Smartcard Gebührenpolitik

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
molli2000
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Smartcard Gebührenpolitik

Beitrag von molli2000 »

Nabend Gemeinde,

kann mir hier mal jemand sagen, warum eine beschädigte Smartcard 35€(!!!) , eine zusätzliche jedoch "nur" 21€ kostet ??????? :roll:
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Heiner
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Beitrag von Heiner »

Vermute mal weil man eine kaputte Smartcard nicht nochmal von KDG an jemanden ausgegeben werden kann, die funktionierende Smartcard die du zugeschickt bekommst aber schon(z.B. wenn du kündigst, KDG die Karte wiederbekommt und einem neuen Kunden gibt).

Wer es besser weiß hier im Forum, soll am besten hierzu was sagen. Kann ja sein dass ich mich da irre.
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Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Weil KDG die für 21 € nach Kündigung des Kabelanschlußes wieder kriegt...
Bei einer verlorenen Karte sind auch für die KDG Gebühren bei Nagravision fällig...
Gruß ⓢⓔⓑⓐⓢⓣⓘⓐⓝ
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Cabugi
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Beitrag von Cabugi »

Weil KDG die für 21 € nach Kündigung des Kabelanschlußes wieder kriegt...
Bei einer verlorenen Karte sind auch für die KDG Gebühren bei Nagravision fällig...
Bingo!

21 Euro = 14,50 Euro Freischaltungsgebühr (Kein Kaufpreis für die SC) + 6,50 Euro Versandkosten.

Die Karte wird für die Vertragsdauer dem Kunden überlassen und ist weiterhin Eigentum der Nagravision. Wenn die Karte in irgendeiner Weise verloren, bechädigt oder auf sonstige Art und Weise unbrauchbar gemacht wurde, muss nach dem Verusacherprinzip auch die Kosten dafür übernommen werden. Ach ja, die 35 Euro steckt sich die KDG nicht in die Tasche, sondern gehen direkt an Nagravision.