Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

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Jimmm
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Registriert: 29.09.2011, 00:43

Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Jimmm »

Oh, bei der Vertragslaufzeit hatte ich mich verlesen.
Die 99 euro muss man ja nicht bezahlen, wenn man am richtigen Ort bucht.

wenn Du einen Maler suchst, suchst du ihn auch in der Gegend, weil es preiswerter ist.
Warum willst Du beim KAbel-TV "in der Ferne" beraten werden und bestellen, wenn es vor Ort preiswerter ist?
Heist das ich kann mir einfach auf eigene Faust einen Techniker suchen der die Arbeiten für weniger Geld ausführt?

Ich bin echt hin und her gerissen ob ich Kabel TV jetzt schon möchte. Wenn ich dadurch keine höheren Kosten hätte, würde ich lieber warten und mal schauen wie ich mit meinem Geld und ohne TV zurechtkomme.
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Scraby
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Scraby »

Jimmm hat geschrieben:Heist das ich kann mir einfach auf eigene Faust einen Techniker suchen der die Arbeiten für weniger Geld ausführt?
Du kannst es selbst machen, einen Techniker deiner Wahl beauftragen, es vom Hausmeister ausführen lassen einen Bekannten fragen usw. oder du machst das, was dir MB-Berlin eigentlich sagen wollte. Du widerrufst den jetzigen Vertrag und lebst damit, dass abgeklemmt wird. Dann wenn du ggf. neu bestellst, beauftragst du den Kabelanschluss wieder über einen Medienberater: http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... suche.html

Wichtig: Teil mit, dass du eine Beratung bei dir vor Ort willst. Du schließt den Vertrag dann im Dezember erneut ab und der Medienberater der bei dir ist, schaltet deinen Anschluss gleich mit frei und zwar kostenlos.
Jimmm
Newbie
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Jimmm »

Vielen Dank für die vielen Tipps und Erklärungen. Ich habe gerade den Widerruf per Einschreiben abgeschickt :)