Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

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Jimmm
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Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Jimmm »

Hallo zusammen,

bei mir war vor ein paar Tagen ein Vertriebspartner von KD an der Haustür. Der Herr hat mich gefragt ob ich Kabelfernsehen nutzen möchte, denn wenn nicht, muss er den Anschluss abstelle. Er erklärte mir dass der Techniker der mir den Anschluss wieder freischaltet wenn ich erstmal kein Kabelfernsehen möchte 99€ kostet. Er schlug mir dann vor einen Vertrag zu machen, den er dann auf dem 1.12 vordatiert. So könnte ich mir das ganze noch bis dahin überlegen und wenn ich doch kein Fernsehen möchte einfach mit 2 wöchiger Frist ab dem 1.12 den Vertrag widerrufen. Nun habe ich eine Auftragsbestätigung erhalten. Ich habe bei KD angerufen aber der Herr am Telefon konnte mir nicht sagen wann die 2 Wochen Frist anfangen. Also ob am 1.12 oder ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Kann mir jemand sagen wie das nun wirklich rechtlich ist?

Vielen Dank schonmal.

Grüße,
Jimmm
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koaschten
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von koaschten »

Stellt sich primär die Frage warum du einen Vertrag an der Tür abschliesst? Du solltest erst einmal klären ob die Grundversorgung (Kabel Analog) nicht schon über die Nebenkosten mit der Miete bezahlt wird und du gar keinen zusätzlichen Vertrag brauchst?

Generell würde ich den Vertrag widerrufen, weil mir solche Methoden zuwider sind.
guenter24
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von guenter24 »

Ob Du da überhaupt ein Widerrufrecht hast :confused:
So wie ich das verstanden habe, hast Du endlich den illegalen Leistungsbezug legalisiert.
Das kannst Du noch froh sein, wenn keine Nachberechnung für die zurückliegende Zeit bis zum Einzug in diese
Wohnung kommt oder aber für für die Zeit, für die der Anspruch noch nicht verjährt ist.
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Scraby
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Scraby »

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung und der Belehrung in Textform.

Da diese bei Digitalen Kabelanschlüssen eigentlich mit den Geräten versandt wird (falls du welche wolltest) und diese erst zum Wunschtermin ausgeliefert werden, gehe ich davon aus, dass der Medienberater vergessen hat den Wunschtermin bei der Bestellung zu vermerken. Was auch logisch ist, da du den Kabelanschluss ja bisher genutzt hast. Du solltest also schon wissen, ob du Fernsehen willst oder nicht und keine Entscheidung bis zum 01.12.11 benötigen.

Ob der Vertrags- und Zahlungsbeginn wirklich der 01.12.11 ist kannst du der Auftragsbestätigung entnehmen, denn ein Wunschtermin und vorheriger Versand der Auftragsbestätigung wird nur bei analogen Kabelanschlüssen gemacht. Da ist der 01.12.11 dann aber auch explizit als Datum ausgewiesen.

Entscheide dich einfach innerhalb der nächsten 3-4 Tage ob du den Kabelanschluss nutzen willst oder nicht und wenn nicht, dann widerrufe den Auftrag im Wissen, dass dir die Leitung dann abgeklemmt wird. Oder lass den Vertrag bestehen und nimm die Dienstleistung in Anspruch.

Kannst ja spaßeshalber mal den Namen des Kabelanschlusses mitteilen.
sunday

Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von sunday »

Stellt sich noch die Frage, woher der Vertriebler wusste, dass du überhaupt Kabelfernsehen nutzt ?

Und die 99€ sind mir auch suspekt.

Wenn du noch kein Kunde warst, hätte er jederzeit den Anschluss sperren können.
Du hättest dann ganz normal einen Neukundenvertrag machen können; da gibt´s meines Wissens keine Freischschaltgebühren.
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VBE-Berlin
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von VBE-Berlin »

da gibt´s meines Wissens keine Freischschaltgebühren.
Stimmt! In der NE3 wird gar nicht freigeschaltet!
Das muss derjenige machen (lassen) der sich anmeldet.
Du hättest dann ganz normal einen Neukundenvertrag machen können
Genau dass hat der TE doch gemacht.
Jimmm hat geschrieben:Er erklärte mir dass der Techniker der mir den Anschluss wieder freischaltet wenn ich erstmal kein Kabelfernsehen möchte 99€ kostet.
Womit er übrigens recht hat.
Ist der Anschluss erst einmal gesperrt und wird nicht über einen Medienberater bestellt, dann kommt ein Techniker für zusätzlich 99 Euro zum entsperren (oder man schafft es selbst, was bei einem richtig gesperrten Anschluss aber nur mit Spezialwerkzeug notwendig ist)
koaschten hat geschrieben:Du solltest erst einmal klären ob die Grundversorgung (Kabel Analog) nicht schon über die Nebenkosten mit der Miete bezahlt wird und du gar keinen zusätzlichen Vertrag brauchst?
Häuser mit Mehrnutzervertrag sind im System der KDG für die Eingabe von Einzelnutzerverträgen gesperrt.
In Einzelfällen stimmt die Datenlage der KDG nicht (MNV falsch angelegt). Das ist aber nicht der Normalfall!
Jimmm hat geschrieben:Kann mir jemand sagen wie das nun wirklich rechtlich ist?
Rechtlich kannst Du widerrufen.
Rechtlich musst Du aber die Zeit der Nutzung, die noch nicht verjährt ist, natürlich auch nachzahlen.

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sunday

Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von sunday »

Ich meinte ja, dass er den Vertrag nach einer Sperrung hätte machen können; nicht jetzt, um die Sperrung zu vermeiden.


Ich verstehe vor allem eines nicht:
Es wird mit Sperrung des Anschlusses und später für die Freischaltung entstehenden Kosten "gedroht", andererseits dem Kunden aber ermöglicht, weitere 2 Monate schwarz die Leistung von KDG zu nutzen.

Ausserdem wurde nicht erwähnt, ob er Hauseigentümer oder Mieter ist.
Denke, dass muss mal geklärt werden.
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VBE-Berlin
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von VBE-Berlin »

sunday hat geschrieben:Ausserdem wurde nicht erwähnt, ob er Hauseigentümer oder Mieter ist.
Das ist völlig irrelevant, wenn er den Anschluss nutzt/nutzen möchte.
sunday hat geschrieben:andererseits dem Kunden aber ermöglicht, weitere 2 Monate schwarz die Leistung von KDG zu nutzen.
Da wollte de Kollege wohl einen Rabatt einräumen.
Ist so von der KDG eigentlich nicht geplant.
sunday hat geschrieben:Ich meinte ja, dass er den Vertrag nach einer Sperrung hätte machen können;
Dann hätte er die Entsperrung selbst vornehmen müssen, eine Fachfirma beauftragen oder 99 Euro an die KDG zahlen müssen.

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Jimmm
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von Jimmm »

Also, ich bin erst seit 15.09. in der Wohnung. Ich nutze also nicht illegal Kabel. Mein Problem ist, dass ich im Oktober ein Studium anfange und erst von zu Hause ausgezogen bin. Deshalb möchte ich zuerst einmal schauen wie ich mit meinem Geld zurecht komme, weil ich auch noch nicht weis wieviel BAföG ich bekomme. Deswegen wollte ich noch keinen 2 Jahresvertrag für TV abschließen und das ganze erstmal aufschieben. 99€ find ich schon viel, dafür das KD dann 2 Jahre an mir verdient. Wenn ich gleich nein gesagt hätte, dann hätte er den Anschluss gesperrt und ich hätte dann zum entsperren wieder 99€ zahlen müssen. So wurde mir das zumindest rübergebracht.
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Re: Gesetzliche Widerrufsfrist bei vordatiertem Vertrag

Beitrag von VBE-Berlin »

Jimmm hat geschrieben:dafür das KD dann 2 Jahre an mir verdient.
Wieso 2 Jahre?
alle digitalen TV-Verträge sind Jahresverträge.

Die 99 euro muss man ja nicht bezahlen, wenn man am richtigen Ort bucht.

wenn Du einen Maler suchst, suchst du ihn auch in der Gegend, weil es preiswerter ist.
Warum willst Du beim KAbel-TV "in der Ferne" beraten werden und bestellen, wenn es vor Ort preiswerter ist?
Jimmm hat geschrieben:Wenn ich gleich nein gesagt hätte, dann hätte er den Anschluss gesperrt und ich hätte dann zum entsperren wieder 99€ zahlen müssen.
zumindest, wenn du nicht über ihn bestellst.
Bei Medienberatern ist die Freischaltung der EIGENEN Verträge inclusive.

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