wäre es außerdem nicht sinnvoll, in Deutschland noch eine Kontakt-/Postadresse zu haben?
Gibt es keine Angehörigen, bei denen Du dich vorübergehend mit Wohnsitz anmelden könntest!?
Wäre es außerdem nicht sinnvoll, in Deutschland noch eine Kontakt-/Postadresse zu haben?
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Wozu?guenter24 hat geschrieben:So wird das aber bei KDG nicht funtionieren, denn Du mußt dem Auszug nachweisen und da wird wohl nur die amtliche Abmeldebestätigung anerkannt.
Wäre es außerdem nicht sinnvoll, in Deutschland noch eine Kontakt-/Postadresse zu haben?
Gibt es keine Angehörigen, bei denen Du dich vorübergehend mit Wohnsitz anmelden könntest!?
Das, was TE möchte, funktioniert ganz einfach: Abmelden ohne Adresse, und auf dem Ausweis - da, wo die Adresse steht - mit dem amtlichen "wohnungslos" überkleben lassen.
Funktioniert und ist in vielen Situationen sehr hilfreich

kabelmensch.de
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Ich habe ja nichts anderes geschrieben.Kabelmensch hat geschrieben:Wozu?guenter24 hat geschrieben:So wird das aber bei KDG nicht funtionieren, denn Du mußt dem Auszug nachweisen und da wird wohl nur die amtliche Abmeldebestätigung anerkannt.
Wäre es außerdem nicht sinnvoll, in Deutschland noch eine Kontakt-/Postadresse zu haben?
Gibt es keine Angehörigen, bei denen Du dich vorübergehend mit Wohnsitz anmelden könntest!?
Das, was TE möchte, funktioniert ganz einfach: Abmelden ohne Adresse, und auf dem Ausweis - da, wo die Adresse steht - mit dem amtlichen "wohnungslos" überkleben lassen.
Funktioniert und ist in vielen Situationen sehr hilfreich*flachduck*
Nur eben das er in seinem Falle eine amtliche Abmeldebestätigung brauchst, um bei KGD die Abmeldung nachweisen zu können.

Der TE schreibt aber:
"eigentlich wollte ich mich da gar nicht gross mit dem einwohnermeldeamt kurzschliessen."
Das andere mit der vorübergehenden Anmeldung (Ummeldung) bei einem Angehörigen war ja nur ein Tipp, über den der TE mal nachdenken sollte.
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Kabel sagt ja jetzt auf einmal das man den Vertrag nur gleich kündigen kann wenn man bei der neuen Adresse Kabel nicht verfügbar ist. Sonst kann man Kabel erst Kündigen wenn man sich fristgerecht abmeldet. Allein ein Umzug auch wenn du dich ganz korrekt ab und anmeldest ist erstmal kein Sonderkündigungsgrund bei Kabel Deutschland, nur wenn du zu einer Adresse ziehst bei der Kabel nicht verfügbar ist.
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
So ist es.corinnax hat geschrieben:Kabel sagt ja jetzt auf einmal das man den Vertrag nur gleich kündigen kann wenn man bei der neuen Adresse Kabel nicht verfügbar ist.
Und selbst das erfolgt aus "Kulanz"
Gesetzlich wäre solch ein Vertrag normal erst mit ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Egal ob du in Deutschland oder sonst irgendwohin umziehst.
Wenn Du dich an Deine neue Adresse = Ausland ummeldest, kommst du aber aus dem Vertrag.
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Re: Kündigung bei Umzug zu keinen festen Wohnsitz
Wie MB-Berlin schon sagte sind diese "Sonderkündigungen" zu 100% aus Kulanz. Es ist Marktüblich das bei Umzug NICHT gekündigt wird (z.B. ist dies bei 1&1 der Fall). Da diese Kulanz aber auch in Arbeitsanweisungen steht gab es, meines Wissens, noch keinen Fall in dem die Sonderkündigung abgelehnt wurde (ausser es waren hohe Summen offen oder der Nachweis wurde nicht erbracht).
Und guenter24 hat es korrekt beschrieben und auch ich sage es gerne noch einmal: Eine Ummeldung wird vom Einwohnermeldeamt nicht kontrolliert und nicht-Versorgtes Gebiet gibt es ja genug (BW, Hessen ......)
Und guenter24 hat es korrekt beschrieben und auch ich sage es gerne noch einmal: Eine Ummeldung wird vom Einwohnermeldeamt nicht kontrolliert und nicht-Versorgtes Gebiet gibt es ja genug (BW, Hessen ......)

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Wahooka
KDG-Mitarbeiter, Unterföhring.
Meine Beiträge sind ausschließlich privat.
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