Altvertrag kündigen

In diesem Forum sind die Diskussionen über das analoge Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone Kabel Deutschland archiviert. Neue Beiträge können nicht mehr geschrieben werden.
Forumsregeln
Forenregeln

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
florian16
Newbie
Beiträge: 45
Registriert: 08.11.2008, 17:38

Altvertrag kündigen

Beitrag von florian16 »

Hallo,

meine Eltern möchten gern von Kabel auf Sat umsteigen. Sie haben einen normalen Kabelanschlussvertrag direkt mit KD laufen ohne Internet, Telefonie und ohne einem Digitalpaket. Dieser besteht seit mind. 20 Jahren, wenn nicht noch länger.

Meine Frage, gibt es hier noch irgendwelche Kündigungsfristen? Wie sollte man bei der Kündigung vorgehen?

Muss man die Kabel, die aus dem Keller nach oben gehen komplett entfernen? Es hängt unten noch ein weitere Teilnehmer dran, der Kabel behalten möchte (Zwei-Parteien-Haus)

Danke für Eure Hilfe!
soul4ever
Kabelexperte
Beiträge: 507
Registriert: 31.10.2010, 23:51

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von soul4ever »

Na im Zweifelsfall 12 Monate :D

Aber kann ich mir nicht vorstellen, denke mal maximal 3, aber auch nur eine Vermutung. Zahlt ihr unter 200€ als jährliche Abrechnung im Voraus?
florian16
Newbie
Beiträge: 45
Registriert: 08.11.2008, 17:38

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von florian16 »

Nein, meine Eltern zahlen 17,90 Euro pro Monat.
Benutzeravatar
2rangerfan0
Insider
Beiträge: 9472
Registriert: 17.12.2009, 17:20
Wohnort: Altenstadt/WN, Bayern

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von 2rangerfan0 »

Dann ist es bereits ein Digitalvertrag!

Wir hatten aus unserem 2001-Vertrag monatliches Kündigungsrecht.
Schau mal auf irgend welche Rechnungen etc., die die Eltern von KD bekommen haben -da sollte die Kündigungsfrist drauf stehen!
Samsung UE55JU6450 Ultra HD
VU+ Duo² - Ersatz: VU+ Duo
V13 + HD01
mutzeprinz
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2009, 17:14

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von mutzeprinz »

Hallo,

ich habe eine ganz ähnliche Situation.
Wollte den Altvertrag meines fast erblindeten Vaters kündigen was ich schriftlich zum 10.03.2011 tat.
Er hatte einen (ur-)Altvertrag mit Tarifangabe "PAU" (analog Kabelfernsehen). Hierbei wollte ich Internet- und Telefonanschluss über KD beibehalten.
Ich kündigte verdachtsweise "... fristgerecht zum 01.06.2011".
Die Antwort von KD (15.03.2011) kam prompt und verschlug mir fast die Sprache:
"... wir bedauern die Kündigung... die wir Ihnen hiermit bestätigen. Das Vertragsverhältnis endet gemäß unseren AGBs zum 21. November 2013."
Das kann doch wohl nicht angehen. Wie kann ich gegen solche Fristen (2,5 Jahre!) angehen?
Leider kann ich in den Unterlagen meines Vaters nirgendwo den entsprechenden Vertrag finden. Auf der letzten Jahresrechnung vom 12.08.2010 (über 292,17 €) fehlt jede Angabe zu Kündigungsfristen.
Mein Vater scheint als "Großkunde" von denen geführt zu sein. Kann es überhaupt sein das solche Verträge jemals geschlossen wurden?
Das ist doch fast schon ein "sittenwidriges Rechtsgeschäft" und somit unwirksam, oder?
Zuletzt geändert von mutzeprinz am 21.03.2011, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von VBE-Berlin »

mutzeprinz hat geschrieben:uf der letzten Jahresrechnung vom 12.08.2010 fehlt jede Angabe zu Kündigungsfristen.
so etwa steht nie auf den Rechnungen, sondern in den Auftragsbestätigungen, ersatzweise in den AGB.

Welches Produkt steht denn auf der Rechnung?

"PAU" klingt nach einem Pauschalvertrag -> das wäre dann ein Mehrnutzervertrag für mehrere Wohnungen.
mutzeprinz hat geschrieben:Kann es überhaupt sein das solche Verträge jemals geschlossen wurden?
Wenn Du das Produkt von der Rechnung nennst, kann man das sagen.
mutzeprinz hat geschrieben:Das ist doch fast schon ein "sittenwidriges Rechtsgeschäft" und somit unwirksam, oder?
Hier darf keine Rechtsberatung stattfinden.
würde eh nicht gehen, da noch zu viele Fakten fehlen.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
2rangerfan0
Insider
Beiträge: 9472
Registriert: 17.12.2009, 17:20
Wohnort: Altenstadt/WN, Bayern

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von 2rangerfan0 »

Uraltverträge haben MONATLICHES Kündigungsrecht. Sofort beschweren!

Unser Vertrag aus dem Jahr 2001 hatte auch monatliches Kündigungsrecht.
Erst wollte uns die Tusse an der Hotline bei Nachfrage was andres weiß machen, aber sie hat dann nachgefragt:

Ergebnis: MONATLICH KÜNDBAR!

Das mit deinem Vater tut mir leid... :(
Samsung UE55JU6450 Ultra HD
VU+ Duo² - Ersatz: VU+ Duo
V13 + HD01
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von VBE-Berlin »

2rangerfan0 hat geschrieben:Tusse an der Hotline
ein paar Höflichkeitsformen wären nicht schlecht!
2rangerfan0 hat geschrieben:Uraltverträge haben MONATLICHES Kündigungsrecht. Sofort beschweren!
Woher kennst du den vertragstyp????????????????

es gibt auch Kabelverträge mit 5, 10 und 15 Jahren Laufzeit!
Danach sieht dieses "PAU" nämlich aus.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
2rangerfan0
Insider
Beiträge: 9472
Registriert: 17.12.2009, 17:20
Wohnort: Altenstadt/WN, Bayern

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von 2rangerfan0 »

Ach komm... Des war weder eine Beleidigung noch sonst was... Des is "normal", dass man die "Hotliner" so nennt. Aber man kann ja aus jeder Mücke ne Fliege machen :roll:

Ja, solche Vertäge gibt es auch, aber ich bin erst davon ausgegangen, dass es ein normaler Uralt-Einzelnutzer-Vertrag ist.
Samsung UE55JU6450 Ultra HD
VU+ Duo² - Ersatz: VU+ Duo
V13 + HD01
mutzeprinz
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2009, 17:14

Re: Altvertrag kündigen

Beitrag von mutzeprinz »

Vielen Dank für eure Kommentare!

Bin ja echt baff wie schnell die kamen.
Also... ich werde den Weg über die (gehaßte) Hotline gehen und mal nachfragen. Bin gespannt ob sie mir einen Vertrag meines Vaters vorlegen können wo solche Laufzeiten vereinbart wurden.
Hab das übrigens auch schon vorab per Mail versucht. Da hat man sich allerdings steif gemacht und wollte lieber reden, via Hotline. Dazu hatte ich aber keine Lust - und Zeit.

Wenn alle Stricke reißen: gibts nur bei Tod Soderkündigungsrechte oder auch bei Erblindung? Das werde ich dann über meinen Anwalt klären lassen.